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Wichtige Informationen im Überblick: Die Corona-Lage im Landkreis Schweinfurt

Keiler Helles

LANDKREIS SCHWEINFURT – Im Folgenden sind wichtige Informationen und Entwicklungen rund um das Coronavirus sowie zur Schutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt zusammengefasst.

+ + + Fallzahlen + + +

Wichtige Kennzahlen zum Coronavirus im Landkreis Schweinfurt sowie in Klammern ergänzt die Fallzahlen in der Stadt Schweinfurt: Die jeweils aktuellen Corona-Fallzahlen sowie die 7-Tage-Inzidenz stammen aus den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Meldungen werden um weitere zentrale Zahlen des Gesundheitsamts Schweinfurt ergänzt.

Stand: (18.03.2021)

Hotel
Gaspreis
Muster

7-Tage-Inzidenz
im Krankenhaus
in häuslicher Quarantäne
neu infiziert (Vergleich zum Vortag

58,9 (112,3)


+10 (+18)

Seit März 2020

Fälle gesamt
Derzeit infizierte Personen
Todesfälle gesamt

3.494 (1.626)

109 (65)

(Quelle: RKI, Gesundheitsamt Schweinfurt; Stand: 18.März 2021,15.15 Uhr)

Aktueller Hinweis:

Das Gesundheitsamt Schweinfurt hat am 8. März 2021 die Kontaktpersonen-Ermittlung auf die bundesweit einheitliche Software Sormas umgestellt. Aufgrund der Umstellung können derzeit einige Statistiken nicht vollumfänglich generiert werden. Die Kennzahlen stammen daher vorerst nur aus den veröffentlichten Daten des Robert-Koch-Instituts. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus werden weiterhin tagesaktuell bekannt gegeben.

+ + + Wichtige Informationen zur Corona-Schutzimpfung + + +

Daten zum Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt

Standort: Volksfestplatz Schweinfurt, betriebsbereit seit 23.12.2020

Erstimpfungen insgesamt
14.605

davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen
8.323

davon durch mobile Impfteams (auch in Krankenhäusern)
4.845

davon durch die Krankenhäuser selbst
1.437

Impfquote der Erstimpfungen (Stadt und Landkreis Schweinfurt)
8,64 %

Zweitimpfungen insgesamt
6.742

davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen
2.159

davon durch mobile Impfteams (auch in Krankenhäusern)
3.667

davon durch die Krankenhäuser selbst
916

Impfquote der Zweitimpfungen (Stadt und Landkreis Schweinfurt)
ca. 4,0 %

Impfungen insgesamt
21.347

(Stand: 15.03.2021, 8 Uhr)

Impftermine im Impfzentrum am Volksfestplatz sowie in der lokalen Impfstelle Gerolzhofen:

Seit Montag, 15. Februar 2021, ist das gemeinsame Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt am Volksfestplatz geöffnet. Die Impfstelle in Gerolzhofen in der Stadthalle ist seit Montag, 15. März 2021, in Betrieb.

+ + + Wichtige aktuelle Entwicklungen + + +

Sowohl am Impfzentrum Schweinfurt als auch an der Impfstelle Gerolzhofen kam es aufgrund des am Montagnachmittag (15. März 2021) vom Bundesgesundheitsministeriums verfügten Impfstopps des Impfstoffs von AstraZeneca zur kurzfristigen Absage von Impfterminen (sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen). Diese Entscheidung erfolgte aufgrund einer Empfehlung des in Deutschland für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

In Gerolzhofen waren hiervon sämtliche Termine betroffen, da hier laut dem in der Vorwoche erstellten Impfplan ausschließlich Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff für die Kalenderwoche 11 vorgesehen waren. Eine kurzfristige Umdisponierung auf einen anderen zugelassenen verfügbaren Impfstoff war nicht möglich.

