NA OHNE Kategoriezuordnung

Der SPD-Arbeitskreis AK:ON sagt NEIN zum Abriss der Bürgerhäuser am Georg-Wichtermann-Platz

SCHWEINFURT – Der SPD-Arbeitskreis AK:ON, der sich in seiner Arbeit der Belebung der Innenstadt und der Bewahrung alter Schweinfurter Bausubstanz verschrieben hat, wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen den beantragten Abriss der beiden ehemaligen Schweinfurter Bürgerhäuser Georg-Wichtermann-Platz 13 und 15.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz stufte die beiden Einzeldenkmäler in seiner Stellungnahme als „Zeugnisse des Schweinfurter Stadtbildes des 18. und 19. Jahrhunderts“ als besonders „platzbildprägend“ ein und verweigerte zu Recht die denkmalrechtliche Zustimmung für den Abbruch, so der Leiter des Arbeitskreises, Stadtrat Peter Hofmann.

Umso weniger sei es verständlich, dass ein Teil der Stadträte trotz Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Vorhabens, insbesondere aus der CSU-Stadtratsfraktion, diesem Ansinnen auf Abriss ihre Zustimmung erteilt hat.

Würde sich der Stadtrat über die klare Positionierung der Denkmalschutzbehörde des Denkmalpflegers hinwegsetzen, wäre dies ein handfester politischer Skandal, so die Meinung des SPD-Arbeitskreises.

Muster
Hotel
Gaspreis

Die Rechtslage sei dabei ganz eindeutig! Sollte der Stadtrat in seiner Meinung sich doch noch mehrheitlich zu einer Genehmigung durchringen, wäre dies ein rechtswidriger Akt, der vom Oberbürgermeister zu beanstanden wäre. Zudem würde dies eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg nach sich ziehen.

Die klare Mehrheit der Bevölkerung wünsche keine seelenlose Neubebauung im Monumentalstil sondern den Erhalt und die Restaurierung historischer Gebäude, die einst das Stadtbild mit prägten und dies auch weiterhin tun sollten.

Die beiden betroffenen Häuser erstrahlten einst in stolzem Glanz und prägten die Verbindung von Roßmarkt zum damaligen Postplatz.

Es stelle sich die Frage, ob die Eigentümer aus Kalkül in den letzten Jahrzehnten nicht mehr in die Gebäude investiert hätten und so der Zustand der Gebäude nun zu bedauern sei. Bedauerlich auch, dass heute bereits aus der Dachrinne Pflanzen wachsen, womit eine weitere Schädigung des Gebäudes vorprogrammiert sei.

Zur Rechtslage weist SPD-Stadtrat und Rechtsanwalt Peter Hofmann darauf hin, dass auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im Jahre 2007 darauf hingewiesen hat, dass die wirtschaftliche Zumutbarkeit im Abrisserlaubnisverfahren zu prüfen sei. Artikel 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes schreibe klar vor, dass zu prüfen sei, ob das Baudenkmal auch bei Erhalt einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden könne. Dabei seien auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers zu berücksichtigen und eine evtl. Tatsache, dass ein Eigentümer einen schlechten Zustand des Gebäudes bewusst herbeigeführt habe.

Zudem gebe es in Absprache mit Denkmalschutzamt die Möglichkeit den Baukörper nach außen zu erhalten und im Inneren eine wirtschaftlichere Gestaltung vorzunehmen.

Zudem könne ein betroffener Eigentümer neben den üblichen Zuschüssen gem. Artikel 4 Denkmalschutzgesetz eine Entschädigungszahlung auf Antrag erhalten, wenn eine wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben wäre. Fehlende Zumutbarkeit bedeute gemäß Rechtsprechung ausdrücklich nicht, dass keine gute Rendite zu erzielen sei. Die Gegenüberstellung von Neubau- und Sanierungskosten seien ebenso wenig ein Kriterium!

Nach alledem wäre eine Abrissgenehmigung im vorliegenden Fall rechtlich zu beanstanden und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Sinnvoll und wünschenswert wäre vielmehr, dass die Stadt mit den Eigentümern einen konstruktiven Weg einer Sanierung findet.



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten