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Chlorfreies RMG-Versorgungsnetz: Alle Wasserproben genügen vollumfänglich den Anforderungen der Trinkwasserverordnung

Keiler Helles

POPPENHAUSEN / WERNECK / BERGRHEINFELD / WAIGOLSHAUSEN -Die RMG in Poppenhausen kann über ein Zwischenfazit hinsichtlich der Einstellung der Chlorung des Leitungswassers am 28.01.2022 informieren. Die über 2.000 betroffenen Wasserkunden wurden seitdem bestens informiert.

Walter Weinig, Geschäftsleiter des Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in Poppenhausen, erreichten in den vergangenen zehn Tagen lediglich 20 fernmündliche und acht Email Anfragen. Neben dem eigentlichen Abkochgebot wurde insbesondere angefragt, ob eine Entschädigung für den Mehraufwand des Abkochens gewährt wird.

„Die RMG hat im Versorgungsgebiet sieben Wassergewinnungen in Betrieb und bezieht darüber hinaus auch chlorfreies Trinkwasser von einem benachbarten Wasserversorger. Zudem ist der RMG-Wasserzweckverband rechtlich in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt und stellt insoweit die Wasserversorgung ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht sicher. Alle über 22.000 RMG-Wasserkunden werden als Mitglied einer sog. „Solidargemeinschaft“ mit einheitlichen Gebühren und Beiträgen behandelt, unabhängig davon, von welcher Wassergewinnung – mit unterschiedlichen Gestehungskosten mit oder ohne Chlordioxidanlage- jeweils das Wasser bereitgestellt wird“, informiert Weinig.

Nur für einen ganz geringen Anteil der bezogenen Wassermengen über einen ca. sechswöchigen Zeitraum besteht für die weit über 2.000 betroffenen Wasserkunden ein Abkochgebot für die Speisen- und Getränkezubereitung. Ein auf Gebührennachlass resultierender beträchtlicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand stehe aber in keinem Verhältnis und würde zudem nur weitere hohe Kosten verursachen, was wiederum den Verbrauchsgebühren aufgeschlagen werden müsste.

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„Ich bitte deshalb um Verständnis für die Entscheidung der RMG, alle Wasserkunden des gesamten Versorgungsgebietes, verteilt auf drei Landkreise, gebührenrechtlich gleich zu behandeln. Mir ist durchaus bewusst, dass unmittelbar vom Abkochgebot betroffene Wasserkunden eine andere Betrachtungsweise haben. Gleichwohl sind die großen Anstrengungen der RMG, zukünftig für Ihre Versorgungsgebiet wieder chlorfreies regionales Trinkwasser anzubieten, trotz widriger Begleitumstände, das befristetes Abkochgebot, alternativlos. Der Kunde wird hierbei – das lässt sich nicht vermeiden – mitbeteiligt, was jedoch Geduld und Durchhaltevermögen abverlangt“, informiert Weinig.

Zur Einstellung der Chlorung zum 28.01.2022 kann der Geshcäftsleiter nun mitteilen, dass das vom Abkochgebot betroffene Versorgungsnetz nunmehr chlorfrei ist. Es wurden auch bereits entsprechende Wasserproben gezogen. Die Laborbefunde von über 30 Wasserprobeentnahmen liegen inzwischen vor. Demnach hat das extern beauftragte Labor erklärt, dass alle Wasserproben vollumfänglich den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügen.

„Wir sind somit auf einem guten Weg innerhalb unserer Erprobungsphase. Zahlreiche weitere Wasserproben werden weiter labortechnisch geprüft. Eine aktuelle Info vom 07.02.2022 ist für alle RMG-Wasserkunden auch auf unserer Homepage veröffentlicht“, sagt Walter Weinig.



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