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BUND Naturschutz und das Schweinfurter Aktions Bündnis gegen Atomkraft kritisieren die Pläne zum Abbau des AKW Grafenrheinfeld

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GRAFENRHEINFELD – Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des AKW Grafenrheinfeld am 11.04.2018 erteilt und damit grünes Licht für den Rückbau gegeben. Diese umfasst insgesamt 101 Seiten, zusätzlich wurde die „zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen….zur Stilllegung und zum Abbau des KKG“ im Umfang von 48 Seiten veröffentlicht.

Um die Genehmigung inhaltlich genau zu prüfen und zu entscheiden, ob wegen möglicher Verletzung von Rechten dagegen eventuell Klage eingereicht werden muss, bleibt Kommunen, Verbänden, Umweltvereinen und betroffenen Bürgern kaum Zeit zu einer grundsätzlichen Positionierung. Laut Rechtsbehelfsbelehrung müssen Klagen „innerhalb eines Monats nach … Bekanntgabe“ erhoben werden. Die zumeist ehrenamtlich Tätigen werden wieder einmal mit der Ungleichheit der Mittel konfrontiert, kritisieren Babs Günther, Sprecherin des Schweinfurter Aktions Bündnis gegen Atomkraft, und Edo Günther, Vorsitzender BUND Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Schweinfurt, in einer Pressemeldung.

Bereits Ende Oktober 2016 fand in Grafenrheinfeld der Erörterungstermin zum Antrag des Betreibers auf Stilllegung und Rückbau des AKW statt – die finanziell und personell gut ausgestattete Behörde konnte sich bis jetzt Zeit lassen zu prüfen und zu entscheiden.

Die Kritiker weisen auf einen Fehler in der jüngsten Medien-Berichterstattung hin: es geht jeweils um die nächsten Arbeitsschritte beim AKW-Rückbau, um „Freimessung“ von Teilen, die erst ins Freie gelangen sollen, „wenn keine Strahlung mehr von ihnen ausgeht.“ Diese Aussage – die vielleicht von Betreiberseite so formuliert wurde? – bedarf der Richtigstellung:

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„Freimessung und Freigabe“ stehen in der Kritik, da sich daraus eine Erhöhung der „Grundstrahlung“ ergeben wird. Nach § 29 StrlSchV können radioaktive Stoffe sowie bewegliche Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile, die kontaminiert oder aktiviert sind, als nichtradioaktive Stoffe behandelt werden (nach Freigabebescheid), sofern dadurch für Einzelpersonen der Bevölkerung eine effektive Dosis von 10 Mikrosievert im Jahr nicht überschritten wird. (10 Mikrosievert-Konzept). Freigabe ist ein Verwaltungsakt, der die Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung bewirkt.

Dieser Definitionstrick kann jedoch die Niedrigstrahlung der Materialien nicht entfernen! Die Landesärztekammer von Baden-Württemberg weist darauf hin, dass es „keine unschädliche ionisierende Strahlung“ gibt und dass die „Minimierungsdosis“ von 10 Mikrosievert nichts daran ändert, dass sich durch die Freimessungs- und Freigabe-Pläne von Materialien aus den AKW-Rückbauten eine Erhöhung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung ergeben wird.

Auch die Ärztevereinigung IPPNW und andere Ärtzeinitiativen warnen aus präventiv-medizinischen Gründen eindringlich gegen die geplante Verbringung des gering radioaktiven Abfalls aus den AKW-Rückbauten auf Hausmülldeponien, in die Müllverbrennung oder Wiederverwertung. Sie fordern von der Politik einen ernsthaften Dialog über das Freimess-Verfahren und die ernsthafte Prüfung von Alternativen zur Freimessung! Dieser Forderung schließen sich die Kritiker an.

In einer Pressemeldung der Bürgeraktion Müll und Umwelt wurde kürzlich die Lagerung von Bauschutt oder sonstigem freigemessenen Material aus dem AKW-Abriss auf der Deponie Rothmühle abgelehnt, da der Landkreis das Füllvermögen dort mit einem einzigen Großprojekt zu sehr aufbrauchen würde. Diese Position sollte dadurch ergänzt werden, dass die Erhöhung der Strahlenbelastung nicht zu verantworten ist. Die geplante Verteilung von niedrig radioaktiven Materialien aus dem AKW Grafenrheinfeld erscheint den Kritikern als großes Problem, sie widersprche dem Erfordernis des größtmöglichen Schutzes der Bevölkerung.



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