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Baurecht für vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße B 286 zwischen der A 70 bei Schweinfurt und Schwebheim

SCHWEINFURT / SCHWEBHEIM – Die Regierung von Unterfranken hat am 29. Juni den Planfeststellungs-beschluss für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße B 286 zwischen Schweinfurt (A 70) und Schwebheim erlassen.

Die B 286 verbindet als wichtige überregionale Fernverkehrsstraße das Industriezentrum Schweinfurt mit der im Süden verlaufenden Bundesautobahn A 3 Frankfurt – Nürnberg und erschließt das Mittelzentrum Gerolzhofen sowie dessen Umlandgemeinden. Der erhebliche Berufspendlerverkehr aus den südlichen Gebieten um Gerolzhofen nach Schweinfurt wird vornehmlich über die B 286 abgewickelt. Da die Bundesstraße bereits jetzt an ihrer Leistungsgrenze angelangt ist und mit einem weiteren Anstieg der Verkehrsbelastung gerechnet wird, sollen durch den vierstreifigen Ausbau der B 286 und die Nachrüstung der notwendigen

Ein- und Ausfädelungsstreifen die verkehrlichen sowie die – auch durch die bisher unzureichende Entwässerung bedingten – baulichen Defizite beseitigt werden. Für die sich an den geplanten vierstreifigen Ausbau der B 286 anschließende Strecke von Schwebheim bis zur Bundesautobahn A 3 bei Wiesentheid wurde zur Beseitigung der verkehrlichen Defizite ein Ausbaukonzept aus acht – teilweise bereits realisierten – dreistreifigen Abschnitten entwickelt, in denen der Anbau von wechselseitigen Überholfahrstreifen erfolgt.

Das nun zugelassene Vorhaben beginnt an der Anschlussstelle der A 70 mit der B 286 bei Abschnitt 520, Station 0,189 und endet bei Abschnitt 540, Station 0,886 nach der Anschlussstelle der B 286 mit der St 2277. Die Länge der Baustrecke beträgt 4,3 km.

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Die Planung sieht neben der Errichtung von Lärmschutzwänden umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur, Landschaft, sowie Waldflächen, artenschutzrechtlich bedingte Vermeidungsmaßnahmen sowie Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse vor. Die Bauzeit wird auf zwei bis drei Jahre veranschlagt, wobei unter Aufrechterhaltung des Verkehrs gebaut werden soll.

Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstücksbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes sowie Belange der Land- und Forstwirtschaft zu nennen. Außerdem wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.

Hinweis: Der Planfeststellungsbeschluss vom 29.06.2017, die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Planung und Bau“ < Aktuelle straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.



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