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Landrat gratuliert dem Markt Oberschwarzach: Sebastiani-Tag ist ins Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen

LANDKREIS SCHWEINFURT – Der Sebastiani-Tag der Marktgemeinde Oberschwarzach wurde in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Ein entsprechender Antrag des Marktes war somit erfolgreich.

„Ich gratuliere dem Markt Oberschwarzach ganz herzlich. Das ist nicht nur für den Markt etwas Besonderes, sondern für unseren gesamten Landkreis. Der Tag zu Ehren des Heiligen Sebastian (20. Januar) und wie der Markt und vor allem die vielen Ehrenamtlichen die Traditionen rund um dieses Fest pflegen, erfahren hiermit eine bedeutende Anerkennung“, sagte Landrat Töpper.

Ausgehend von einem teils legendenhaften Pestgelübde im Jahr 1611 haben sich um die Prozession zur Oberschwarzacher Pfarrkirche St. Sebastian mehrere Rituale und Bräuche zu einem Gesamtgeschehen entwickelt, in das die Gesellschaft und die lokalen Vereine fest eingebunden sind, heißt es auf der offiziellen Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Dort ist eine komplette Liste der Traditionen, Feste und Bräuche, die im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes stehen, zu finden.

Auch von andere Stelle hatte der Sebastiani-Tag, beziehungsweise hier im konkreten die Bürgerwehr Oberschwarzach, schon einmal eine anerkennende Würdigung für deren Engagement zur Wahrung der Tradition erhalten: 2018 hatte die Bürgerwehr erfolgreich einen Antrag bei der LAG Schweinfurter Land e. V., dessen Vorsitzender Landrat Florian Töpper ist, im Rahmen des LEADER-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ gestellt. Die Bürgerwehr erhielt 2500 Euro für die Anschaffung von Gehröcken und Zylindern für junge Erwachsene zur Nachwuchsgewinnung.

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Bis 31. Januar 2020 läuft übrigens der vierte Bewerbungsaufruf dieser Art. Bewerben können sich Bürger, Vereine und Organisationen mit Kleinprojekten. Weitere Infos dazu gibt es im Internet unter www.lag-schweinfurterland.de oder per E-Mail an lag@lrasw.de

Doch zurück zur Liste des Immateriellen Kulturerbes. Dort zu finden ist unter anderem auch das Sennfelder und Gochsheimer Friedensfest. Dieses wurde im Juli 2016 nach einem Antrag der Gemeinde Sennfeld unter Einbeziehung der Nachbargemeinde Gochsheim in die Liste aufgenommen. Der Bürgerwald Gerolzhofen-Dingolshausen und die Waldgenossenschaft Kammerforst wurden Anfang 2018 gemeinsam mit weiteren Rechtlergemeinschaften aus dem Steigerwald als bäuerliche Gemeinschaftswälder in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen.

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen sichtbar gemacht, erhalten und gefördert werden. Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis.



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