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Alleine aus Gründen der Solidarität: Auch Staatssekretär Gerhard Eck zahlt das Geld für seine mitarbeitende Frau an die Staatskasse zurück

WALDSACHSEN / PUSSELSHEIM – Staatssekretär Gerhard Eck hat sich entschlossen, das Geld, das er seiner Frau für deren Mitarbeit  in seinem Stimmkreisbüro während der Dauer seiner Kabinettstätigkeit gezahlt hat, an die Staatskasse zurückzuzahlen. Eck legt Wert darauf, dass er sich in dieser Frage rechtlich einwandfrei verhalten hat und die Rückzahlung keinerlei Schuldeingeständnis beinhaltet.

Die Anstellung seiner Frau sei von Anfang an rechtlich in Ordnung gewesen. Der Arbeitsvertrag wurde für Teilzeit-Mitarbeit mit einem dafür angemessen Gehalt abgeschlossen und steuerlich sowie versicherungstechnisch korrekt abgewickelt. Die Arbeitsleistung wurde auch tatsächlich erbracht. Mit dieser zusätzlichen Arbeitskraft war es möglich, das Stimmkreisbüro für Anliegen von Bürgern über die reguläre Arbeitszeit hinaus in den Abendstunden sowie an Wochenenden und im Urlaubs- und Krankheitsfall der hauptamtlichen Sekretärin erreichbar zu machen.

Die Rückzahlung der ihm rechtlich zustehenden Mittel versteht Eck als seinen Beitrag zur Befriedung der Gesamt-Situation. Eck akzeptiert aber auch, dass die Angelegenheit nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten gesehen werden kann. Das Geld fließt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Staatskasse direkt und nicht, wie am vergangenen Wochenende noch angedeutet, an eine gemeinnützige Organisation seines Stimmkreises.

Diese Entscheidung trifft Eck allein aus Gründen der Solidarität mit anderen Kabinettsmitgliedern, die sich in den vergangenen Tagen schon für dieses Vorgehen entschieden hatten.

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Unsere Bilder zeigen Gerhard Eck am Sonntagmittag beim Festumzug in Waldsachsen, wo die örtliche Freiwillige Feuerwehr ihr 140-jähriges Bestehen feierte. Auf einigen Bildern mit zu sehen ist Ralf Hofmann. Der Bundestagskandidat der SPD forderte noch am Sonntagmorgen via Facebook den Rücktritt der Minister Brunner, Spähnle und Merk. Mit folgender Begründung: „Wenn sie widerstandslos das Geld zurück zahlen, heißt das doch, sie haben das Geld an ihre Verwandten gezahlt, ohne dass diese dafür gearbeitet haben. Das ist dann Veruntreuung. Falls die Verwandten fürs Geld gearbeitet haben, haben die Minister keinerlei Rückrat.“ Bislang hat Hofmann den Entschluss von Gerhard Eck noch nicht kommentiert.



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