NA OHNE Kategoriezuordnung

Hinweise zur Kommunalwahl am 16. März: Erläuterungen der einzelnen Möglichkeiten für die Wähler

SCHWEINFURT – Am kommenden Sonntag werden der neue Stadtrat und der Oberbürgermeister der Stadt Schweinfurt gewählt. Da das Kommunalwahlrecht für die Stadtratswahl verschiedene Formen der Stimmvergabe zulässt, möchten wir den Wählern die einzelnen Möglichkeiten noch einmal erläutern.

Die Stadtratswahl findet alle sechs Jahre statt und entspricht einer Verhältniswahl mit offenen Listen. Bei der diesjährigen Stadtratswahl stehen insgesamt 258 Kandidaten zur Auswahl, die sich auf acht Parteien/Wählergruppen verteilen. Jeder wahlberechtigte Bürger hat so viele Stimmen wie Stadträte zu wählen sind, also 44. Diese können nach einer der folgenden drei Methoden verteilt werden:

–     Listenkreuz: Der Bürger kann einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem er den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlagsträgers markiert. Die 44 Stimmen werden dann gleichmäßig auf die Kandidaten der Liste verteilt. Wird ein Listenkandidat gestrichen, so bleibt er bei der Stimmvergabe unberücksichtigt.

–     Persönlichkeitswahl: Wenn der Bürger nicht den Listenvorschlag eines Wahlvorschlagsträgers übernehmen will, können die 44 Stimmen auch gezielt an einzelne Kandidaten vergeben werden. Einzelnen Personen können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Zum Häufeln kann der Wähler in das Viereck vor dem Namen eine 2 oder 3 setzen. Drei Stimmen sind die höchste Stimmenzahl, die eine Person bekommen kann, auch wenn sie mehrmals aufgeführt ist. Die Stimmen können auch auf Personen in verschiedenen Wahlvorschlägen verteilt werden. Auch hier können einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen bis zu drei Stimmen gegeben werden. In keinem dieser Fälle dürfen mehr als 44 Stimmen vergeben werden.

Muster
Gaspreis
Hotel

–     Kombinierte Wahl: Um sicher zu gehen, dass keine Stimmen verschenkt werden, können diese auch in einer Kombination aus Listenkreuz und Einzelstimmen vergeben werden. Dabei werden zunächst die Stimmen für die einzelnen Kandidaten gezählt und anschließend der Rest der 44 Stimmen mit jeweils einer Stimme von oben nach unten auf den Wahlvorschlag verteilt, der angekreuzt wurde.

Ungültig sind Stimmzettel, auf denen keine Stimme oder zu viele Stimmen abgegeben wurden. Auch Stimmzettel, die eine Kennzeichnung, eine Anmerkung oder einen Vorbehalt enthalten, oder auf denen die Stimmabgabe nicht eindeutig ist, weil beispielsweise zwei Listenkreuze gemacht wurden, sind ungültig.

Die Auszählung der Stimmzettel beginnt um 18:00 Uhr. Mit dem Eingang der Schnellmeldungen wird ab ca. 19:00 Uhr gerechnet. Erste Ergebnisse werden nicht vor 22:00 Uhr erwartet, wobei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Auszählung sich bis Mitternacht hinziehen kann und somit das vorläufige Endergebnis erst gegen 24:00 Uhr feststehen wird.



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten