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Landesgartenschau 2016, aber kein Schutz der Bäume? Bund Naturschutz kritisiert die Entscheidung des Schweinfurter Stadtrates

SCHWEINFURT – Zur mehrheitlichen Entscheidung des Schweinfurter Stadtrates vom 28.11.17, den Abstimmungstermin des Bürgerbegehrens über den Erhalt einer Baumschutzverordnung nicht zu verschieben, nimmt der Bund Naturschutz (BN) Stellung.

Nach einer überzeugend vorgetragenen Begründung des stellvertretenden Sprechers der AG Baumschutz der lokalen Agenda ging es in der anschließenden Diskussion des Stadtrates vornehmlich darum, daß der Stadtrat einstimmig den 28.01.18 als Abstimmungstermin beschlossen hätte.

Dies stellt aus Sicht des BN eindeutig eine Themaverfehlung dar. Wie der 1. Vorsitzende Edo Günther in einer Pressemeldung schreibt.

Der Antrag auf Terminverschiebung wurde durch die Lokale Agenda eingebracht und nicht von der im Stadtrat vertretenen Schweinfurter Liste, aus deren Fraktion die Initiatoren des Bürgerbegehrens stammen.

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Über den Termin des Bürgerentscheides hat der Stadtrat auf seiner Sitzung am 13.10.17 im Rahmen der Zulassung des Begehrens entschieden. Die Arbeitsgruppe der lokalen Agenda wurde erst zwei Wochen später ins Leben gerufen.

Leider wurde von einer Mehrheit das Potential, das in der Arbeit der lokalen Agenda steckt nicht gewürdigt. Ob es geschah, weil dieses nicht erkannt wurde oder aus politischen Erwägungen heraus mag jeder für sich entscheiden.

Die Arbeitsgruppe liefert offensichtlich neue Ansätze, die in der bisherigen Diskussion über eine Baumschutzverordnung so nicht vorkamen. Mit etwas mehr Zeit hätte man einen Bürgerentscheid und die damit verbundenen Kosten einsparen können.

Wenig Raum wurde der Frage geschenkt, welcher Art die rund 20 Verfahren auf Baumfällung sind. Nach Bekunden der Verwaltung handelt es sich um Anträge, die nach geltender Verordnung abzulehnen sind! Dies lässt aufhorchen.

Sind davon auch ausdrücklich schützenswerte Bäume betroffen? Auf jeden Fall hätte es eine Vorschau dessen gebracht, was in Zukunft in weit größerem Umfang zu erwarten und befürchten ist. So kann nur spekuliert werden, ob unter diesen Verfahren auch welche von öffentlichem Interesse sind.

Im Rahmen einer Haushaltsrede wurde ein Bezug zwischen Bewerbung der Stadt um eine Landesgartenschau 2026 und der Abschaffung der Baumschutzverordnung geschaffen. Dies scheint ein ernst zu nehmender Punkt zu sein. Welches Bild wird da über die Stadtgrenzen hinaus abgegeben? Schweinfurt ist die erste Stadt in Bayern, welche eine LGS ausrichtet und im gleichen Jahr der Bewerbung den Schutz für zahllose Bäume aufhebt.



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