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass ab kommenden Montag wieder in Gerolzhofen geimpft werden kann. Hierzu werden in Kürze noch weitergehende Informationen erfolgen. In welchem Umfang die Impfungen wieder aufgenommen werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wegen einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) hat die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Nach Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Für den heutigen Donnerstag (18. März) steht deswegen eine Sondersitzung der EMA an, die im Laufe des Tages eine Empfehlung abgeben will, wie mit dem Impfstoff von AstraZeneca auf EU-Ebene weiter verfahren werden soll. Abhängig von der Einschätzung der EMA will dann die Bundesregierung am darauffolgenden Freitag (19. März 2021) über eine mögliche Aufhebung des derzeitigen AstraZeneca-Impfstopps entscheiden.

Weiterhin hängt der Zeitpunkt der Fortsetzung der Impfungen in Gerolzhofen davon ab, in welchen Mengen welcher Impfstoff für die kommende Woche geliefert werden wird. Üblicherweise werden die Impfpläne jeweils zum Ende der Woche (vorwiegend donnerstags) aufgrund der Mitteilung der Impfstofflieferungen für die kommende Woche erstellt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat das Landratsamt und die Stadt Schweinfurt jedoch am Mittwoch (17. März) darüber informiert, dass sich aufgrund der aktuellen Aussetzung der Verimpfung des Impfstoffs von AstraZeneca die Zuweisung der Impfstoffe für die kommende Woche verzögern wird. Stadt und Landratsamt müssen daher abwarten, bis das Staatsministerium weitere Informationen bekanntgibt. Erst dann kann der Impfplan für die nächste Woche erstellt werden.

Allgemeine Informationen zum Stand der Impfungen in Stadt und Landkreis Schweinfurt:

Insgesamt wurden in Stadt und Landkreis Schweinfurt seit Impfbeginn am 27. Dezember 2020 21.347 Impfungen verabreicht, davon waren 14.605 Erstimpfungen. Die Impfquote liegt bei den Erstimpfungen aktuell bei 8,64 %, bei den Zweitimpfungen bei 4,0 % (Stand: 15.03.2021). 5.636 über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt haben (Stand: 15.03.2021) bereits eine Erstimpfung erhalten.

Die Einrichtung der lokalen Impfstelle ab dem 15. März in Gerolzhofen hat zur Folge, dass eine Zuordnung fixer Postleitzahlbereiche zu dieser Impfstelle erfolgt. Das heißt, dass Personen, die dem zugeordneten Postleitzahlbereich angehören, den ihnen zugeteilten Termin nur in der betreffenden lokalen Impfstelle wahrnehmen und nicht selbst entscheiden können, ob sie stattdessen das Impfzentrum am Volksfestplatz in Schweinfurt aufsuchen. Im konkreten Fall Gerolzhofen betrifft dies alle Gemeinden, die der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen angehören. Durch die Aufteilung der Impfstoffe anhand des Einwohnerschlüssels ist sichergestellt, dass es weder Nachteile noch Vorteile für die Impfstelle Gerolzhofen gibt.

Ab voraussichtlich April 2021 rechnet das Landratsamt mit sich weiter verstetigenden Impfstofflieferungen und – im Vergleich zu jetzt – in deutlich größerer Menge. Zu diesem Zeitpunkt ist auch geplant, dass über die Impfstelle Gerolzhofen hinausgehend weitere lokale Impfstellen im Landkreis verwirklicht werden können. Ebenso ist für diesen Zeitraum seitens der Staatsregierung auch die Einbindung der Hausärzte in Impfungen avisiert.

Zu den Impfstellen allgemein: Es wurde versucht, ein bürgerfreundliches Konzept zu entwickeln, bei dem Fahrtwege zu den Impfstellen möglichst kurzgehalten wurden.

Bei der Einteilung wurde auf räumliche Zusammenhänge geachtet und bestehende Gemeinschaften wurden beibehalten, dadurch entstand zum Beispiel eine größere Impfstelle in der Stadt Gerolzhofen.

