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Baurecht für die Erneuerung der Talbrücke „Schraudenbach“ an der BAB A 7

SCHRAUDENBACH – Die Regierung von Unterfranken hat am 27.11.2014 den Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der Talbrücke Schraudenbach an der BAB A 7 (Fulda-Würzburg) zwischen dem Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck und der Anschlussstelle Gramschatzer Wald erlassen.

Die planfestgestellte Baumaßnahme liegt im Gemeindegebiet Werneck, Landkreis Schweinfurt. Die Erneuerung des 1965 errichteten Brückenbauwerks ist wegen zahlreicher Bauwerksschäden, die durch eine Sanierung nicht mehr zu beheben sind, erforderlich. Im gültigen Bundesverkehrswegeplan ist der sechsstreifige Ausbau der BAB A 7 zwischen dem Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck und dem Autobahnkreuz Biebelried im weiteren Bedarf enthalten.

Deshalb wurde bei der Planung des Neubaus der Talbrücke Schraudenbach bereits ein sechsstreifiger Fahrbahnquerschnitt berücksichtigt, wobei im plangegenständlichen Streckenabschnitt bis auf weiteres der vierstreifige Betrieb gilt. Die Baumaßnahme umfasst den Ersatzneubau der Talbrücke an bestehender Stelle mit den westlich und östlich an-schließenden Angleichungsabschnitten sowie die Neuregelung der Entwässerung durch Schaffung eines Regenrückhaltebeckens mit vorgeschaltetem Absetzbecken.

Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen zu prüfen und sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstücksbetroffener Eigentümer und der Gemeinden sind hier insbesondere die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.

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Die Fertigstellung der neuen Talbrücke einschließlich der beidseitigen Anpassungsbereiche der Strecke ist von der Autobahndirektion Nordbayern für Ende 2017 geplant. Die Gesamtkosten betragen 14,4 Millionen €.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 27.11.2014 ist einschließlich einer Übersichtskarte auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/ unter der Rubrik „Planung und Bau“ > straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren veröffentlicht.



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