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Die Regierung von Unterfranken erklärt Regionalplan zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Region Main-Rhön für verbindlich

UNTERFRANKEN – Die Regierung von Unterfranken hat den Regionalplan zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Region Main-Rhön für verbindlich erklärt. Hierzu erging der Bescheid der höheren Landesplanungsbehörde, unterzeichnet vom Regierungspräsidenten Dr. Paul Beinhofer, am 28. Juli 2014 an den Verbandsvorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Landrat Thomas Bold.

Mit dem Inkrafttreten am 12 August 2014 der Sechsten Verordnung vom 4. August 2014 zur Änderung des Regionalplanes erhält die Region Main-Rhön damit erstmals eine flächendeckende, verbindliche Steuerung der Windkraftnutzung.

Ziel des Regionalen Planungsverbandes ist es, dass Windkraftanlagen künftig nur dort errichtet werden können, wo sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen erwarten lassen. Hierfür sieht der Regionalplan 23 Vorranggebiete und 41 Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung mit einer Gesamtgröße von 6.705 ha vor. Mit dieser räumlichen Konzentration von Gebieten für die Windkraftnutzung im Regionalplan soll eine unkoordinierte Zersiedelung bzw. „Verspargelung“ der Landschaft verhindert werden. Außerhalb dieser festgelegten Gebiete sind raumbedeutsame Windkraftanlagen – also solche ab einer Gesamthöhe von 50 m – von vornherein für eine Windkraftnutzung ausgeschlossen.

Erst mit einem solchen planerischen Gesamtkonzept wird die grundsätzlich geltende Privilegierung von Windkraftanlagen ersetzt durch eine ausgewogene Steuerung, die die Konflikte um die Ansiedlung von Windparks weit möglichst verhindern soll. Für die Gemeinden in der Region Main-Rhön, aber auch für Projektträger ist diese regionalplanerische Steuerung eine große Entlastung und Planungshilfe.

Die Region Main-Rhön ist die erste Planungsregion in Unterfranken, die für ihre zugehörigen Landkreise und Gemeinden verbindlich festlegt, welche Flächen für eine Windkraftnutzung zur Verfügung stehen und wo Windkraft ausgeschlossen ist. Immissionsschutzrechtliche Einzelgenehmigungsverfahren bleiben für die konkreten Vorhaben dennoch erforderlich.

Die Ermittlung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft anhand einheitlich geltender Ausschluss- und Beschränkungskriterien ist das Ergebnis eines mehrjährigen Verfahrens mit umfassender Beteiligung von Kommunen, Fachbehörden, Verbänden und der Bevölkerung. Obwohl insbesondere die Landschaftsschutzgebiete der Naturparke Rhön, Steigerwald und Haßberge wegen ihres hohen landschaftlichen und touristischen Wertes  ausgeschlossen bleiben, verbleibt ein beachtliches Angebot an für eine Windkraftnutzung geeigneten Flächen.

Dies wird auch insoweit deutlich, als dass in der Region bereits 47 Windkraftanlagen in Betrieb sind und 51 weitere genehmigt wurden. Darüber hinaus sind noch mehrere laufende Genehmigungsverfahren auf den im Regionalplan ausgewiesenen Flächen anhängig.

Insgesamt ist der Regierungsbezirk Unterfranken beim Ausbau der Windkraft bayernweit führend. Gegenwärtig produzieren in Unterfranken 163 Anlagen „sauberen“ Strom.

Die Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 04. August 2014 einschließlich der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung und eine Zusammenstellung der Maßnahmen für die Überwachung der Umweltauswirkungen nach Art. 18 Satz 3 BayLplG steht mit dem Tag ihres Inkrafttretens am 12 August 2014 auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/ (Navigation: Wirtschaft, Verkehr, Landesentwicklung > Raumordnung, Landes- und Regionalplanung > „Regionalplan der Region Main-Rhön (3)“ oder direkt über die Startseite Button „Regionalpläne in Unterfranken“ und dann „Regionalplan der Region Main-Rhön (3)“) sowie bei der höheren Landesplanungsbehörde, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer 210 während der Dienstzeiten  zur Einsichtnahme bzw. zum Herunterladen zur Verfügung.



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