NA OHNE Kategoriezuordnung

DGB Geschäftsführer Frank Firsching: „Feierabend muss sein! Erholung ebenso!“

Strompreis

SCHWEINFURT – Ist es eine Errungenschaft, dass in Deutschland grundsätzlich nach höchstens 10 Stunden täglicher Arbeit Feierabend ist? Dient es dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten wenn zwischen dem Arbeitsende an einem Tag und dem Arbeitsbeginn des nächsten Tages elf Stunden Ruhezeit sein müssen?

Oder sind Verhältnisse ohne Arbeitsschutz wie in Entwicklungs- oder Schwellenländer besser, wo auch 13, 14 oder 16 Stunde täglich gearbeitet werden darf und alleine der Arbeitgeber bestimmt, wann wie lange malocht wird?

So wie das auch in unseren Breitengraden zu Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert die Regel war. Dieser Ansicht ist der bayerische Arbeitgeberverband vbw. Er hat eine Kampagne zur Abschaffung der Höchstarbeitszeitgrenze von zehn Stunden täglich und der Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn gestartet.

Neben der unverschämten Forderung stößt dem DGB zweierlei auf: Ersten die aus der Luft gegriffene Behauptung der Arbeitgeber, dass die Beschäftigten länger arbeiten wollten, und zweitens die angeführten abstrusen Beispiele aus verschiedenen Branchen, die suggerieren, dass kein Weg an der täglichen Arbeitszeitverlängerung vorbei führe.

Gaspreis
Hotel
Muster

Dies haben auf einer Pressekonferenz Stefan Körzell, geschäftsführendes DGB Bundesvorstandsmitglied, der NGG Geschäftsführer Ibo Ocak, ver.di Sekretär Martin Schmidl und DGB Geschäftsführer Frank Firsching klar gemacht. Die Botschaft der Gewerkschaften formuliert Frank Firsching klar: „Hände weg von den Schutzrechten der Arbeitnehmer. Feierabend muss sein. Erholung ebenso.“

Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell ärgert besonders die Behauptung des Arbeitgeberverbandes für die Arbeitnehmer sprechen zu wollen. Als fundiertes Beispiel führt Körzell die Beschäftigtenbefragung 2017 der IG Metall an, an der sich bundesweit 681 241 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beteiligten. Der dort gestellten Frage, ob auch in Zukunft noch ein Arbeitszeitgesetz nötig ist, welches der Arbeitszeit Grenzen setzt und Ruhezeiten regelt stimmen 96,4 Prozent der Befragten zu. Deutlicher geht es kaum.

Weitere Ergebnisse der Befragung zitierend, fordert DGB-Mann Körzell die Arbeitgeber auf, mit den Gewerkschaften Vereinbarungen zu treffen die den Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum bei der Erbringung der eigenen Arbeitszeit ermöglicht, damit mehr Zeitsouveränität für die Menschen entsteht. Denn das ist genau das Gegenteil von dem, was die Arbeitgeber wollen, denen es darum geht, die Beschäftigten jederzeit und ohne Beschränkungen zur Arbeit verpflichten zu können.

Foto: DGB Unterfranken



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten