NA OHNE Kategoriezuordnung

Asylbewerberzahlen in staatlichen Unterkünften weiter rückläufig – Integration bleibt wichtige Aufgabe

Strompreis

UNTERFRANKEN – Die Zahl der in Unterfranken in staatlichen Unterkünften untergebrachten Asylbewerber ist im Jahresvergleich zum Vorjahr erneut zurückgegangen. Waren am 1. Januar 2020 noch rund 5.000 Asylbewerber in Unterfranken in staatlichen Unterkünften untergebracht, so sind es heute rund 4.900 Flüchtlinge (Erst- und Anschlussunterbringung ohne unbegleitete minderjährige Asylbewerber, aber einschließlich auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber (Fehlbeleger)).

Dies sind im Vergleich zum Jahresanfang 2020 rund 100 Personen weniger. Damit fällt der Rückgang längst nicht mehr so stark aus, wie in den Vorjahren. War doch von Jahresanfang 2019 auf Jahresanfang 2020 noch ein Rückgang von rund 1.300 Personen zu verzeichnen. Im Vergleich zum Jahresanfang 2017 sind dies sogar über 6.300 Asylbewerber weniger (01.01.2017: 11224 Asylbewerber).

Neben der sprachlichen Integration, der Beschulung und der sukzessiven Einbindung der anerkannten Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt stellen weiterhin die Schaffung und Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum für die inzwischen anerkannten Flüchtlinge eine vorrangige Aufgabe dar. Hierzu leisten die Kommunen einen wichtigen Beitrag.  Aber auch der Staat leistet seinen Anteil. Mit dem staatlichen Sofortprogramm – der ersten Säule des Wohnungspakts Bayern – plant und baut der Freistaat Bayern mit seiner Bauverwaltung kurzfristig Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und Einheimische mit niedrigem Einkommen. In Unterfranken wurde im vergangenen Jahr in Marktheidenfeld das fünfte Projekt mit 12 Wohnungen für bis zu 64 Personen im August und bereits Anfang 2020 die vierte Wohnanlage in Ochsenfurt mit 12 Wohnungen bezugsfertig. Somit stehen im Regierungsbezirk nun insgesamt 61 solcher Wohnungen für bis zu 303 Personen zur Verfügung.

Erstaufnahme von Asylbewerbern und ANKER-Einrichtung Unterfranken:

Muster
Hotel
Gaspreis

Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist bereits Mitte des Jahres 2019 aus den Ledward-Barracks in der Stadt Schweinfurt in die Conn-Barracks im Landkreis Schweinfurt (Gemeinden Geldersheim/Niederwerrn) umgezogen. Der Umzug der zentralen Ausländerbehörde (ZAB) konnte nunmehr im Oktober 2020 abgeschlossen werden.

Im Jahr 2020 wurden über die ANKER-Einrichtung Unterfranken 1.345 Asylbewerber erstaufgenommen. Im gesamten Jahr 2019 waren es noch 1.493 Asylbewerber, im Jahr 2018 insgesamt 1.976 Asylbewerber, 2017 noch 2.222 Asylbewerber (2016: 3.392 Asylbewerber; 2015, allein im zweiten Halbjahr: 16.521 Asylbewerber). Der aufnahmestärkste Monat des Jahres 2020 war der Monat Dezember mit 285 Personen, der aufnahmeschwächste Monat der April mit 1 Person (bedingt durch den damaligen quarantänebedingten Aufnahmestopp).

Zum Jahresanfang 2021 waren in der ANKER-Einrichtung Unterfranken 847 Personen untergebracht (zum Vergleich: Anfang 2020 waren es mit 614 Personen über 200 weniger). Die Belegungsquote liegt damit derzeit bei 70,3% (bezogen auf die regelmäßig belegbare Bettenkapazität).

Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist aktuell für folgende Schwerpunktländer zuständig: Algerien, Armenien, Elfenbeinküste und Somalia. Des Weiteren wurden im vergangenen Jahr auch Asylbewerber aus Nigeria, der Republik Moldau und Syrien aufgenommen. Zum Jahresanfang 2021 ergab sich in der Erstunterbringung (ANKER-Einrichtung) folgende prozentuale Länderverteilung: Somalia 25,3%, Algerien 19,6%, Elfenbeinküste 11,9%, Nigeria 11,8%, Syrien 16,9%, Republik Moldau 7,7%, Armenien 3,5%, Afghanistan 1,0%, Rest sonstige Staaten und Staatenlose.

Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung bzw. dezentrale Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörden):

In den aktuell 42 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Teilgemeinschaftsunterkünften der Regierung wohnten am 31.12.2020 insgesamt 2.918 Personen.

Zu den in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Personen kamen 1.133 Personen in 129 dezentralen Einrichtungen in der Unterbringungszuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden.

Bezogen auf die Gesamtzahl an untergebrachten Asylbewerbern (einschließlich auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber) von 4.051 Personen zum Jahresende 2020 (davon 1.273 Personen minderjährig) sind dies 339 Personen weniger als vor einem Jahr (Ende 2019: 4.390 zentral und dezentral untergebrachte Personen, Ende 2018: 5.557, Ende 2017: 7.326, Ende 2016: 10.914, Ende 2015: 11.871, Ende 2014: 4991, Ende 2013: 2701, Ende 2012: 1865, Ende 2011: 1608, Ende 2010: 1289 Personen), was einem weiteren (aber geringerem) Rückgang der in der Anschlussunterbringung in Unterfranken befindlichen Asylbewerber entspricht. Von den 4.051 untergebrachten Personen in der Anschlussunterbringung waren zum Jahresende 1.111 Personen auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber. Das Verhältnis untergebrachte Personen zu auszugsberechtigten anerkannten Asylbewerbern ist insoweit in den letzten 12 Monaten etwas gefallen (zuvor rund 1/3 Anteil auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber).

Die Zahl der zur Anschlussunterbringung neu nach Unterfranken zugewiesenen (und hier untergebrachten) Asylbewerber ist 2020 dagegen seit Jahren wieder auf 1.022 Personen gestiegen. (Vorjahre 2019: 745, 2018: 1.103, 2017: 1.551, 2016: 5.480, 2015: 8580, 2014: 3769, 2013: 1831, 2012: 922, 2011: 810 und 2010: 751 sowie 2009: 343 Personen). Dies sind 277 Personen mehr als im Vorjahr. Die Zuweisung liegt damit etwas unter dem Niveau des Jahres 2018.

Die 10 Hauptherkunftsländer der untergebrachten Personen in der Anschlussunterbringung waren zum Stand 31.12.2020 (in Personen): Afghanistan (714), Somalia (517), Syrien (489), Äthiopien (488), Nigeria (350), Ukraine (165), Russland (149), Iran (138), Irak (133), Armenien (133).

Die Regierung von Unterfranken trägt den geänderten Zugangszahlen jeweils Rechnung. Die Zahl der dezentralen Unterkünfte in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden wurde entsprechend verringert. Sie beträgt zum Jahresende 2020 aktuell 129 belegte dezentrale Unterkünfte (Anfang 2020 waren es noch 152 dezentrale Unterkünfte, Anfang 2019 noch 214 dezentrale Unterkünfte, Anfang 2018 noch 379 dezentrale Unterkünfte; Anfang 2017 noch 659 dezentrale Unterkünfte). Die Zahl der in dezentralen Unterkünften der Kreisverwaltungsbehörden untergebrachten Personen ging entsprechend von 1.466 Personen zum Jahresanfang 2020 auf 1.133 Personen zum Jahresende 2020 ebenfalls zurück. Zum Vergleich: Im April 2016 waren insoweit noch 10.558 Asylbewerber dezentral untergebracht (damaliger und bisheriger Höchststand).

Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Jugendämter:

Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter).

Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern waren im Jahr 2020 nochmals leicht rückläufig. Von Januar bis Dezember 2020 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 75 umA neu zugewiesen und in Heimen in Unterfranken stationär untergebracht (Vorjahr 85). Davon entfielen jedoch 50 umA allein auf das zweite Halbjahr, weshalb derzeit von einem erneuten Anstieg der Zugänge auszugehen ist.

