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Bürgermeinung ist eindeutig und muss umgesetzt werden: Schweinfurter SPD bleibt beharrlich und fordert keine Landesgartenschau

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SCHWEINFURT – In einem Antrag und einer Pressemitteilung der beiden SPD-Stadträte Ralf Hofmann und Peter Hofmann machen die Schweinfurter Sozialdemokraten unmissverständlich klar, dass sie eine Landesgartenschau 2026 nicht verstehen könnten.

Wenn von einer Schlachtschüssel, dem Schnüdel oder der Wälzlagerherstellung die Rede ist, bringen sehr viele Menschen das mit Schweinfurt in einen Zusammenhang. „Mit dem ganzen Bohai rund um die Landesgartenschau hat die Schweinfurter CSU mit ihren Unterstützern nun ein weiteres Alleinstellungsmerkmal geschaffen“, stellt Ralf Hofmann in einer Pressemitteilung fest. Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion und Stadtrat Peter Hofmann begründen das unter Hinweis auf das „eindeutige Ergebnis“ des Ratsbegehrens so: „Es ist wohl einmalig, dass ein Stadtrat ein Projekt beschlossen hat und danach noch einmal den Bürger darüber entscheiden lässt“.

Da sowohl das mit enorm viel Geld und Aufwand aus dem Ärmel gezauberte Ratsbegehren pro Landesgartenschau von CSU und Co. wie auch das Bürgerbegehren für einen Stadtwald an gleicher Stelle „krachend gescheitert sind“, fordert die Schweinfurter Rathaus-SPD in einem aktuellen und umfassend begründeten Antrag, den Beschluss vom September 2018 zur Durchführung einer Landesgartenschau in Schweinfurt zu kippen.

Alternativ soll die Carus-Allee auf dem Gelände der ehemaligen Ledward-Kaserne Richtung Norden um vier Hektar erweitert werden. Es entstünde so ein immerhin sechs Fußballfelder großes Erholungsgebiet, das den benachbarten Stadtteilen und dem studentischen Leben vollumfänglich gerecht wird. Die restlichen für die Landesgartenschau vorgesehenen Flächen oberhalb des Stadions sollen ebenfalls entsiegelt, zunächst aber nur in einfacher Weise begrünt werden, um sie jederzeit für eine sinnvolle Stadtentwicklung (Forschung, studentisches Wohnen) schnell zur Verfügung zu haben.

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Laut SPD-Mitteilung mache das Wort „Begehren“ nur zu deutlich, dass der Stadtrat von den Bürgern eine Zustimmung wünschte. „Diese wurde aber nicht erteilt und dass bei einer Beteiligung von mehr als 28 Prozent der Wahlberechtigten“, stellt Peter Hofmann fest. Für beide Begehren habe es zudem deutlich mehr Nein- als Ja-Stimmen gegeben. „Da darf man doch nicht auf nicht erreichte Quoren verweisen und hoffen, dass bald Gras über die Sache gewachsen ist“, wettert Ralf Hofmann. Keinerlei Verständnis bringt die SPD-Fraktion auch für das Verhalten von Oberbürgermeister Sebastian Remele auf, der eine Diskussion im Stadtrat verweigerte. „Der OB sollte sich dieser Diskussion stellen, auch wenn sie unbequem ist“, erklärt Peter Hofmann.

Die SPD erinnert einmal mehr daran, dass die veranschlagten Kosten von jeweils 12 Millionen Euro für Investition und Durchführung der Landesgartenschau lediglich eine Schätzung sei. Diese beruhten laut Ralf Hofmann „noch dazu und in erster Linie“ auf Aussagen der Landesgartenschaugesellschaft, die aufgrund ihres Eigeninteresses nicht als neutrale Instanz zu werten ist. Dies gelte auch für geschätzte Besucherzahlen und die hieraus resultierenden möglichen Einnahmen.

Die SPD-Stadtratsfraktion teilt abschließend mit, dass sie ungeachtet des aktuellen Antrags prüfen lässt, ob der Stadtrat mit dem Auftrag der Entscheidungsfindung an die Bürgerschaft seinen ursprünglichen Beschluss „nicht konkludent aufgegeben hat“. Letztendlich sei diese rechtliche Frage jedoch sekundär, weil „für uns feststeht, dass die Bürgerinnen und Bürger sich eindeutig geäußert haben“, sagt Ralf Hofmann. „Deshalb muss der Stadtrat den Beschluss vom September 2018 aufheben“.

Folgender Antrag ging an das Rathaus:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,
namens und im Auftrag der SPD-Stadtratsfraktion stellen wir folgenden Antrag:

1. Der Stadtrat hält nicht weiter am Beschluss vom 25.09.2018 zur Durchführung einer Landesgartenschau in Schweinfurt fest.

2. Die Carus-Allee wird im Zuge ihres Ausbaues nach Norden in der Weise erweitert, dass entlang derselben ein Parkgürtel mit einer Fläche von ca. 4 ha entsteht. Der Rest, der für die Landesgartenschau vorgesehenen Fläche, wird ebenfalls entsiegelt und vorläufig in einfacher Weise begrünt. Diese Fläche bleibt jedoch grundsätzlich für unterschiedliche Nutzungsformen in der Stadtentwicklung verfügbar.

