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Bald wird die Maxbrücke einseitig gesperrt sein – und dann? So soll vermieden werden, dass der Verkehr zusammen bricht…

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SCHWEINFURT – Bedingt durch die bauliche Sofortinstandsetzung der Maxbrücke ist die Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs über die Maxbrücke in beide Richtungen, also stadteinwärts und stadtauswärts, während der Bauzeit von April/Mai bis Oktober 2017 aufgrund der zu geringen Breite der Brücke nicht möglich.

Zwei grundsätzliche Verkehrsführungen sind erforderlich:

A) Teilsperrung der Maxbrücke für den motorisierten Verkehr. Verkehr fließt über die Maxbrücke nur in eine Richtung. In der detaillierten Ausarbeitung der Planung sind dies die Bauphasen 1, 2 und 4 der Maxbrücke.

B) Zum Zeitpunkt der Vollsperrung Sennfelder Bahnhof und Ludwigsbrücke von Mitte August bis Mitte September 2017: Motorisierter Verkehr fließt über die Maxbrücke in beide Richtungen zur verkehrlichen Erreichbarkeit der Maininsel und I. Wehr. In der detaillierten Ausarbeitung der Planung ist dies die Bauphase 3 der Maxbrücke.

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Insbesondere in der zeitlich deutlich längeren Phase A der Verkehrsführung sind negative Einflüsse auf die Gesamtverkehre im südlichen Teil der Stadt Schweinfurt zu erwarten. Dementsprechend wurde ein Verkehrsgutachten zur Untersuchung der am besten geeigneten Verkehrsführung stadteinwärts oder stadtauswärts beauftragt.Auf der Grundlage der vorhandenen Verkehrsmengendaten wurden vom Sachverständigen zwei Szenarien untersucht:

Im Szenario 1 wurde analysiert, wie sich das Fahrtenaufkommen im Straßennetz Schweinfurts verlagert, wenn die Maxbrücke Richtung Innenstadt gesperrt ist, das Fahrtenaufkommen also aus dem Kernstadtbereich über die Maxbrücke abfließen kann. Im Szenario 2 wurde analysiert, wie sich die Sperrung der Maxbrücke in Richtung Sennfeld auswirkt, d.h. das Verkehrsaufkommen aus den Außenbereichen wird dann über die Maxbrücke in Richtung Innenstadt geführt.

Weiterführend wird eine Aussage über eine wechselseitige Verkehrsführung, d.h. täglich vormittags Szenario 2 und nachmittags Szenario 1, getroffen.

Zusammenfassend wurden durch den Verkehrsgutachter, aufgrund der Berechnungen der Kapazitätsgrenzen der umleitungsbetroffenen Knotenpunkte (Kreuzungen), nachfolgende Bewertungen getroffen:

Szenario 1: Maxbrücke in Richtung Innenstadt gesperrt

Es bilden sich zu den Spitzenstunden Staus mit unterschiedlich langen Wartezeiten. Diese sind teilweise länger als im Bestand. Das Fahrtenaufkommen wird an den meisten Kontenpunkten (Kreuzungen) noch
in ausreichender Qualität abgewickelt. Grundsätzlich wird jedoch die Verkehrsqualität abnehmen.

Szenario 2: Maxbrücke Richtung Sennfeld gesperrt, d.h. „Verkehr fließt in die Stadt“

Es bilden sich zu den Spitzenstunden Staus mit unterschiedlich langen Wartezeiten. Diese sind teilweise länger als im Bestand. Grundsätzlich wird die Verkehrsqualität abnehmen. Das Fahrtenaufkommen wird an den meisten Kontenpunkten (Kreuzungen) noch in ausreichender Qualität abgewickelt, jedoch ist die Verschlechterung an einigen Knotenpunkten deutlich größer als im Szenario 1.

Das Fahrtenaufkommen, das in Richtung Westen fließt, wird zu einem großen Teil über den Rusterberg, die Schultesstraße und die Gunnar-Wester-Straße bis zur B 286 fahren und damit den Straßenzug sowie die Knoten erheblich belasten. Die Kontenpunkte in diesem Bereich werden nachmittags an die rechnerische Kapazitätsgrenze kommen und zumindest zeitweise überlastet sein, d.h. der Verkehr bricht zusammen. Dadurch werden sich entsprechende Staus bilden.

Die Untersuchung der beiden Szenarien zeigt, dass durch die eingeschränkte Verkehrsführung auf der Maxbrücke grundsätzlich eine Verschlechterung der Verkehrsqualität im Umfeld entsteht. Unter den gegebenen Voraussetzungen ist nach Ansicht des Gutachters aus verkehrsplanerischer Sicht dem Szenario 1, d.h. Maxbrücke in Richtung Innenstadt gesperrt, der Vorzug zu geben.

Eine wechselseitige Führung des Fahraufkommens, d.h. täglich vormittags Szenario 2 und nachmittags Szenario 1, wird nach Ansicht des Gutachters ausdrücklich nicht empfohlen.

Hinsichtlich der Auswirkungen einer eingeschränkten Verkehrsführung Maxbrücke auf den Nahverkehr (ÖPNV) und Notdienste wurde seitens des Gutachters deren Auffassungen eingeholt. Aus Sicht der Verkehrsbetriebe Stadtwerke (ÖPNV) ist das Szenario 1 (Verkehrsführung stadtauswärts) zu bevorzugen, da Szenario 2 hinsichtlich der erforderlichen Andienbarkeit der betroffenen Buslinien erheblich höheren wirtschaftlichen Aufwand bedeutet.

Nach Ansicht der Notdienste – Polizei und Feuerwehr – ist für diese unerheblich, welches Szenario Anwendung findet. Bei den Rettungsdiensten wird das Szenario 1 eindeutig bevorzugt, da bei Verkehrsführung stadtauswärts zügiger ein Einsatzort außerhalb der Innenstadt erreicht werden kann, d.h. der Erst- bzw. Notversorgung am Unfallort wird Vorrang gegeben.

Abschließend wird seitens des Gutachters aus verkehrsplanerischer Sicht empfohlen, hinsichtlich der erforderlichen Teilsperrung der Maxbrücke für den motorisierten Verkehr (Verkehrsführung A mit den Bauphasen 1, 2 und 4) eine dauerhafte Verkehrsführung stadtauswärts, d.h. in Richtung Sennfeld (Szenario 1), einzurichten. Dies wird mit den vorgenannten Leistungsfähigkeitsbetrachtungen begründet.



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