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Keine Außengastronomieöffnung in Würzburg – trotz Anfrage an die Regierung von Unterfranken

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WÜRZBURG – Für die ab dem 22. März in der 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen weiteren Öffnungsschritte, was vor allem die Außengastronomie, Theater und
Kinos betrifft, benötigt die Stadt Würzburg das Einvernehmen mit dem Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Seit Anfang dieser Woche steht die Stadt Würzburg deshalb mit der Regierung von Unterfranken aktiv in Kontakt, um dieses Einvernehmen herzustellen. Dazu wurde in der vergangenen Woche auch ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister, Gastronomie, Hotel- und Gaststättenverband und Vertretern der Stadt Würzburg geführt.

Die Stadt Würzburg hat dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Begründung zu den Öffnungsschritten ausgearbeitet und dabei auf die stabilen Inzidenzzahlen unter 100 verwiesen. Dieser Schwellenwert wurde an keinem einzigen Tag im laufenden Jahr 2021 erreicht. Diese
Allgemeinverfügung hat die Stadt der Regierung von Unterfranken mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.

Wie die Regierung von Unterfranken nun gestern gegen 17 Uhr auf den Antrag der Stadt Würzburg hin mitteilt, wird das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bis auf Weiteres das
Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in keinem Land- oder Stadtkreis erteilen. Vielmehr sei aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage auszugehen, so das Ministerium. Für die Betroffenen vor Ort ist diese
kurzfristige Absage sehr schwer zu tragen.

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