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Ersatzneubau der Sparkasse am Gottesberg: BUND Naturschutz fordert „Umplanung statt Umweltfrevel“

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SCHWEINFURT – Mit schärfster Kritik an der Beschlußvorlage zum geplanten Neubau der Sparkassenfiliale „Am Gottesberg“ wendet sich der BUND Naturschutz (BN) an den Bau- und Umweltausschuß der Stadt Schweinfurt sowie an den Stadtrat.

Auf dem Gelände der bisherigen Filiale möchte die Sparkasse Schweinfurt-Hassberge einen größeren Ersatzneubau errichten, der zusätzlich ein Obergeschoss für zu vermietende Büros erhalten soll. Gegen eine etwas größere Filiale, welche sich wie bisher pavillonartig in die Grünfläche einfügt, oder einen weniger Grundfläche beanspruchenden zweigeschossigen Baukörper wäre erst einmal auch nichts einzuwenden.

Der geplante Neubau sieht jedoch neben einer deutlich größeren Grundfläche auch ein zweites Vollgeschoß vor. Hierfür möchte die Sparkasse laut Beschlußvorlage unter anderem acht Bäume fällen. Nach eigener Zählung des BN würden der Maßnahme jedoch mindestens ein Dutzend Bäume sowie mehrere Meter Heckenstreifen zum Opfer fallen. Darunter sind mehrere großkronige Bäume.

Selbst nach Darstellung der Stadt Schweinfurt sind diese Bäume alle wertvoll und vital. Der gesamte Bestand ist als Biotop kartiert und somit schützenswert.

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Empörung rufen die Argumente hervor, welche für diese unverantwortlichen und unnötigen Baumfällungen vorgebracht werden. Neben der Belichtung der Büros wird die Baustellenabwicklung, welche von Süden erfolgen solle ins Feld geführt. Die Baustellenabwicklung könnte ohne massive Baumfällungen genauso gut von Osten erfolgen.

Angesichts der immer stärkeren Überhitzung in der Stadt gilt es, diesen intakten Gehölzbestand unangetastet zu lassen. Nicht die fehlende Belichtung ist das Problem, sondern die Überhitzung von Räumen ist es, die zukünftig zu Problemen führt. Dagegen gibt es keine bessere Klimatisierung, als den Schatten von Bäumen. Auch eine, an und für sich zu begrüßende, PV-Anlage kann die negativen Auswirkungen, welche durch die Entfernung der Gehölze entstehen, nicht ausgleichen.

Der Skandal an dieser Geschichte ist laut BUND Naturschutz, das die wesentlichen Argumente für den Erhalt des Baumbestandes in der Beschlussvorlage dargestellt werden, der Beschlussvorschlag jedoch lautet, dem Bauantrag unverändert zuzustimmen.

Der BN kritisiert diese Vorgehensweise auf das heftigste und fragt sich, was noch alles passieren muss, bis die Bedrohung durch den Klimawandel von der Verwaltung der Stadt Schweinfurt und den politisch Verantwortlichen ernst genommen wird. Eine vorgesehene PV-Anlage auf dem Dach, so positiv dies auch ist, kann nicht zur Begründung zum Fällen der Bäume beitragen, die Baustellenabwicklung erst recht nicht! Mögliche Ertragseinbußen der PV-Anlage stehen in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen, welche sich aus der Gehölzrodung für das Stadtklima ergeben. Zudem finden für den Biotop- und Artenschutz relevante Argumente, welche dem Umwelt- und Klimaschutz gleich zu setzen sind, keine ausreichende Würdigung. Die geplante Neupflanzung von zwei mittelkronigen Bäumen stellt keinen auch nur annähernd ausreichenden Ersatz dar.

Die Erhaltung des Biotopes mit seinen Funktionen für Arten-, Klima- und Umweltschutz ist in der Abwägung gegenüber dem in dieser Form beantragt Bauvorhaben vorrangig einzustufen.

Der BN fordert den Bau- und Umweltausschuss dazu auf, das Baugesuch zur Überarbeitung und Entwicklung umweltverträglicher Lösungen zurückzuweisen. Ausserdem ist der BN bereit, der Bauherrin die Argumente zu erläutern, die aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie aus Biotop- und Artenschutzgründen gegen das Baugesuch sprechen.

Und hier die Beschlussvorlage für den Bau- und Umweltausschuss:

Die Bauherrin beabsichtigt, auf dem Grundstück Deutschhöfer Straße 28 ½ (Fl. Nrn. 3114, 3089, 3090/1 Gemarkung Schweinfurt) in Schweinfurt einen Ersatzneubau für eine Geschäftsstelle der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge zu errichten. Das Gebäude ist 2-geschossig geplant. Im Erdgeschoss wird die Sparkassenfiliale untergebracht. Das Obergeschoss mit Büroflächen soll vermietet werden. Teile des Baugrundstücks befinden sich im Eigentum der Stadt Schweinfurt und sollen erworben werden.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Gebiet entspricht seiner Eigenart nach einem Allgemeinen Wohngebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO). Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände.

