Die AOK informiert: Alte Gesundheitskarte verliert zum Jahresende ihre Gültigkeit
SCHWEINFURT / MAIN-RHÖN – Ab 1. Januar 2015 erhalten gesetzlich krankenversicherte Patienten in Arzt- und Zahnarztpraxen nur noch bei Vorlage der neuen elektronischen Gesundheitskarte die gewohnte Behandlung. Darauf weist jetzt die AOK hin.
„Auch wenn auf der alten Karte ein längeres Gültigkeits-datum aufgedruckt ist, brauchen Versicherte ab dem neuen Jahr die neue elektronische Gesundheitskarte“, so Direktor Frank Dünisch von der AOK in Schweinfurt.
Bereits im August haben auf Bundesebene die Vertreter der Ärzte und Zahnärzte sowie der ge-setzlichen Krankenversicherung das endgültige Ende der alten Krankenversichertenkarte besiegelt. Laut Dünisch haben mehr als 98 Prozent der bayerischen AOK-Versicherten bereits die neue Karte.
„Alle anderen Patienten sollten jetzt möglichst umgehend die neue Karte beantragen, damit sie diese rechtzeitig zum neuen Jahr zur Verfügung haben“, sagt er. Wer ohne gültige Gesundheitskarte zum Arzt oder Zahnarzt geht, ist verpflichtet, künftig für jede Behandlung eigens einen Krankenversicherungsnachweis zu erbringen.
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