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Jahreswechsel steht bevor: Unterfränkische Polizei gibt Tipps zu Feuerwerk und unfallfreiem Feiern an Silvester

UNTERFRANKEN – Silvester steht vor der Tür und die Vorbereitungen laufen. Die Einen planen große Feiern, um das Jahr gebührend zu begrüßen. Die Nächsten sind vielleicht schon am überlegen, welches Feuerwerk sie um Mitternacht zünden werden. Die Unterfränkische Polizei möchte den Zeitpunkt nutzen, um ein paar Gedanken und Tipps mit an die Hand zu geben, damit das mit dem „guten Rutsch“ auch für alle gelingt.

Für die Unterfränkische Polizei heißt Silvester wie in jedem Jahr Hochbetrieb. Die Schichten der einzelnen Dienststellen werden verstärkt im Dienst sein, um auf alle anfallenden Einsätze in Stadt und Landkreis vorbereitet zu sein. Und erfahrungsgemäß wird die Zahl der Einsätze hoch sein. In der Neujahrsnacht von 2016 auf 2017 gab es für die Unterfränkische Polizei mehr als 100 Einsätze mit direktem Bezug zu Silvester. Bis 24:00 Uhr waren 70 Einsätze zu verzeichnen, danach mussten die Ordnungshüter bis 07:00 Uhr weitere 241 Mal anrücken, oft zu Streitigkeiten, Sachbeschädigungen und zur Unterstützung des Rettungsdienstes.

Gerade wenn Feiernde den Genuss von Alkohol übertreiben, kann dies zu Problemen – für sich und andere – führen. An mancher Stelle kommt es durch die enthemmende Wirkung zu Gewaltstraftaten wie Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen. Andere geraten durch den Alkohol in eine hilflose Lage und benötigen folglich medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst. Den Jahreswechsel möchte wohl niemand im Krankenhaus starten. Deshalb appellieren wir auch an alle Eltern, den Alkoholkonsum ihrer Sprösslinge möglichst im Blick zu haben. Denn insbesondere Jugendliche sind in den Silvesternächten der vergangenen Jahre häufig stark alkoholisiert aufgefallen und mussten ihren Eltern in desaströsem Zustand übergeben und teilweise wegen einer Alkoholvergiftung in Kliniken betreut werden.

Leider kommt es „alle Jahre wieder“ trotz der regelmäßigen Warnung im Vorfeld an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. In diesem Zusammenhang weist das Polizeipräsidium noch einmal darauf hin, nur pyrotechnische Gegenstände zu verwenden, die auf ordnungsgemäße Funktionalität geprüft wurden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus Osteuropa können mitunter sehr gefährlich sein. Lassen Sie von diesen teils günstigen aber auch unberechenbaren Böllern unbedingt die Finger!

Muster
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Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit eine Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Auf dem Etikett ist auch die Einstufung in eine der beiden Kategorien erkennbar. Kategorie I steht für Kleinstfeuerwerk wie Boden- und Tischfeuerwerk sowie Wunderkerzen und darf auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Die Kategorie II steht für Kleinfeuerwerk und umfasst die gängigen Raketen, Feuertöpfe, Knaller, Fontänen usw. Dieses Feuerwerk darf erst ab 18 Jahren erworben werden. Der Verkauf von Feuerwerk startet in diesem Jahr am 29.12.2017. Die Feuerwerksartikel dürfen jedoch nur am 31.12.2017 und 01.01.2018 im Normalfall ganztägig abgebrannt werden.

Zu beachten sind außerdem entsprechende Regelungen, die von Städten und Gemeinden verhängt werden können, z. B. ein Abbrennverbot von Pyrotechnik an bestimmten Plätzen. Das Zünden von Feuerwerk oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist aus Gründen der Rücksichtnahme grundsätzlich untersagt.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Wer pyrotechnische Gegenstände zünden möchte, sollte dies nicht alkoholisiert tun. Die polizeiliche Erfahrung zeigt uns, dass so viele unnötige Unfälle und Verletzungen vermieden werden können. Feuerwerk der Kategorie II gehört auf keinen Fall in Kinderhände, und selbst bei Kleinstfeuerwerk der Kategorie I sollte immer ein Erwachsener mit dabei sein und jederzeit helfend eingreifen können.

Wer an Neujahr mit einer Schreckschusswaffe schießen möchte, braucht eine Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz. Wer pyrotechnische Gegenstände mit derartigen Waffen ohne Erlaubnis verschießt, begeht somit einen Verstoß nach dem Waffengesetz. Das Führen einer solchen Waffe ohne Waffenschein steht ebenfalls unter Strafe.

Und zuletzt noch eine dringende Bitte der Polizei: Lassen Sie nach dem Konsum von Alkohol unbedingt das Auto stehen. Auch wenn Sie glauben, „nur wenig getrunken“ zu haben oder „noch fit“ zu sein. Wer im Vorfeld schon plant, wie er sicher auch ohne Auto nach Hause gelangt, kommt gar nicht in Versuchung. Im Zweifelsfall ist ein Taxi die bessere Wahl, um unfallfrei nach Hause zu kommen.



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