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Corona und die Kinder – Testbefreiung für Schüler gilt auch in den Ferien

Ferienwohnung Ferienhaus

BAYERN – In den Ferien will man mit den Kindern etwas unternehmen: Technikmuseum, Schwimmbad oder was auch immer. Seit kurzem gilt die Regel: Schüler brauchen keinen Testnachweis, weil ja in der Schule getestet wird. ABER, es sind ja Ferien…also was ist nun zu tun?

Das Gesundheitsministerium stellte nun klar: Die Ausnahme von der 3G-Regel gilt auch in den Ferien, was eine große Erleichterung für Familien sein dürfte. Die Kinder, die sonst in der Schule getestet würden, müssen sich also auch in den Ferien nicht testen lassen um z. B. das Schwimmbad zu besuchen. Nötig ist nur ein Dokument, welches den Schulbesuch nachweist, also z. B. eine Schülerausweis, ein Schülerticket oder das Zeugnis.

Quelle: BR



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