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Coronavirus: Stadt Schweinfurt weitet die Maskenpflicht in der Innenstadt aus

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SCHWEINFURT – Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Schweinfurt hat deutlich zugenommen. Laut Robert-Koch-Institut liegt der Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt aktuell bei 189,0 (Stand 23.03.2021).

Deshalb müssen in der Stadt Schweinfurt weitere Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden.

Nachdem die aktuell gültige Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt mit dem heutigen 23.März ausläuft, wurde mit Wirkung zum morgigen 24. März eine neue Allgemeinverfügung auf Grundlage der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen.

Darin ist wie bisher das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen geregelt. Konkret ist darin verankert, dass der Konsum von Alkohol auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich ganztägig untersagt ist. Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen:

Muster
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Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.

Neu ist eine Ausweitung der Maskenpflicht in der Innenstadt. Galt diese bislang ausschließlich in der Keßlergasse ist nun zusätzlich auch in folgenden Straßen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:

Spitalstraße, Kronengässchen, Georg-Wichtermann-Platz, Lange Zehntstraße ab/bis Einmündung Stepfgasse, Roßmarkt (bis zu den jeweiligen Einmündungen der Manggasse, Wolfsgasse, Jägersbrunnen und Hohe Brückengasse) und Rückertstraße ab/bis Einmündung Burggasse.

Diese Regelungen gelten vorerst bis 06. April. Die Stadtverwaltung wird das Infektionsgeschehen weiter kritisch beobachten und etwa erforderliche weitergehende Schritte einleiten.

Weitere Informationen und alle gültigen Rechtsgrundlagen sind auf www.schweinfurt.de jederzeit einsehbar.

Und: Die Stadt Schweinfurt unterstützt auch weiterhin bei der Registrierung für einen Impftermin. Das kurzfristiges Angebot am 20. März stieß auf großes Interesse.

Positive Resonanz auf das Unterstützungsangebot der Stadt Schweinfurt zur Impfregistrierung am vergangenen Samstag, 20. März. Trotz der kurzfristigen Ankündigung konnten die Teamleiterin des Bürgerservice, Lena Gräb und der Leiter des Ordnungsreferates, Jan von Lackum 20 Bürger erfolgreich für einen Impftermin registrieren.

Um weiteren Impfwilligen ebenfalls einen Termin zu ermöglichen, richtet die Stadt Schweinfurt das Angebot zur Unterstützung bei der Impfregistrierung dauerhaft ein. Ab sofort können Bürger der Stadt Schweinfurt diesen Service ohne vorherige Terminvereinbarung

Montag-Donnerstag von 08:00-17:00 Uhr
und Freitag von 08:00-13:00 Uhr
im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt

in Anspruch nehmen. (Hinweis: Im Rathaus muss eine FFP2-Maske getragen werden.)

Dieses Angebot gilt ausdrücklich für alle Bürger der Stadt Schweinfurt. Unabhängig vom Alter kann sich jeder bereits jetzt für einen Impftermin registrieren lassen.

Wichtig ist, dass alle notwendigen Angaben zur Person, zu beruflichen oder medizinischen Indikationen vorliegen. Nachweise darüber müssen aber nicht vorgelegt werden; diese sind erst beim Impftermin notwendig.

Zwingend erforderlich sind eine gültige E-Mail-Adresse und eine Handynummer.

Auf den Posteingang des E-Mail-Accounts muss zur Bestätigung der Mailadresse vor Ort zugegriffen werden können. Ein Laptop steht hierfür zur Verfügung; wichtig ist, dass das Kennwort bzw. Passwort bekannt ist.

Natürlich ist die Registrierung für einen Impftermin zusätzlich auch weiterhin über die Telefonhotline 0800-8772834 möglich.



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