+ + + Hinweise zur Registrierung für einen Impftermin + + +

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

Möglichkeit 1: Online-Registrierung für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern

Über die Seite www.impfzentren.bayern können sich alle impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger Bayerns für einen Impftermin registrieren lassen. Je nach Prioritätsstufe werden die dort registrierten Personen kontaktiert, sobald für sie ein Impftermin ermöglicht werden kann. Wie schnell die Terminvergabe erfolgt, hängt von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ab.

Möglichkeit 2: Telefon-Hotline des Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt

Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt können sich für einen Impftermin registrieren lassen, indem sie die Hotline des gemeinsamen Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt anrufen. Die Telefonnummer lautet 0800-8772834. Die Hotline sollte nur von Impfberechtigten genutzt werden, die über keinen Internetanschluss verfügen und die auch sonst keine Möglichkeit haben – etwa durch Hilfestellung von Verwandten oder Bekannten – sich online zu registrieren. Wer die Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, sollte dies bevorzugt tun, da hierdurch die Telefon-Hotline entlastet wird.

Möglichkeit 3: Bundesweit einheitliche Telefonnummer anrufen

Sie können auch die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Die Hotline verbindet Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum. Die Bundes-Hotline ist aktuell von 8 bis 22 Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen.

Auch hier gilt: Die Hotline sollte nur von Impfberechtigten genutzt werden, die über keinen Internetanschluss verfügen und die auch sonst keine Möglichkeit haben – etwa durch Hilfestellung von Verwandten oder Bekannten – sich online zu registrieren. Wer die Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, sollte dies bevorzugt tun, da hierdurch die Telefon-Hotline entlastet wird.

Wichtig: Für eine erfolgreiche Registrierung genügt es, wenn Sie sich entweder online anmelden oder die Telefon-Hotline nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Weg (bevorzugt die Online-Registrierung, da Sie damit eine Überlastung der Telefonleitungen vermeiden und somit den Umstand umgehen, in einer Telefon-Warteschleife zu landen).

Bitte halten Sie die Telefonleitungen frei für Bürgerinnen und Bürger, die womöglich nicht über eine Internetverbindung verfügen oder sich mit der Online-Registrierung altersbedingt eventuell schwertun.

Zu beachten ist, dass es keine Bevorzugung einer Person gibt, egal ob diese sich online oder telefonisch registriert hat. Eine Kategorisierung erfolgt lediglich durch die Einordnung der Impfwilligen in eine Prioritätsgruppe. Die Kategorisierung folgt dem Prinzip „Wer am stärksten gefährdet ist, wird zuerst geimpft“.

Der Gruppe 1 (höchste Priorität) gehören an:

• Über 80-Jährige

• Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt,

betreut oder gepflegt werden oder tätig sind

• Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten

• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen,

Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten

Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten

• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln,

betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)

Unabhängig hiervon sollten sich aber alle Personen, die Interesse an einer Impfung haben, im Impfportal registrieren.

Informationen zur Impftermin-Registrierung: Zwischenzeitlich hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das zur Registrierung genutzte System nachgebessert – So können sich nun auch bis zu 5 Personen über eine E-Mail-Adresse registrieren.

+ + + WICHTIG + + +

Die für die Impfung relevanten Dokumente sollten auf keinen Fall im Vorfeld an das Impfzentrum, an das Gesundheitsamt, an das Landratsamt oder an eine andere Stelle verschickt werden.

Folgende Dokumente müssen erst am Tag der Impfung mitgebracht werden:

Nachweis der Terminbestätigung
Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
Impfausweis (falls vorhanden)
wichtige Nachweise wie Herzpass, Diabetikerausweis, etc. (falls vorhanden)
ggf. Nachweise für den Grund der Impfpriorisierung – soweit nicht die Priorisierung aufgrund des Alters erfolgt (ärztliches Attest, Arbeitgeberbescheinigung, …)
Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnesebogen (am Tag des Termins mitbringen, nicht vorab verschicken)
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19

Ergänzend können Sie sich folgende Dokumente herunterladen:
Einwilligungsbogen des Betreuers / der Betreuerin

Hinweis: Das Team des Impfzentrums bittet alle Bürgerinnen und Bürger erst wenige Minuten vor dem eigentlichen Termin zum Impfzentrum zu kommen, um unnötiges Anstehen in der Schlange vor dem Impfzentrum zu vermeiden.

