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Ausnahme für Blumenverkaufsstellen: Auch am Valentinstag können Blumen verkauft werden

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UNTERFRANKEN – Wer bis zum Valentinstag noch keine Blumen gekauft hat, muss trotzdem nicht auf frische Blumen als besondere Aufmerksamkeit verzichten. Mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales dürfen Blumenverkaufsstellen am Sonntag, 14. Februar 2021 – Valentinstag – in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zum Zwecke der coronakonformen Abgabe von Blumen bis zu vier Stunden geöffnet sein.

Zum aktuellen Zeitpunkt bedeutet dies, dass nach der geltenden Elften Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) somit nur die Abholung oder Auslieferung vorbestellter Blumen zulässig ist („click & collect“).

Näheres regelt die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 5. Februar 2021 (Az. I5/6131-1/396).  Die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind zu beachten.

Die Ausnahmeregelung gilt für alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen zum Verkauf angeboten werden (mehr als 50% vom Gesamtumsatz).

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Die entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 5. Februar 2021 wurde auf der Verkündungsplattform Bayern unter folgendem Link https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-98/  veröffentlicht.



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