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Informationen zum Freilaufenlassen von Hunden im Schweinfurter Stadtgebiet

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SCHWEINFURT – In der Sitzung am 21. April setzte sich der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates mit der Ausweisung von Hundefreilaufflächen auseinander. Beschlossen wurde, dass Hunde überall dort, wo keine Anleinpflicht besteht, freilaufen dürfen. Insbesondere gilt das für unbebaute Feld- und Wiesenflächen.

Nach einigen Rückfragen weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die getroffene Formulierung immer in Zusammenhang mit den Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu sehen ist.

Auf deren Internetseite https://www.stmuv.bayern.de/service/freizeittipps/ratgeber/hund_recht.htm. sind umfangreiche rechtliche Hinweise zum Ausführen von Hunden in der freien Natur zu finden.

So dürfen Hunde in freier Natur auf öffentlichen und privaten Wegen ausgeführt werden, sofern diese nicht für Fußgänger gesperrt sind. Auf landwirtschaftlichen Flächen gilt das aber nur außerhalb der Nutzzeit.

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In Jagdrevieren gilt, dass Hunde der Einwirkung ihres Halters unterstehen müssen. Eine besondere Aufsichtspflicht für Hundehalter besteht während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr.

Die Stadtverwaltung dankt allen verantwortungsbewussten Hundehaltern, die auch die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zuverlässig entfernen und in den dafür vorgesehenen öffentlichen Abfalleimer oder – sofern kein solcher vorhanden ist – im privaten Hausmüll entsorgen.



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