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Service für Einheimische und Gäste: Alle kostenlosen Testmöglichkeiten in Volkach auf einen Blick

VOLKACH – Zusammen mit dem Bayerischen Roten Kreuz und der örtlichen Riemenschneider-Apotheke hat das Stadtmarketing Volkach daran gearbeitet, das Testangebot in der Stadt weiter anzupassen. So wurde für Gäste und Einheimische eine Übersicht der kostenlosen Schnelltest-Stationen in Volkach erstellt.

An allen sieben Tagen dieser Woche – auch am Pfingstsonntag und Pfingstmontag – besteht die Möglichkeit, sich kostenlos in Volkach testen zu lassen. Die Teststation am Marktplatz wird es künftig nicht mehr geben, um das Geschehen in der Altstadt zu entzerren.

Am Freitag (in der Riemenschneider-Apotheke sowie in der Apotheke am Einkaufspark) und Samstag (beim BRK sowie in der Apotheke am Einkaufspark) werden die Antigen-Schnelltests an jeweils zwei Standorten, die fußläufig sehr gut zu erreichen sind, durchgeführt.

Zudem ist für das Pfingstwochenende sowohl in Nordheim am Main als auch in Sommerach eine Schnelltest-Station in Planung. Nähere Informationen folgen in dieser Woche.

Muster
Gaspreis
Hotel

Weitere Testmöglichkeiten im gesamten Landkreis Kitzingen sind unter www.corona-test-kitzingen.de/antigen-schnelltest gelistet.

Momentan gelten folgende gesetzliche Regelungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundes-Notbremse und unter der weiteren Voraussetzung einer stabilen oder rückläufigen 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt:

Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden.

Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig. Zulässig ist im Rahmen des Beherbergungsbetriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten (z.B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) gegenüber Gästen.

Weitere Infos unter www.volkach.de



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