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Die Grenze vom Scherz zur Straftat: „Süßes oder Saures“ an Halloween ist okay, Sachbeschädigungen und Ruhestörungen sind es aber nicht

UNTERFRANKEN – Auch in diesem Jahr werden in der Nacht zu Allerheiligen wieder zahlreiche verkleidete Kinder an den unterfränkischen Haustüren klingeln und mit der gut gemeinten Drohung „Süßes oder Saures“ Süßigkeiten einfordern. Dieser Brauch zu Halloween hat sich mittlerweile auch bei uns fest etabliert. Allerdings ist in den vergangenen Jahren immer wieder die Grenze vom Scherz zur Straftat überschritten worden, weshalb die Polizei auch dieses Jahr wieder verstärkt im Einsatz sein wird.

Über 100 zusätzliche Einsätze hatte das Treiben rund um Halloween der Unterfränkischen Polizei im letzten Jahr beschert. Neben zahlreichen Sachbeschädigungen und Ruhestörungen waren es vor allem Körperverletzungen und hilflose alkoholisierte Personen, die die Beamten auf Trab hielten. Um so wichtiger erscheint daher der Hinweis, dass die Grenze zwischen harmlosem Scherz und strafbarem Handeln nicht überschritten werden darf.

Dies zeigt sich ganz deutlich an einem aktuellen Fall aus dem Landkreis Main-Spessart. Vier junge Männer hatten am 21.10.2012 Kürbisse und andere Gegenstände, darunter Steine von bis zu fünf Kilogramm, von Brücken auf die Straße geworfen und versucht, fahrende Autos zu treffen, was ihnen glücklicherweise nicht gelang. Was vielleicht als übler Scherz gedacht war, endete für die Vier bei der Kriminalpolizei, die nun gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Einer der Tatverdächtigen sitzt sogar in Untersuchungshaft.

Aber auch das Beschmutzen von Wänden mit Farbe oder Eiern, sowie das Anzünden von Briefkästen stellen beispielsweise Sachbeschädigungen dar und haben in der Regel ein juristisches Nachspiel. Hier sollten Erziehungsberechtigte schon im Vorfeld im Dialog mit ihren Kindern die Konsequenzen überzogener Streiche aufzeigen und die Grenzen deutlich machen.

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Weiterhin kann auch eine nächtliche Ruhestörung durch überlaute Halloweenfeiern ohne Rücksicht auf die Nachbarn eine Anzeige und ein Bußgeld nach sich ziehen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass es sich bei Allerheiligen um einen sogenannten „Stillen Tag“ handelt, an dem öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich nur erlaubt sind, wenn der ernste Charakter dieses Tages gewahrt bleibt.

Die Unterfränkische Polizei wird aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre in der Nacht zum 1. November wieder verstärkt auf den Straßen präsent sein. Und zwar nicht um denen, die Halloween friedlich feiern und den Kindern den Spaß zu verderben, sondern um den Auswüchsen manchen Treibens entgegenzuwirken. Ziel des verstärkten polizeilichen Aufgebotes ist es, Straftaten zu verhindern und ein fröhliches Halloween zu gewährleisten.



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