Seit Montag, 1. März 2021, ist es möglich, als Bürgerin oder Bürger in Bayern eine Einzelfallprüfung für eine Corona-Schutzimpfung zu beantragen. Die neu gegründete Bayerische Impfkommission prüft demnach, ob Bürgerinnen und Bürger mit seltenen Erkrankungen früher eine Impfung erhalten können. Weitere Informationen sowie alle relevanten Antragsformulare können unter www.impfkommission.bayern heruntergeladen werden.

+ + + Testzentrum Schweinfurt und Zweigstelle Gerolzhofen + + +

Wöchentliche Auswertung: Im Erfassungszeitraum 11. bis 17. März 2021 fanden im Testzentrum Schweinfurt sowie in der Zweigstelle Gerolzhofen nach Angaben des beauftragten Testlabors Eurofins insgesamt 2.499 Corona-Testungen statt, davon waren 94 positiv.

Bitte beachten: Bei der angegebenen Zahl der Testungen sind nur die vom Eurofins-Labor erfassten und ausgewerteten Tests berücksichtigt. Nicht erfasst werden im Testzentrum die Tests, die zum Beispiel bei Hausärzten, in Krankenhäusern oder Seniorenwohnheimen durchgeführt werden.

Für das Testzentrum Schweinfurt sind die Johanniter-Unfall-Hilfe Schweinfurt und der Arbeiter-Samariter-Bund Schweinfurt verantwortlich. Der Betrieb der Zweigstelle Gerolzhofen sowie die Telefon- und Terminkoordination obliegt dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Schweinfurt.

Die kostenlosen Corona-Tests an den Testzentren Schweinfurt und an der Zweigstelle Gerolzhofen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

Eine Terminvereinbarung ist online möglich unter www.corona-test-schweinfurt.de sowie telefonisch unter der Telefonnummer 09721-9490474 (Mo–Fr von 9 – 13 Uhr).

Wichtig: Symptomatische Personen werden NICHT an den Testzentren getestet.

Die Adressen des Testzentrums sowie der Zweigstelle lauten:

Testzentrum Schweinfurt, Kasernenweg 1, 97421 Schweinfurt

Zweigstelle Gerolzhofen, Berliner Straße/Volksfestplatz, 97447 Gerolzhofen, Drive-In Station (kann auch ohne PKW genutzt werden).

Weitere Informationen sind online abrufbar unter der Website www.corona-test-schweinfurt.de

+ + + Erweitertes Corona-Testangebot für Stadt und Landkreis Schweinfurt + + +

Das Landratsamt Schweinfurt hat in dieser Woche ein erweitertes Corona-Testangebot für Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt veröffentlicht.

Die neue Teststrategie besteht aus drei Säulen: Asymptomatische Bürgerinnen und Bürger können einerseits weiterhin in den kommunalen Testzentren in Schweinfurt und Gerolzhofen kostenlose PCR-Tests durchführen lassen oder das Angebot der Antigenschnelltests in Apotheken und bei verschiedenen Hilfsorganisationen nutzen. Des Weiteren führen teilnehmende Vertragsärztinnen und -ärzte PCR- und Antigenschnelltests durch. Zudem werden künftig auch vermehrt Selbsttests zur Verfügung stehen.

Hinweis: Die Ergebnisse der Selbsttests, die im Einzelhandel erhältlich sind, werden nicht im gleichen Maße anerkannt, wie etwa die der PCR- und Antigenschnelltests. Sie können beispielsweise nicht dazu genutzt werden, um als Reiserückkehrer/in die jeweilige Quarantänezeit zu verkürzen.

Sofern ein negatives Corona-Testergebnis für den Besuch einer bestimmten Einrichtung notwendig ist, sollten sich Bürgerinnen und Bürger zudem immer vorab bei der jeweiligen Einrichtung über die gültigen Regelungen vor Ort informieren. Auch hier kann es sein, dass das negative Ergebnis eines Selbsttests nicht ausreicht. Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, sollte sich die betroffene Person sofort absondern und über den Hausarzt, das Gesundheitsamt oder die Rufnummer 116 117 einen Termin zur PCR-Testung vereinbaren.

