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Schweinfurt fünf Tage in Folge unter dem Inzidenzwert 50: Endlich auch weitere Lockerungen im Stadtgebiet

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SCHWEINFURT – Aufatmen in der Stadt Schweinfurt. Endlich unterschreitet der Inzidenzwert auch im Stadtgebiet fünf Tage in Folge den Wert von 50 (Laut Robert-Koch-Institut lagen die Werte in den letzten fünf Tagen wie folgt: 20. Juni 41,2 – 21. Juni 41,2 – 22. Juni 43,1 – 23. Juni 28,1 – 24. Juni 20,6).

Diese positive Entwicklung des Infektionsgeschehens eröffnet den Bürgern, aber allen voran den Einzelhändlern, Geschäftsleuten und Unternehmen weitere spürbare Erleichterungen.

So treten auf Grundlage der 13. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung ab Samstag, 26. Juni 2021 für die Stadt Schweinfurt folgende Regelungen in Kraft:

Kontaktbeschränkungen

Muster
Hotel
Gaspreis

Im öffentlichen und privaten Bereich dürfen sich Gruppen bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Kinder unter 14 werden ebenso wie genesene oder geimpfte Personen nicht mitgezählt.

Gastronomie & Hotellerie

Ein negativer Test ist nicht mehr nötig.

In Beherbergungsbetrieben benötigen Gäste nur noch bei der Ankunft einen negativen Test.

Kultur & Freizeit

Auch für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Bühnen, Kinos, etc. entfällt die Testpflicht bzw. die Vorlage eines negativen Tests. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen maximal 500 Besucher teilnehmen; davon dürfen höchstens

100 Stehplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 m, ansonsten nur feste Sitzplätze vergeben werden. Im Innenbereich ist die Besucherzahl abhängig von den zulässigen Sitzplätzen. Geimpfte und genesene Personen sind hier eingeschlossen.

Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und Freizeiteinrichtungen sind mit Hygiene- und Schutzkonzept geöffnet. Ein Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.

Veranstaltungen & Gottesdienste

Für öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und klar begrenzter Personenanzahl (maximal 50 innen und 100 außen) entfällt die Testpflicht. Genesene und geimpfte Personen müssen bei privaten Veranstaltungen nicht mit einberechnet werden.

Für Gottesdienste und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, sowie für Tagungen, Kongresse, etc. gelten die entsprechenden Hygiene- bzw. Rahmenkonzepte.

Sport

Sport jeder Art ist ohne Personenbegrenzung gestattet. In Sportstätten (z.B. Sportplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen, etc.) gilt FFP2-Maskenpflicht, wenn kein Sport ausgeübt wird.

Die Testpflicht entfällt auch hier.

Sportveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen mit bis zu 500 Zuschauern, einschließlich genesener und geimpfter Personen, stattfinden; davon dürfen höchstens 100 Stehplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 m, ansonsten nur feste Sitzplätze vergeben werden.

Handel & Dienstleistungen

Hier bleibt es bei der bereits allgemeinen Öffnung. Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden müssen weiter die Kontaktdatenerhebung sicherstellen.

Weiterhin untersagt sind Märkte, die größere Besucherströme anziehen und/oder Volksfestcharakter haben. Die Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel sind zulässig.

Schule & Kita

Hier gilt bereits seit 21. Juni 2021 Präsenzunterricht in allen Schularten und Jahrgangsstufen sowie Regelbetrieb in den Kitas.

Es gilt weiterhin Maskenpflicht im Schulgebäude; die Maskenpflicht im Freien entfällt. In Grundschulen und Grundschulstufen entfällt die Maskenpflicht auch am Sitzplatz im Klassenraum.

Heime & Krankenhäuser

In Heimen und Einrichtungen der Pflege oder für Menschen mit Behinderung sowie in Altenheimen und Seniorenresidenzen müssen Besucher kein negatives Testergebnis mehr vorlegen.

Die aktuellen Besucherregelungen in den Krankenhäusern können deren Internetseiten entnommen werden: https://www.leopoldina-krankenhaus.com/patienten-info/besuchsregelung-im-leopoldina-krankenhaus/ und https://www.josef.de/Corona-Hinweise.html

„Es zeigt sich jetzt, wie wichtig es ist, konkrete Ausbruchsherde ausfindig machen zu können und dann gezielt in den gefährdeten Bereichen aufzuklären und Unterstützung anzubieten. Dies unterbricht Infektionsketten wirksam. Die Stadtverwaltung wird unter anderem mit der am Samstag, 26. Juni 2021 startenden Sonderimpfaktion für über 60-jährige Bewohner der Innenstadt weitere Maßnahmen ergreifen. So haben wir eine Chance, den Inzidenzwert weiter dauerhaft und stabil zu senken“, äußert sich Oberbürgermeister Sebastian Remelé zu der aktuellen Infektionslage und fügt hinzu: „Das wirksamste Mittel gegen das Virus bleibt die Impfung und die Einhaltung der jetzt noch geltenden Regeln. Ich setze hier auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger und auf eine große Impfbereitschaft. Gemeinsam bekämpfen wir die Pandemie!“

Alle gültigen Regelungen sowie die diesen zugrunde liegende 13. Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung sind auf der Homepage der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de jederzeit einsehbar.



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