Eine Dachbegrünung gemäß der städtischen Begrünungssatzung ist vorgesehen. Nach Auskunft des Bauherrn ist auch eine Photovoltaikanlage geplant. Durch Auflagen in der Baugenehmigung wird sichergestellt, dass die Photovoltaikanlage die Dachbegrünung nicht beeinträchtigen darf (angepasste Aufständerung).

Durch das Gesamtbauvorhaben ist der Nachweis von insgesamt 15 Kfz-Stellplätzen und sechs Fahrradabstellplätzen erforderlich, diese werden auf dem Baugrundstück hergestellt.

Auf dem Baugrundstück sollen insgesamt acht Bäume (Nr. 37 bis 40 sowie vier weitere Bäume ohne Nr.) im südlichen Bereich gefällt werden. Es handelt sich hierbei um wertvolle und vitale Bäume, welche in der Stadtbiotopkartierung als Biotop erfasst wurden. Die Bauherrin ist zwar bemüht, durch den zusätzlichen Flächenerwerb sowie durch Umplanungen Bäume zu erhalten. Im Hinblick auf Kostensteigerungen oder Nutzungseinschränkungen jedoch nur bis zu einem gewissen Umfang. So wird beim Erhalt der Bäume im südlichen Bereich insbesondere ein Konflikt mit der Belichtungsthematik der Büroräume gesehen. Auch sei die Baustellenabwicklung von Süden her geplant.
Schließlich wurde mit der geplanten Photovoltaikanlage auf dem Flachdach des Neubaus gegen den Baumerhalt argumentiert.

Die beiden Bäume (Nr. 2 und 8) im nördlichen Bereich, welche sich auf städtischen Grundstück befinden, können erhalten werden. Es soll jedoch die Baumkrone bis kurz vor die Grundstücksgrenze zurückgenommen werden, um so eine ausreichende Belichtung der nördlichen Büroräume (insbesondere im 1. Obergeschoss) auf das notwenige Mindestmaß herzustellen. Ein solcher massiver Rückschnitt ist aus Sicht der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf die Begründung nicht hinnehmbar. Gleichzeitig wird angezweifelt, ob die beiden Bäume nach dem Rückschnitt und der folglich einseitigen Kronenlast noch über eine ausreichende Standfestigkeit verfügen. Einem geringfügigen Rückschnitt zur Realisierung des Bauvorhabens kann hingegen im Einzelfall in Abstimmung mit dem Servicebetrieb Bau und Stadtgrün zugestimmt werden.

Als Ersatz für die Fällungen sollen im südöstlichen Bereich der geschlossenen Fassade nach Abschluss der Baumaßnahme zwei mittelkronige Bäume gepflanzt werden. Das ist aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen. Das Gebäude liegt außerhalb des berechneten Hochwasserrisikogebietes.

Dem Vorhaben stehen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegen. Ein Teil des Baugrundstücks befindet sich derzeit noch im Eigentum der Stadt Schweinfurt. Die baurechtliche Genehmigung kann erteilt werden, wenn die Stadt zur Veräußerung der Grundstücksflächen bereit ist. Eine entsprechende Klärung erfolgt im Liegenschaftsausschuss. Aufgrund der Eigentumsstellung kann die Stadt Schweinfurt auch Einfluss auf den Baumerhalt nehmen.

Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel:
Auf dem Grundstück befindet sich ein dichter wertvoller Gehölzbestand. Die Bäume nördlich des Ersatzneubaus stehen auf städtischem Grund, sie sind dauerhaft zu erhalten und während der Baumaßnahme nach den anerkannten Regeln der Technik zu schützen. Für die beantragte Fällung der Bäume im Süden werden als Ersatz zwei mittelkronige Bäume südlich des Neubaus gepflanzt.

Gleichzeitig ist eine Dachbegrünung sowie eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Beides wird begrüßt. Allerdings kann der Wunsch nach Realisierung einer PV-Anlage allein nicht als Begründung für Baumfällungen dienen. Eine Zustimmung hier ist aufgrund der erforderlichen Andienung der Baustelle aber unter Berücksichtigung der Ersatzpflanzungen und des sonstigen Baumerhalts vertretbar.

Beschlussvorschlag:

1. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Nebenbestimmungen in eigener Zuständigkeit festzusetzen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erhalt der vorhandenen Bäume, insbesondere der Bäume Nr. 2 und 8, mit Ausnahme der im südlichen Bereich antragsgemäß zu fällenden Bäume sowie die Ersatzpflanzungen, durch geeignete Regelungen in den Grundstückskaufverträgen sicherzustellen.



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