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Aus Erstaufnahmeeinrichtung wird ANKER-Zentrum

Keiler Helles

SCHWEINFURT – Nach Vollzug des Ministerratsbeschlusses vom 5. Juni 2018, sollen bis zum 1. August 2018 in allen sieben Regierungsbezirken in Bayern ANKER-Einrichtungen in engem Kontakt mit den betreffenden Kommunen eingerichtet werden.

So werden nun die bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen in Ingolstadt/Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf, Donauwörth und auch in Schweinfurt in ANKER-Einrichtungen umgewandelt.

Für die betreffenden Standorte ändert sich nach Mitteilung des Innenministeriums und der Regierung von Unterfranken weder an den vereinbarten Kapazitäten noch an den Laufzeiten etwas zu ihrem Nachteil. Die Höchstkapazität liegt – wie auch vom Bund vorgegeben – bei maximal 1.500 Personen. Auch für die Ledward Barracks ändert sich demnach nichts an den bisherigen Kapazitäten. Grundsätzlich soll es überall eine Mischung von Personen mit guter und von solcher mit weniger guten Bleibeperspektive geben.

Alle ANKER-Einrichtungen werden durch den Freistaat betrieben und damit in Landeshand bleiben. Um schnellere und effizientere Asylverfahren zu erhalten und so auch den betroffenen Personen möglichst früh Klarheit über ihre Bleibeperspektive zu geben, werden zusätzlich zu den bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurt befindlichen Behörden (Unterbringungsverwaltung, Zentrale Ausländerbehörde, BAMF) eine Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit sowie eine Vor-Ort-Präsenz des Verwaltungsgerichts Würzburg eingerichtet.

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Für Schweinfurt gibt es zudem die Besonderheit, dass die bisherige Aufnahmeeinrichtung im Schweinfurter Stadtgebiet (frühere „Ledward-Barracks“) wie bereits beschlossen und mitgeteilt bis zum 1. Juni 2019 in die Liegenschaft „Conn-Barracks“ auf dem Gebiet der Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn, Landkreis Schweinfurt, verlegt wird. Das heißt, dass die getroffenen Absprachen zwischen Innenstaatssekretär Gerhard Eck, Landrat Florian Töpper und Oberbürgermeister Sebastian Remelé weiterhin Bestand haben und unverändert gelten.



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