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Informations-Veranstaltungen des Pflegestützpunktes Schweinfurt zum Systemwechsel – und es gibt auch neue EU-Vergaberichtlinien

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SCHWEINFURT – Ab 1. Januar 2017 tritt eine große Pflegereform in Kraft. Das Pflegestärkungsgesetz II schafft mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs somit einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung. Die bisherige Eingruppierung in drei Pflegestufen entfällt, es wird zukünftig nach „Pflegebedarfsgraden“ unterschieden. Dies bedeutet für alle Beteiligten umfassende Änderungen.

So wurden insbesondere Demenzerkrankte, die meist im Anfangsstadium oft noch körperlich fit sind, kaum in der Begutachtung berücksichtigt. Mit dem neuen „Begutachtungsassessment“ und den „Pflegebedarfsgraden“ werden hier zum Beispiel körperliche sowie geistige Fähigkeiten gleichermaßen Berücksichtigung finden, was bei den bisherigen „Pflegestufen“ nicht der Fall war.

Der Pflegestützpunkt Schweinfurt möchte mit seinen Informationsveranstaltungen sowohl Pflegebedürftige und deren Angehörige wie auch Fachkräfte und interessierte Personen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt über die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes II informieren.

Beide kostenlose Informationsveranstaltungen finden am Donnerstag, 10. November, 15.30 Uhr bis ca. 17.00 Uh und Donnerstag, 24. November, 15.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr in den Räumlichkeiten des Schrotturmes, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang), Petersgasse 3, 97421 Schweinfurt statt.

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Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung gebeten:
Pflegestützpunkt Schweinfurt
Petersgasse 5
97421 Schweinfurt
Tel. 09721 – 5 33 23 0 Fax: 09721 – 5 33 23 18
E-Mail: info@pflegestuetzpunkt-sw.de
Öffnungszeiten:
Mo, Mi und Fr: 09.00 bis 13.00 Uhr
Di und Do: 13.00 bis 17.00 Uhr

Nach den neuen EU-Vergaberichtlinien sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, europaweite Ausschreibungen elektronisch durchzuführen.

Die Stadt Schweinfurt hat sich entschieden, die sogenannte eVergabe, die elektronische Vergabe, schrittweise ab November 2016 einzuführen. Darüber hinaus sollen künftig nicht nur die verpflichtenden europaweiten Ausschreibungen, sondern auch die öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen auf elektronischer Basis abgewickelt werden.

Die Stadt Schweinfurt als öffentlicher Auftraggeber sieht in der Reform die Chance, die Vergabe zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, auch für die Unternehmen. Zusätzlich wird mit der eVergabe eine öffentliche Beschaffung zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis ermöglicht und die nötige Transparenz geboten.

Die Stadt Schweinfurt nutzt für die eVergabe die bayerische Vergabeplattform der RIB Software AG (www.vergabe.bayern.de).



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