+ + + Kostenlose Antigenschnelltests bei Apotheken und weiteren Einrichtungen + + +

In Stadt und Landkreis Schweinfurt bieten Apotheken, Hilfsorganisationen, wie das Bayerische Rote Kreuz und weitere Einrichtungen, wie die Stadtwerke Schweinfurt kostenlose Antigenschnelltests für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger an. Das Ergebnis liegt i.d.R. innerhalb von 15 Minuten vor.

Bei einem positiven Antigenschnelltest muss sich die betroffene Person sofort absondern. Die positiv getestete Person ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und über das Testergebnis, die Art der Testung (Antigentest) und das Datum des Tests zu informieren. Zur Bestätigung des Testergebnisses muss ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden, dieser wird vom Gesundheitsamt veranlasst.

Wichtig: Personen, die Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, werden in Apotheken und den weiteren genannten Einrichtungen nicht getestet.

Über die Website des Landratsamt Schweinfurt finden Sie eine Übersicht der Einrichtungen in Stadt und Landkreis Schweinfurt, die kostenlose Antigenschnelltests anbieten. Diese Liste wird stetig aktualisiert.

Das Angebot für Antigenschnelltests wird in den nächsten Wochen weiter ausgebaut und auf der Webseite des Landratsamtes bekanntgegeben. So wird auch die Wasserwacht Sennfeld voraussichtlich ab nächster Woche Antigenschnelltests anbieten können und das BRK Haus in Schweinfurt wird das Angebot auf Testtermine am Abend ausweiten. Nähere Informationen werden auf der Webseite des Landratsamtes Schweinfurt bekannt gegeben.

Neben den Apotheken und Testzentren bieten weiterhin Hausärztinnen und Hausärzte die Durchführung von Corona-Tests (PCR- oder Antigenschnelltest) an. Insbesondere für Personen, die Symptome haben, die auf Covid-19 hinweisen, ist die Hausärztin bzw. der Hausarzt der erste Ansprechpartner. Das Gesundheitsamt empfiehlt vorab telefonisch zu erfragen, welches Testangebot Ihnen dort zur Verfügung steht.

Sollte Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt keine Abstrichnahme durchführen, können Sie sich an spezielle Coronatest-Praxen wenden. Diese Praxen finden Sie unter www.kvb.de. Außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen besteht die Möglichkeit, sich unter der kostenfreien bundesweiten Rufnummer 116 117 an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden.

+ + + Häufig gestellte Fragen + + +

Weitere hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Coronavirus, zur Schutzimpfung oder zu den aktuell gültigen Allgemeinverfügungen sind online abrufbar, zum Beispiel über die Website des Landratsamts Schweinfurt www.landkreis-schweinfurt.de, über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de sowie über die Website des RKI www.rki.de.

+ + + Wichtige Entwicklungen im Überblick + + +

Am Montag, 8. März 2021, ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in Kraft getreten. Alle darin enthaltenen Regelungen können Sie hier nachlesen. Weiterführende Erläuterung dazu finden Sie auf der Website des Landratsamts Schweinfurt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellt online eine Grafik zur Verfügung, über die die jeweils gültigen Maßnahmen, je nach 7-Tages-Inzidenzwert, nachzulesen sind.

Nach der 12. BayIfSMV gelten zusätzliche Einschränkungen, wenn in Landkreisen und kreisfreien Städten die 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge über 50 liegt. Der 7-Tages-Inzidenzwert für den Landkreis Schweinfurt liegt seit nunmehr drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50.

Am 15. März 2021 lag der Wert bei 53,7 am 16. März 2021 bei 60,6 und am 17. März 2021 bei 58,0 (Werte laut Robert-Koch-Institut, Stand jeweiliger Tag, 0:00 Uhr).

