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Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht vom Februar 2021, Seuchenrisiko im Landkreis Schweinfurt jetzt gering bis mäßig

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich.

Auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) werden daher die durch die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden erlassenen Allgemeinverfügungen aufgehoben. Im Landkreis Schweinfurt gilt dies ab Samstag, 1. Mai 2021.

Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Bestehen bleibt allerdings das Verbot der Wildvogelfütterung sowie die Pflicht zur Einhaltung folgender erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen, auch in Kleinbetrieben:

Strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung, auch bei den Schuhen.Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls.Aufbewahrung des Futters, der Einstreu und sonstiger Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, unzugänglich für Wildvögel.Fütterung des Geflügels im Stall bzw. nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind; Tränken nur mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser).Keine Verfütterung von Geflügelteilen oder Eierschalen von gekauften Eiern.Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt.

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Reinigung und Desinfektion der Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport.Jäger, die Wildvögel erlegen und gleichzeitig Hausgeflügel halten, sind angehalten, die Hygienemaßnahmen besonders sorgfältig zu beachten.Unverzügliches Hinzuziehen des Hoftierarztes oder Meldung ans Veterinäramt bei auffällig hohen Todesfallzahlen, Leistungseinbußen und Krankheitserscheinungen. Ferner hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz speziell zu dieser Thematik am Mittwoch, 28. April 2021, eine Pressemitteilung herausgegeben, die Bürgerinnen und Bürger hiernachlesen können.

Der Text der geänderten Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt, die am Samstag, den 1. Mai 2021, in Kraft tritt, kann ab sofort im Amtsblatt über diesen Link im Detail nachgelesen werden.

Nähere Informationen zur Geflügelpest finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bzw. des Friedrich-Löffler-Instituts.

Über die Website des Landratsamts Schweinfurt können zudem relevante Dokumente heruntergeladen werden, zum Beispiel das Anmeldeformular für Geflügelhaltungen sowie das Merkblatt für Geflügelhalter.

Für weitere Auskünfte steht das Veterinäramt im Landratsamt Schweinfurt unter der Rufnummer 09721/55-310 gerne bereit.



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