3. Die Planungen für einen Bürger- oder Caruspark werden unverzüglich aufgenommen.

1. Politische Begründung:
Das Ratsbegehren zur Durchführung einer Landesgartenschau ist, ebenso wie das Bürgerbegehren für die Schaffung eines Stadtwaldes, gescheitert und dies in doppelter Hinsicht. Zum einen wurden für beide Begehren deutlich mehr NEIN- als JA-Stimmen abgegeben, zum anderen wurde in beiden Fällen, bezogen auf die Einzelfragen, das Quorum von 15% nicht erreicht.

Dabei darf allerdings nicht verkannt werden, dass mehr als 28% der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben, was deutlich über den erforderlichen 15% liegt. In Bezug auf den Abstimmungszettel als Ganzes wurde das Quorum somit deutlich überschritten.

Ein Ratsbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie. Eine Entscheidung des eigenen Wirkungskreises des Stadtrates wird dabei an den Bürger weitergegeben.

Es gibt (zumindest nach Recherchen im Internet) wohl keinen Fall, in dem ein Stadtrat einen Beschluss für eine Maßnahme gefasst hat und danach den Bürger darüber entscheiden lässt. Im Regelfall befragt der Stadtrat Bürgerinnen und Bürger direkt und überlässt diesen die Entscheidung.

Das Wort „Begehren“ macht nur zu deutlich, dass der Stadtrat mehrheitlich im konkreten Fall zur Durchführung der Landesgartenschau eine Zustimmung wünschte. Diese wurde jedoch nicht erteilt, trotz einer Abstimmungsbeteiligung von mehr als 28% der Wahlbeteiligten. Politisch ist dieses Begehren damit gescheitert.

Rechtlich stellt sich darüber hinaus noch die Frage, ob der Stadtrat nicht mit dem Auftrag der Entscheidungsfindung an die Bürgerschaft seinen ursprünglichen Beschluss konkludent aufgegeben hat. Dies wird noch geprüft.

Letztendlich ist jedoch die rechtliche Frage sekundär, denn es geht hier entscheidend darum, wie das Votum politisch zu bewerten ist. Für die SPD-Fraktion steht fest, dass die Bürgerinnen und Bürger sich eindeutig geäußert haben und – trotz großen Werbeaufwands für einen Bürgerpark/Landesgartenschau – nicht ausreichend von einem Ja überzeugt werden konnten. Es ist dabei müßig zu diskutieren, warum rund 72% der Wahlberechtigten nicht zur Wahl gegangen sind.

Fakt ist, es waren, wie angeführt, deutlich über 15% und von diesen knapp 56% dagegen.

2. Begründung zur möglichen Stadtentwicklung
Im Falle der Durchführung der Landesgartenschau wird – sofern man die Zuschüsse von 5 Millionen für dieses Projekt nicht zurückzahlen möchte – bis 2056 das gesamte Areal für Stadtentwicklung im Sinne Erweiterung Campus, studentisches Wohnen, Ansiedlung von FH-nahen Forschungseinrichtungen, Gründung von Start ups u.ä. unmöglich gemacht.

Dies wäre insofern fatal, weil Schweinfurt nicht mehr über nennenswerte Flächen zur Entwicklung des Stadtgebiets verfügt. Tatsächlich gibt es bekanntlich nur noch zwei Gebiete zur Entwicklung zwischen Gartenstadt und Eselshöhe, nämlich „Pfannäcker“ und „Mönchskutte“, wo allerdings alleine Wohnbebauung vorgesehen ist. Alle anderen Flächen sind bereits in der Entwicklung.

Es kann daher nicht die Politik des Stadtrates sein, für die Entwicklung der Stadt vorhandenen Restflächen zu blockieren und Forschungsinstitute oder Ausgliederungen aus der FHWS auf den Landkreis zu verweisen! Das wäre nicht im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger!

Wer maßt sich an zu behaupten, er hätte im Jahre 1982 gewusst, wie sich die Stadt bis heute entwickeln würde? Mal ehrlich: Keiner hätte damit gerechnet, dass die Stadt eine solch positive Entwicklung nimmt. Einer weiteren positiven Entwicklung dürfen jedoch nicht Hürden entgegengesetzt werden.

Mit der Carus-Alle, die bereits eine Länge von 600m und eine Breite von ca. 40 m aufweist, somit eine Fläche von über 2 ha, wird bereits zeitnah eine mächtige Grünfläche durch das Konversionsgelände „Ledward-Barracks“ geschaffen. Eine Erweiterung dieser Fläche mit Parkanlagen, um zum Beispiel 4 ha, schafft ein großes, dauerhaftes Erholungsgebiet, das den benachbarten Stadtteilen als auch dem studentischen Leben vollumfänglich gerecht wird. Mit der Restfläche bleibt Stadtentwicklung in der dort begonnenen Weise weiterhin möglich, sei es für Studium, Forschung oder studentische Wohnen.

