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Interview mit Rechtsanwältin Kamilla Karimli zum Thema internationales Familienrecht und Aufenthaltsgesetz

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UNTERFRANKEN – Kamilla Karimli ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen. Sie berät Mandanten auch in Fragen des internationalen Familienrechts und Aufenthaltsgesetzes, dies sowohl in deutscher, wie auch russischer und türkischer Sprache. Für InundumSw.de stand die junge Mutter zum Interview für Fragen, die insbesondere Migranten betreffen, zum Gespräch bereit.

InundumSw.de: Was mache ich, wenn ich in Russland geheiratet habe, nach Deutschland gezogen bin und mich nun von meinem Mann/meiner Frau scheiden lassen will. Geht das?
Kamilla Karimli: Man kann sich in Deutschland scheiden lassen, auch wenn man in Russland geheiratet hat. Es ist deutsches Recht anzuwenden. Durch die Verweisungen zwischen den internationalen familienrechtlichen Regelungen der betroffenen Länder (hier Deutschland und Russland) ist am Ende entscheidend, in welchem Staat die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz haben oder ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Wenn die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist deutsches Scheidungsrecht anzuwenden.
Nun kommen wir zu den deutschen Regelungen im Scheidungsrecht. Hier kann eine Ehe nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Es gilt das Zerrütungsprinzip, es muss also kein Grund für die Scheidung bestehen. Es reicht aus, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Das heißt, man muss zu einem Rechtsanwalt gehen und durch diesen einen Scheidungsantrag stellen. Dieser wird dann dem anderen Ehepartner zugestellt. Um dann endgültig geschieden zu werden, muss man mindestens ein Jahr von seinem Ehepartner getrennt leben und dieser sollte dann der Scheidung zustimmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Da dürfen aber keine weiteren Streitpunkte entstehen.

InundumSw.de: Was passiert, wenn ich noch ein Hausgrundstück in Russland habe. Bekommt mein Mann/meine Frau nach der Scheidung davon die Hälfte?
Kamilla Karimli: In einer Reihe von Staaten wird Grundvermögen dem Recht des Staates unterstellt, wo sich das Grundstück befindet. Das Grundstück befindet sich in Russland, wo der Grundbesitz dem russischen Recht unterstellt wird.
Nach dem russischen Recht über „Teilung des Vermögens bei Scheidung“ müssen die Ehegatten ihr Eigentum bzw. unbefristetes Nutzungsrecht an dem Grundstück beweisen. Nach dem die Eigentumsverhältnisse geklärt sind, wird die Teilung des Grundstücks nach einer Vereinbarung oder der Entscheidung des Gerichts erfolgen. Wenn das Grundstück sehr klein ist, dann kann es evtl. nicht geteilt werden. Es gibt dann drei Möglichkeiten:
Einer der Ehegatten erhällt das Grundstück und der andere den Wert für seine Hälfte  in Geld (Kompensation);
Nach einer Vereinbarung mit zeitlicher Regelung können beide Ehegatten das Grundstück nutzen;
Das Grundstück wird verkauft und die Ehegatten erhalten jeweils die Hälfte des Erlöses.

Kanzlei KarimliInundumSw.de: Droht mir die Abschiebung, wenn ich mich von meinem Partner scheiden lasse?
Kamilla Karimli: Zunächst wird die Aufenthaltserlaubnis bei Trennung für ein Jahr verlängert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat.
Wenn die Ehegatten noch keine drei Jahre in Deutschland gelebt haben, dann ist weiterer Aufenthalt zu ermöglichen, wenn der Fall einer besonderen Härte gegeben ist (Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange, z.B. das Wohl eines mit dem ausländischen Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes).
Ist man auf Sozialhilfe angewiesen, dann kann von der Ausländerbehörde unter dem Vorwand der Vermeidung von Missbrauch die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden.
Es ist aber möglich der Abschiebung zu entgehen, wenn der Lebensunterhalt nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft aus eigenen Mitteln gesichert ist und man eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt.
Wichtig ist, dass man die Ausländerbehörde rechtzeitig über die Veränderungen informiert und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt. Hier ist die Einschaltung eines auf Aufenthaltsfragen spezialisierten Rechtsanwalts dringend zu empfehlen.

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InundumSw.de: Was ist, wenn ich unter islamischem Recht in der Türkei geheiratet habe. Wird meine Ehe in Deutschland anerkannt?
Kamilla Karimli: Bei islamrechtlichen Eheschließungen (insbesondere in arabischen Ländern) kann die Vorlage des Ehevertrages erforderlich sein, um die Ehe in Deutschland anerkennen lassen zu können. Dieser Ehevertrag wird grundsätzlich durch den sog. „Adoul“ (Notar nach islamischem Recht mit standesamtlichen Aufgaben) aufgesetzt. Sollte kein Ehevertrag existieren, dann kann die islamische Ehe in Deutschland sogar nicht anerkannt werden.

InundumSw.de: Was muss ich tun, wenn ich als Deutscher im Ausland eine Nicht-EU-Bürgerin geheiratet habe, um ein Visum für den Ehegattennachzug zu bekommen?
Kamilla Karimli: Der Ehegattennachzug ist in aller Regel bei der Deutschen Botschaft im jeweiligen Herkunftsland zu beantragen. Die Deutsche Botschaft entscheidet dann über die Visumserteilung. Nach dem Gesetz hat der nachziehende Ehegatte einen Anspruch auf Einreise, der eingeklagt werden kann. Lassen Sie sich hierfür von einem Rechtsanwalt beraten.
Sollten die deutschen Behörden zu hohe Anforderungen an den Nachweis der Sprachqualifikation des Ausländers stellen, so ist es nicht mehr mit dem Europäischen Recht vereinbar. Insbesondere hat vor kurzem der Europäische Gerichtshof entschieden, dass türkische Ehegatten keine Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Die Versagung der Aufenthaltserlaubnis kann dann durch eine Remonstration bzw. die Klage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden.
Es kann dann auch dazu kommen, dass die Ehegatten unabhängig von einander zu persönlichen Details befragt werden, um eine Scheinehe auszuschließen. Dies sollte grundsätzlich kein Problem darstellen, wenn sie sich gut kennen und das Wichtigste noch in Erinnerung haben, wie z.B. was man bei dem ersten Treffen anhatte oder die Lieblingsspeisen.

Für kurze Fragen ist Rechtsanwältin Karimli unter karimli@anwaltskanzlei-wue.de per Mail zu erreichen.



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