Es gelten deshalb ab Freitag, 19. März 2021, die folgenden Einschränkungen im Landkreis Schweinfurt. Auf die entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamts Schweinfurt vom 17. März 2021 wird verwiesen. Diese Bekanntmachung finden Sie unter diesem Link.

Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Es gelten demnach die Kontaktbeschränkungen für den Inzidenzbereich zwischen 35 und 100, wonach sich ein Haushalt sowie ein weiterer Haushalt, jedoch maximal 5 Personen treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.

Zusätzlich zu den in § 12 Absatz 1 Satz 2 der 12. BayIfSMV genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und Kunden nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Hier gilt, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten im Sinne des § 23 Absatz 2 der 12. BayIfSMV gilt Folgendes:

Die genannten Kulturstätten können für Besucherinnen und Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Weiterhin gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für den Inzidenzbereich zwischen 35 und 100, wonach sich ein Haushalt sowie ein weiterer Haushalt, jedoch maximal 5 Personen treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.

Auf die geltenden Regelungen zum Schul- und Kitabetrieb im Landkreis Schweinfurt wird in einer morgen folgenden Bekanntmachung verwiesen. Diese kann im Laufe des morgigen Tages, spätestens ab 18 Uhr unter diesem Link eingesehen werden.

+ + + Weitere Corona-Maßnahmen im Überblick + + +

Eine nächtliche Ausgangssperre (22 Uhr bis 5 Uhr) gilt in Zukunft nur in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tage-Inzidenz seit mindestens sieben Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

Weiterhin gilt seit dem 23. Januar 2021 ein Alkoholverbot in der Stadt Gerolzhofen für den Marktplatz sowie – soweit sie unmittelbar die Stadtpfarrkirche (sog. Steigerwald Dom) umschließen – die Marktstraße sowie die Kirchgasse. In der Marktgemeinde Werneck wird der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit für den Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hahnenhof und Würzburger Straße untersagt.

Zu beachten ist auch, dass Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften durch ihr Hausrecht eigene Regelungen treffen können. Bitte informieren Sie sich vor Besuch in der jeweiligen Einrichtung über die genauen Regelungen vor Ort.

Weiterhin gültig: Seit Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die für die Ladengeschäfte geltenden Regelungen wurden mit wenigen Ausnahmen seit Montag, 25. Januar 2021, für das Landratsamt Schweinfurt, das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und für die Kompostanlage Gerolzhofen übernommen. Seit diesem Datum ist daher ein Zutritt zu den Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher nur noch mit FFP2-Schutzmaske möglich. Für Mitglieder der Kreisgremien, für Handwerker sowie für Lieferanten besteht ebenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht gänzlich befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

+ + + Wichtige Ansprechpartner und Rufnummern + + +

Bitte beachten: Geänderte Erreichbarkeit des Gesundheitsamts

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline des Gesundheitsamts Schweinfurt sind unter der Telefonnummer 09721-55-745 oder per E-Mail an ga-anmeldung@lrasw.de erreichbar.

Die Hotline ist montags bis mittwochs, von 8 Uhr bis 16 Uhr besetzt, donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Fragen zum gemeinsamen Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt werden über die Hotline des Impfzentrums unter 0800 – 8772834 (Mo-Fr, 8 – 16.30 Uhr) beantwortet oder per E-Mail an impfzentrum@schweinfurt.de.

+ + + Gut zu wissen + + +

Alle Informationen rund um das Coronavirus, speziell für Unternehmen im Landkreis Schweinfurt, finden Sie online über die Homepage der Wirtschaftsförderung. Zudem finden sich viele hilfreiche Informationen für Kulturschaffende im regelmäßig erscheinenden Kultur-Newsletter des Regionalmanagements unter www.landkreis-schweinfurt.de/kultur

Allgemeine Fragen rund um das Coronavirus in Bayern werden über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung beantwortet. Diese ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr und Samstag von 10 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089-122 220 zu erreichen.

Online stehen ebenfalls eine Fülle an Informationen zur Verfügung, zum Beispiel auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de/coronavirus.



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