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13,75 Euro mehr für beispielsweise Bezirksligisten: BFV passt inflationsbedingt die Gebühren teilweise und moderat an

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BAYERN – Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat zum 1. Januar 2023 seine Gebühren in Teilen inflationsbedingt angepasst und orientiert sich dabei entsprechend der Statuten am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, der sich im maßgeblichen Zeitraum um 3,6 Prozent erhöht hat.

Das hat der Verbandsvorstand in seiner jüngsten Sitzung einstimmig so beschlossen. Er folgt damit der Entscheidung des Verbandstages aus dem Jahr 2014: Seinerzeit hatten sich die Delegierten einstimmig für diese Möglichkeit einer jährlichen inflationsbedingten Anpassung ausgesprochen, um auszuschließen, dass Gebührenanpassungen nur alle vier Jahre vorgenommen werden können und diese dann kumuliert auf einmal steigen – mit diesem Instrument wird einer einmaligen starken Kostensteigerung entgegengewirkt.

Ausgenommen von der jetzt beschlossenen inflationsbedingten Anpassung sind sämtliche am Verbandstag in diesem Jahr vorgenommenen Änderungen in der Gebührenordnung wie beispielsweise wie beispielsweise die Gebühren für die Trainer*innen-Ausbildung, die Spielansetzungsgebühr beim Gegner, die Gebühr für den Schiedsrichter-Ausweis oder die Ausfallgebühren.

Mit dem jetzigen Beschluss werden sich die Gebühren moderat erhöhen: So beträgt beispielsweise die Meldegebühr für einen A-, B- oder C-Klassen-Verein künftig 153,99 Euro für sämtliche, am Spielbetrieb teilnehmenden Teams statt wie bisher 148,64 Euro. Ein Bezirksligist hat demnach eine Steigerung von 13,75 Euro zu verzeichnen. Pass-Neuausstellungen bleiben auch weiterhin gänzlich kostenfrei. Die Gebühren für einen Vereinswechsel verändern sich im Jahr 2023 um 1,90 Euro auf dann 54,55 Euro.

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„Wir alle wissen um die aktuelle außergewöhnliche Situation mit den aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden Folgen für unser tägliches Leben. Gestiegene Kosten für Personal, Mieten, Energie oder Mobilität machen indes aber vor niemandem Halt, leider auch nicht vor dem Verband. Deshalb passen wir diese Kosten entsprechend der Satzung an. Dieser Schritt – so ehrlich müssen wir sein – ist alternativlos, ein Verschieben auf die kommenden Jahre würde uns schnell einholen und unsere Vereine rückwirkend ganz anders und deutlicher belasten.

Wie bisher gehen wir auch künftig sehr verantwortungsbewusst mit unseren finanziellen Mitteln um – und Geld fließt ausschließlich dann, wenn der Nutzen für die Amateurfußballbasis nachweislich gegeben ist. Genau deshalb haben wir 2017 auch die AG Finanzen ins Leben gerufen, über die interessierte Vereinsvertreter Einblicke in Einnahmen und Ausgaben bekommen und unmittelbar mitbestimmen können, in welche Bereiche der BFV investiert“, erklärt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher.



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