Die Gesamtzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) in Unterfranken ist somit auch im Jahr 2020 zurückgegangen. Zum Stand 01.12.2020 wurden in Unterfranken im Rahmen der Jugendhilfe noch 187 unbegleitete minderjährige Ausländer stationär oder ambulant betreut (einschließlich junger Erwachsener mit entsprechendem Jugendhilfebedarf). Dies entspricht einem Anteil von 7% aller in Bayern aufgenommenen umA.

Abschiebungen und Rückführungen durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken

Im Jahr 2020 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 121 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (44 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 12 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 65 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Aufgrund der CORONA Pandemie waren seit Mitte März 2020 der Flugverkehr und damit sämtliche Überstellungen in einem erheblichen Umfang nur eingeschränkt bzw. teilweise gar nicht möglich.

Folgende 8 Schwerpunktnationalitäten konnten rücküberstellt werden:

Ukraine: 28 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)Somalia: 22 Personen (16 Dublin-Fälle sowie 6 Fälle Schutzstatus in anderem   EU-Land)Aserbaidschan: 9 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)Georgien: 7 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)Armenien: 6 Personen (5 Dublin-Fälle sowie 1 Abschiebung ins Heimatland)Algerien: 6 Personen (4 Dublin-Fälle sowie 2 Abschiebungen ins Heimatland)Nigeria: 4 Personen (4 Dublin-Fälle)Afghanistan: 3 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
Darüber hinaus sind im Jahr 2020 insgesamt 150 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (39 Personen), Armenien (37 Personen), Moldau (20 Personen) und Russische Föderation (10 Personen).

Derzeit (Stand 04. Januar 2021) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.792 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.

Asylbewerberzugang in Deutschland und in Bayern:

Die Zahl der neu ankommenden Asylbewerber in Deutschland und Bayern ist 2020 (ebenso wie in den Vorjahren 2019, 2018 und 2017) insgesamt weiter stark rückläufig. Im Jahr 2020 wurden 76.061 förmliche grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt. Das sind 31,5 Prozent (35.033) weniger als im Vorjahr. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien (76.061), Afghanistan (25.373), Irak (7.355) und Türkei (5.196) (siehe Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 10. Januar 2021: BMI – Presse – Zahl der Asylerstanträge im Jahr 2020 stark gesunken (bund.de).

Bayern hat davon nach einem bundesweiten Verteilungsschlüssel – dem Königsteiner Schlüssel – rund 15% der neu ankommenden asylsuchenden Menschen aufzunehmen.

Hintergrund:

Bei der Asylbewerberunterbringung ist zwischen der Erstunterbringung und der Anschlussunterbringung zu unterscheiden.

Die Erstunterbringung erfolgt in der Regel durch ANKER-Einrichtungen, die in Bayern von den Bezirksregierungen betrieben werden. Jede Bezirksregierung in Bayern verfügt über entsprechende ANKER-Einrichtungen. Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen längstens bis zu 24 Monaten in Erstunterbringungseinrichtungen zu wohnen.

Nach der Verpflichtung in einer ANKER-Einrichtung zu wohnen (von der Asylantragstellung bis zum Ende des Asylverfahrens – Zuständigkeit Bundesamt für Migration und Flüchtlinge -) erfolgt die Unterbringung in der Anschlussunterbringung. Unterfranken hat dabei 10,2% der nach Bayern zugewiesenen Asylbewerber im Wege der Anschlussunterbringung zu übernehmen. Die Zuweisung auf die einzelnen Regierungsbezirke erfolgt in Bayern durch den Landesbeauftragten in der Zentralen ANKER-Einrichtung in Zirndorf.

Die Kosten der Asylbewerberunterbringung trägt – unabhängig von zentraler oder dezentraler Unterbringung – der Freistaat Bayern mit Mitteln des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.

Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann dankt den vielen sozial engagierten Institutionen und Einrichtungen und den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Belange der untergebrachten Asylbewerber auch weiterhin einsetzen und damit die gemeinsame Sorge für die bei uns zu betreuenden Asylbewerber ernst nehmen.

Hinweis: Aktuelle Zahlen zur Asylbewerberunterbringung in Unterfranken können im Internet auch unter
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177660/177665/eigene_leistung/el_00038/index.html abgerufen werden. Die Zahlen werden monatlich aktualisiert.



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Pixel ALLE Seiten