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Erweiterter eService der Agentur für Arbeit: Online arbeitsuchend melden und Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen

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SCHWEINFURT / MAIN-RHÖN – Nach dem Gesetz muss sich jeder Arbeitnehmer unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Damit kann die Arbeitsagentur noch während der Kündigungsfrist Vermittlungsbemühungen einleiten und im Idealfall tritt Arbeitslosigkeit gar nicht ein. Diese Meldung kann auch komfortabel unabhängig von Öffnungszeiten online erfolgen. Auf der Seite www.arbeitsagentur.de befindet sich rechts oben unter der Rubrik „eService“ der entsprechende Link. Nach einer kostenfreien Anmeldung als Kunde bzw. Kundin können die Daten eingegeben werden.

Wird der Betroffene nach dem letzten Tag der Beschäftigung arbeitslos, ist allerdings die persönliche Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur nach wie vor Pflicht, Arbeitslosengeld kann frühestens ab dem Tage dieser Arbeitslosmeldung gezahlt werden.

Der dafür notwendige Antrag auf Arbeitslosengeld kann aber wieder elektronisch ausgefüllt und online direkt an die Agentur für Arbeit gesendet werden, der Link dazu ist ebenfalls auf der Website unter „eService“ zu finden. Die Vorteile des elektronischen Antrages:

– Die Vollständigkeit der Angaben wird über die Kennzeichnung von Pflichtfeldern und Prüfung der Logik der Eintragungen sichergestellt.
– Die Online-Übermittlung der Formulare erspart den Weg zur Agentur für Arbeit, es muss kein Termin für die Antragsabgabe vereinbart werden.
– Dadurch Zeitgewinn, der online übermittelte Antrag geht unmittelbar bei der Sachbearbeitung ein.
– Das Formular kann nach dem Ausfüllen bei der Kundin bzw. beim Kunden gespeichert und gedruckt werden.
– Fehler aufgrund unleserlich handschriftlich ausgefüllter Formulare beispielsweise bei der Bankverbindung sind ausgeschlossen.
– Bei Fragen hilft die für diesen Service gesondert eingerichtete gebührenfreie Service-Hotline Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr.

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Durch Klick auf „Interaktive Angebote für Bürgerinnen und Bürger“ öffnen sich weitere online-Angebote, z.B. für Mitteilungen über einen Umzug, die Beantragung der Genehmigung einer Ortsabwesenheit oder die Abmeldung bei der Aufnahme einer Arbeit.



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