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Die Stadt Schweinfurt kann eine Kundgebung des Nationalen und Sozialen Aktionsbündnisses nicht verbieten

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SCHWEINFURT – Bei der Stadtverwaltung Schweinfurt ging eine Anzeige einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel des Nationalen und Sozialen Aktionsbündnisses 01. Mai für Samstag, 20.04.2013 ein. Im Rahmen der Kundgebung zu dem Thema „Arm trotz Arbeit Kapitalismus zerschlagen“ soll in der Zeit von 09:30 bis 13:00 Uhr am Roßmarkt 5 (vor der Sparkasse) ein Informationstisch aufgebaut werden, zudem sollen diverse Flugblätter, Plakatschilder und ein Transparent zum Einsatz kommen.

Die Stadt Schweinfurt hat die beabsichtigte Versammlung in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Schweinfurt detailliert geprüft. Hierbei wurden insbesondere die Auswirkungen der Kundgebung auf die Öffentlichkeit berücksichtigt. Unter Beachtung der verfassungsmäßig garantierten Versammlungsfreiheit sind die Stadt Schweinfurt und die Polizei in ihrer Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbot dieser Kundgebung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und einen möglichst reibungslosen Versammlungsablauf zu gewährleisten, beabsichtigt die Stadt Schweinfurt jedoch, das Ende der Kundgebung auf 12:00 Uhr festzulegen und diese auf den Schillerplatz zu verlegen. Darüber hinaus will die Stadt Schweinfurt die Kundgebungsmittel beschränken.

Diese Änderungen sollen mit dem Versammlungsleiter im Rahmen eines Kooperationsgespräches, das am 18.04.2013 stattfindet, noch erörtert werden. Gegebenenfalls werden sie als Beschränkungen der Versammlung durch Bescheid angeordnet.

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Bei der Stadt Würzburg wurde gleichlautende Versammlung für Samstag, 13.04.2013, 12:00 bis 17:00 Uhr angezeigt. Auch von der dortigen Ordnungsbehörde wird ein Verbot der Kundgebung für nicht möglich gehalten.

Unser Bild zeigt den Naziaufmarsch am 1. Mai 2010 in der Stadt Schweinfurt.



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