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Bombenfund bei Sulzheim: Betretungsverbot des Geländes ist offiziell seit 2. März 2018 in Kraft

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Die Warnung wurde seitens des Landratsamtes Schweinfurt bereits vor einer Woche ausgesprochen, nun ist das Betretungsverbot für den Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Sulzheim amtlich.

Nach dem Fund einer größeren Anzahl an Munition in Form von Granaten, Geschossen und Übungsbomben aus dem zweiten Weltkrieg hat das Landratsamt Schweinfurt als zuständige Sicherheitsbehörde eine entsprechende Verordnung erlassen, die am Freitag, 2. März 2018, offiziell in Kraft getreten ist.

Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst Gebiete der Gemarkung Dürrfeld (Gemeinde Grettstadt), der Gemarkung Kleinrheinfeld (Gemeinde Donnersdorf), sowie Gemarkungen von Sulzheim und Mönchsstockheim (beides Gemeinde Sulzheim). Die genannten Gemeinden sind von Seiten des Landratsamtes darüber informiert worden.

Das betroffene Gebiet wird vor Ort durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Achtung Gefahr! – Absolutes Betretungsverbot! – Das gesamte Gelände ist aufgrund seiner historischen Nutzung mit Munition und sonstigen Kampfmitteln belastet“ gekennzeichnet.

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Demnach ist das Betreten, Bereiten und Befahren mit Fahrzeugen aller Art von Wegen und Flächen verboten. Wer das Verbot missachtet kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro belegt werden.

Die komplette Verordnung wurde im Amtsblatt Nr. 3 des Landratsamtes Schweinfurt am 1. März 2018 veröffentlicht. Dieses ist auch im Internet des Landratsamtes Schweinfurt abrufbar unter www.landkreis-schweinfurt.de unter der Rubrik Amtsblatt.

Foto: Archiv



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