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Das Dopen eines hinkenden Pferds auf Kosten anderer: Drei lokale Braueren bitte um die Aufhebung des einseitigen Maßkrugverbots auf dem Schweinfurter Volksfest

Keiler Helles

SCHWEINFURT – Die Grünen-Stadträte Ayfer Rethschulte, Dr. Reginhard von Hirschhausen und Dr. Thomas Schmitt haben einen Antrag an die Schweinfurter Stadtverwaltung gestellt: Sie wollen das einseitige Maßkrugverbot auf dem Volksfest Schweinfurt aufheben.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wir beantragen, das offensichtlich von der Stadtverwaltung einseitig zu Lasten der regionalen Anbieter verhängte Maßkrugverbot auf dem Volksfest außerhalb des Festzelts umgehend wieder aufzuheben.

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Begründung: Die Gründe sind dem Schreiben der Brauereien Roth Bier / Schweinfurt, Ulrich Martin / Hausen und Wernecker / Werneck vom 1.3.19 zu entnehmen, das die Stadträte am 7.3.19 erreichte.

Ein Maßkrugverbot für die regionalen Brauereien außerhalb des Festzelts, nicht jedoch für Kulmbacher im Festzelt, ist nicht zu rechtfertigender Wettbewerbsnachteil.

Kosten entstehen durch diesen Antrag nicht, im Gegenteil: regionalen Brauereien werden Nachteile erspart.

Und hier das Schreiben der drei Brauereien Roth (Schweinfurt), Ulrich Martin (Hausen bei Schonungen) und der Wernecker Brauerei:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé, sehr geehrte Damen und Herrn,

Die Stadt Schweinfurt möchte auf Betreiben des Festzeltwirtes Hahn ein einseitiges Maßkrugverbot auf dem Schweinfurter Volksfest erlassen. Dieses Verbot soll alle Schaustellerbetriebe betreffen, nur nicht das Unternehmen Hahn.

Auch versucht die Stadt Schweinfurt diesen Entschluss mit Sicherheitsgründen zu untermauern.

Wir erlauben uns hierzu wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Aufwertung des Festzeltes: Die Stadt hofiert nach eigenen Aussagen den Festzeltbetreiber Hahn, weil sie an ihm als Festwirt festhalten möchte. Sicherlich ist ein attraktives FestzeIt ein guter Anziehungspunkt für das Volksfest gesamt. Nur ist es recht kurzsichtig, die Attraktivität eines Betriebes zu erhöhen, indem man alle anderen in ihrem Angebot beschränkt. Nichts rechfertigt ein Dopen eines hinkenden Pferds auf Kosten anderer.

2. Ansinnen der Polizei/Sicherheit: Das Maßkrugverbot mit dem Argument der Sicherheit zu unterstreichen erscheint ein wenig konstruiert. Eine Verletzungsgefahr durch Scherben birgt nicht nur ein Maßkrug, sondern alle Glasgegenstände in sich. Ein Halbliterkrug zerbricht ebenso wie ein Maßkrug oder eine Glasflasche. Ein generelles Verbot des Umhertragens von Glasgegenständen aller Art erscheint da sinnvoller und glaubwürdiger. Gleiches gilt für den Aspekt, ein Maßkrug könne als Waffe dienen. Einschlägige Urteile des BayVGH beziehen sich immer auf Gläser, Flaschen etc. generell und in ihrer Gesamtheit und nicht auf einzelne Glasgebinde und Ausschankbetriebe.

Darauf hinzuweisen, das Zelt sei bewacht und im Gegensatz zu den anderen Ausschankstellen ein geschlossener Raum, hinkt ebenfalls. Der Außenbereich des Betriebes Hahn ist nicht geschlossen, Gegenstände aller Art sind leicht über den Zaun zu reichen oder ungehindert hinaus zu tragen. Um dies zu verhindern müsste der Außenbereich mittels bauzaunhoher, dichter Umbauung umzäunt werden.

3. Mit der Kulmbacher Brauerei als Lieferanten des Festbetriebes Hahn tritt zum ersten Mal ein internationaler Konzern beim Schweinfurter Volksfest an. Es ist zu befürchten, dass das Interesse der Kulmbacher Brauerei nicht nur dem Unternehmen Hahn gilt, sondern dem Schweinfurter Volksfest als solches. Wer daran zweifelt möge andere Volksfeste betrachten, die unter deren diversen Marken einschließlich Würzburger Hofbräu abgehalten werden. Es kann nicht im Interesse der Stadt Schweinfurt sein, die mittelständischen Betriebe aus Stadt und Landkreis Schweinfurt zu Gunsten eines nicht regionalen Konzerns zu schwächen.

4. An einem Strang ziehen: Wir alle wollen ein attraktives Schweinfurter Volksfest: die Stadt, die Schausteller, die Lieferanten und ganz besonders die Besucher. Sie bitten darum, dass wir alle an einem Strang ziehen sollen. Dabei wäre bitte zu beachten, dass die Richtung entscheidend ist. Einseitige Entscheidungen enden oftmals in einer Sackgasse. Wir ziehen gerne mit, aber nicht zum Vorteil eines Einzelnen und zum Nachteil aller anderen.

Darum bitten wir Sie das Maßkrugverbot wieder aufzuheben und die Chancengleichheit zu wahren. Die Öffentlichkeit weiß von den Einschränkungen am Volksfest noch recht wenig. Die Rückkehr zum Gewohnten ist da ein Leichtes. Wir danken Ihnen für Ihre Einsicht.



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