Hierauf beruht auch unsere grundsätzlich andere Bewertung der Erfolgsaussichten einer Landesgartenschau in diesem Gebiet. Landesgartenschauen sind an den Orten erfolgreich, wo für städtische Areale Ideen entwickelt werden können, die unmittelbar mit der übergeordneten Stadtentwicklung in Einklang zu bringen sind. Somit ist die Argumentation der Stadt Würzburg durchaus plausibel, dass trotz eines erheblichen und ungeplanten Defizites, die Landesgartenschau als Erfolg zu sehen sei. Letztlich sind dort vor allem Planungs- und Organisationsfehler für das Defizit ursächlich. Hinsichtlich Stadtentwicklung ist die Beurteilung der Würzburger Landesgartenschau als Erfolg durchaus nachzuvollziehen.

Für Schweinfurt existiert jedoch für den Bereich der ehemaligen Ledward-Kasernen eine im Stadtrat abgestimmte Idee der Nutzung, die zum Teil jedoch in deutlichem Widerspruch mit den Zielsetzungen einer Landesgartenschau steht, wie oben ausgeführt. Daher beschleunigt diese eine städtische Entwicklung nicht, sondern, im Gegenteil, sie hemmt diese.

3. Wirtschaftliche Begründung
Die Antworten der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion in der Stadtratssitzung vom 29.01.2019 haben deutlich gemacht, dass die veranschlagten Kosten von jeweils € 12 Millionen für Investition und Durchführung der Landesgartenschau lediglich eine Schätzung aufgrund von Erfahrungswerten anderer darstellen. Diese Schätzungen beruhen in erster Linie auf Aussagen der Landesgartenschaugesellschaft, die aufgrund ihres Eigeninteresses wohl nicht als neutrale Instanz zu werten ist.

Dies gilt auch für geschätzte Besucherzahlen und die hieraus resultierenden möglichen Einnahmen. Ebenso gilt dies für erhoffte Einnahmen aus Werbung und Sponsoring, sowie Mieten und Sonstiges.

Fest steht jedoch laut Auskunft der Stadtverwaltung, dass diese Schätzung auf der Preisbasis des Jahres 2018 beruhen und Preissteigerungen bis 2025/26 darin nicht abgebildet sind. Fest steht auch, dass ein einmaliger, nicht indizierter Zuschuss von € 5 Millionen für die Landesgartenschau erfolgen wird.

Mindestens ebenso plausibel, wie die Befürworter einer Landesgartenschau ihre Finanzkalkulation bei der Beantwortung unserer Anfrage zur Stadtratssitzung am 29. Januar d.J. dargestellt haben, ist es, wenn bis zum Jahr 2026, somit für sieben Jahre, eine jährliche Preissteigerung (Inflation und Entwicklung der Preise im Bau- und Handwerkssektor) von 3% prognostiziert wird. Dann errechnet sich auf der Basis der veranschlagten € 24 Millionen eine Steigerung von € 5,04 Millionen, was den dann erhaltenen Zuschuss bereits übertrifft.

Bleibt das Argument der Stadtwerbung. Die Begründung eines Marketingeffekts durch eine zu erwartende überregionale Berichterstattung klingt zunächst einleuchtend. Anderseits verliert das Argument relativ schnell an Gewicht, wenn man bedenkt, dass die letzte, von der Stadt Schweinfurt verantwortete Standortkampagne bereits 12 Jahre her ist und seitdem kein großer Ehrgeiz seitens der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters an proaktivem Stadtmarketing bestand.

Es ist zudem unter fachlicher Betrachtung zumindest zweifelhaft, ob ein tatsächlicher Effekt, und wenn ja, für welche Zielgruppe überhaupt, mit einer Landesgartenschau verbunden wäre. Sollte es daher eine Zielsetzung sein, die Stadt Schweinfurt einer überregionalen Öffentlichkeit zu präsentieren, erscheint es geboten, zunächst zu definiert, welche Botschaft denn überhaupt transportiert werden soll und ob eine Landesgartenschau das geeignete Mittel dazu ist.

Fazit:
Abschließend bleibt festzuhalten, dass doch in zwei Punkten überparteiliche Einigkeit besteht:
1. Schaffung einer Parkanlage auf dem Gelände der ehemaligen Ledward-Kasernen.
2. Entsiegelung der dortigen Flächen.
Mit den Maßnahmen gem. Ziff. 2 dieses Antrages wird dem Entsiegelungswunsch ebenso Rechnung getragen, wie dem Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern, in diesem Bereich einen Bürgerpark (oder Caruspark?) zu schaffen.

Im Gegensatz zur Landesgartenschau sind jedoch dann die Kosten klar kalkulierbar und ein finanzielles Risiko entfällt weitestgehend. Eine solche Maßnahme wird ebenso bezuschusst werden wie andere Grünanlagen, wobei gerade im Zusammenhang mit dem Bau der bundesweit beachteten Carus-Alle, die vom Bund mit 4 Millionen Euro bezuschusst wird, eine rasche Förderung höchstwahrscheinlich sein sollte, denn auch hier sollten die von der Verwaltung benannten Bündelungseffekte, wie sie bei den Trittsteinen zur Wirkung kommen sollten, eintreten.



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