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Es spricht anscheinend wenig bis nichts gegen den Bau eines Parkhauses in der Mainberger Straße

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SCHWEINFURT – In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Schweinfurter Rathaus geht es am kommenden Donnerstag, den 16. Januar, um die Errichtung des geplanten Parkhauses in der Mainberger Straße 16, wo bis vor ein paar Wochen noch ein Autohaus stand.

Hier Auszüge aus der Beschlussvorlage:

Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück Mainberger Straße 16 (Fl.Nr. 2648/1 Gemarkung Schweinfurt) ein Parkhaus in Form einer Großgarage mit 10 Ebenen und 358 Stellplätzen, davon 13 für Behinderte und 4 für Elektrofahrzeuge, zu errichten. Etwa die Hälfte der Stellplätze soll dauerhaft vermietet werden. Die bisher auf dem Grundstück befindliche Autowerkstatt wurde bereits beseitigt.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans und ist somit planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Gebiet zeichnet sich dadurch aus, dass in der näheren Umgebung verschiedene Nutzungsarten vorhanden sind, die eine Zuordnung zu einem Baugebietstyp der §§ 2 ff. BauNVO nicht ermöglichen. Es ist daher von einer sogenannten Gemengelage auszugehen.

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Zu diesem Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Folgende Fragen sollen hierbei geklärt werden:

1. Ist das Parkhaus mit seiner dargestellten Grundfläche und Gebäudehöhe bauplanungsrechtlich zulässig?

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist somit gem. § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig.

2. Ist die dargestellte Zufahrt verkehrstechnisch zulässig?

Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen gegen die dargestellte Erschließung des Parkhauses keine Einwände.

3. Wird einer Ausführung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nach den Vorgaben des vorgelegten Gutachtens zugestimmt?

Einer Ausführung des Parkhauses nach den Vorgaben des fachtechnischen Gutachtens der Firma IBAS Ingenieurgesellschaft mbH vom 15.10.2019 kann zugestimmt werden. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Ausführungsplanung bezüglich der Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen überprüft.

Die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis zur Ausführung von Erdarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des geplanten Parkhauses und dem vorherigen Abbruch des vorhandenen Gebäudebestandes auf dem Grundstück Mainberger Straße 16 und 16 ½ aufgrund der dort befindlichen Bodendenkmäler wurde mit Bescheid vom 08.07.2019 erteilt.

Ein Nachbar hat dem Vorbescheidsantrag ohne Nennung von Gründen nicht zugestimmt. Dem Vorhaben stehen öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegen. Der Vorbescheid kann erteilt werden.

Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft.



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