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Auch die Schweinfurter Stadttauben leiden unter der Corona-Krise und drohen zu verhungern – die White Angels wollen helfen

SCHWEINFURT – Die Stadttaubenhilfe White Angels braucht dringend Hilfe. Die Schweinfurter Stadttauben drohen zu verhungern! Aufgrund des Ausbleibens der Essensreste in der Stadt und dem Fakt, dass sie als verwilderte Haustiere wie Hunde und Katzen auf Versorgung durch den Menschen angewiesen sind, sowie des Fütterverbots.

Die Stadttaubenhilfe White Angels haben Oberbürgermeister Sebastian Remelé sowie dem Ordnungsamt eine email geschrieben mit der Bitte, die ehrenamtlichen Mitgliedern der Hilfe die Tauben in der Innenstadt bis zum Ende der Corona-Krise auf eigene Kosten an betreuten Futterstellen füttern zu lassen. Das Töten der Tauben durch Verhungern verstoße gegen das Tierschutzgesetz.

Gerade ist zudem Brutzeit ist – werden Küken nicht ausreichend mit Futter durch Elterntiere versorgt, stürzen sie sich aus dem Nest und sterben, informiert Jasmin Poyotte von der Stadttaubenhilfe White Angels.

Hier der Inhalt der Mail:

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir möchten Sie heute auf ein drängendes Problem unserer Stadttauben aufmerksam machen: Diese finden in der aktuellen CORONA-bedingten Situation nichts mehr zum Fressen in unserer Stadt, da sich nur noch wenige Menschen in ihr aufhalten und auch nichts mehr verspeisen, von deren Reste und Abfall sie sich üblicherweise ernähren!

Aus diesem Grunde drohen die Straßentauben vor unseren Augen zu verhungern!

Da die Stadtverwaltung verantwortlich ist für die in der Stadt lebenden – und nicht mit Unterkünften in Form von Taubenschlägen versorgten – Stadttauben, muss sie hier umgehend Abhilfe schaffen! Zumindest sollte sie die Möglichkeit von kontrollierten Futterstellen ins Auge fassen und hierfür ausgesuchten Personen eine entsprechende Erlaubnis zur Fütterung erteilen – vom Ordnungsamt ausgestellt bzw. vom Veterinäramt. Die Kosten für die Fütterung würden wir (Stadttaubenhilfe White Angels Schweinfurt) übernehmen.

Es muss hier schnell gehandelt werden, wir appellieren an Sie als verantwortliche Gemeinderatsmitglieder, nicht nur für die hier lebenden Bürger Sorge zu tragen haben, sondern auch – tierschutzrechtlich gesehen – für die hier lebenden Tiere.

Laut Tierschutzgesetz Paragraph 325 c StGB sind die Städte verpflichtet, die Tauben, die nun überhaupt kein Futter mehr finden (bedingt durch die Ortstreue und die ausbleibenden verdorben Abfall den es nun durch das Fernbleiben der Bevölkerung nicht mehr gibt, zu helfen.
Stadttauben sind heimatlosen HAUSTIERE, wie Katzen und Hunde und müssen von der Stadt auch als solche behandelt und versorgt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jasmin Poyotte
Stadttaubenhilfe White Angels Schweinfurt



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