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Bei Unterspiesheim: Anbau eines wechselseitigen Überholfahrstreifens an die Bundesstraße B 286

UNTERSPIESHEIM – Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hat bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Anbau eines wechselseitigen Überholfahrstreifens an die Bundesstraße B 286 Schweinfurt – Gerolzhofen – Enzlar (B 8) im Abschnitt 2 nördlich Unterspiesheim beantragt.

Zwischen der A 70 bei Schweinfurt und der A 3 bei Wiesentheid weist die B 286 nur unzureichende Überholmöglichkeiten auf. Infolge des deutlich gestiegenen Schwerverkehrsaufkommens und den eingeschränkten Überholsichtweiten sind die durchschnittlichen Pkw-Reisegeschwindigkeiten auf der B 286 spürbar gesunken. Lange Fahrzeugkolonnen hinter langsam fahrenden Lkws erhöhen den Überholdruck und führen zu gefährlichen Überholvorgängen.

Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die B 286 verkehrsgerecht und verkehrssicher auszubauen. Hierzu werden zwischen Schwebheim und Wiesentheid in acht unabhängig voneinander realisierbaren Abschnitten Überholfahrstreifen angebaut. Das durchzuführende Planfeststellungsverfahren umfasst die Maßnahmen im Abschnitt 2 nördlich Unterspiesheim. Der Abschnitt beginnt südlich von Schwebheim und endet mit der Anschlussstelle Unterspiesheim (B 286/St 2271). Die Gesamtlänge des Abschnittes beträgt 3.280 m, auf 2.450 m Länge wird wechselseitig ein Überholfahrstreifen angebaut.

Neben dem Anbau des Überholfahrstreifens sind insbesondere die bedarfsgerechte Erneuerung des Oberbaus, die Erstellung neuer Entwässerungsanlagen, die Anpassung der parallel zur B 286 verlaufenden öffentlichen Feld- und Waldwege sowie die Errichtung eines bis zu 2,00 m hohen Erdwalles als aktive Lärmschutzmaßnahme geplant. Im Zuge der Umsetzung werden außerdem drei vorhandene Überführungsbauwerke durch einen Neubau ersetzt.

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Das beschriebene Bauvorhaben liegt auf den Gemeindegebieten der Gemeinden Kolitzheim (Gemarkung Oberspiesheim und Gemarkung Unterspiesheim), Röthlein (Gemarkung Heidenfeld) und Schwebheim (Gemarkung Schwebheim).

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG). Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) stehen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesstraße B 286: Anbau Überholfahrstreifen im Abschnitt 2 nördlich Unterspiesheim“ zur Verfügung.

Als zusätzliche Informationsquelle liegen sie in gedruckter Form (§ 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG) zur allgemeinen Einsicht in den Gemeinden Kolitzheim, Röthlein und Schwebheim aus. Ort und Zeit der Auslegung sowie Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachungen der oben genannten Gemeinden gesondert mitgeteilt.

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Veröffentlichung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die oben beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.



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