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„Law made in Germany”: Deutsches Recht ist Exportschlager

UNTERFRANKEN– „Oft blendet die Freude über einen Geschäftsabschluss mit einem neuen Auslandskunden die Risiken eines internationalen Vertrags aus. Das böse Erwachen kommt erst später, wenn Sammelklagen, Strafschadensersatz und Forderungen in Millionenhöhe die Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen“.

Mit diesen Worten plädierte IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Ralf Jahn im Rahmen einer Veranstaltung in der IHK vor zahlreichen Vertretern aus Wirtschaft und Rechtsberufen für die Vorteile des deutschen Rechts. Ihm zur Seite sprang Jon Meyer, Geschäftsführer des Deutschen Notarvereins: „Unser Recht hat viele Vorzüge, es ist planbar, verlässlich, bezahlbar und durchsetzbar. Im internationalen Rechtsverkehr braucht es sich daher nicht zu verstecken.“

Wieso dennoch bei Vertragsschlüssen oft auf unbekanntes ausländisches Recht zurückgegriffen wird, erläuterte Dr. Ewald Hümmer von der Bosch Rexroth AG: „Schlägt ein deutscher Unternehmer bei Vertragsverhandlungen die Anwendung deutschen Rechts vor, fühlt der Vertragspartner sich sofort benachteiligt.“

Dieses Gefühl gilt es, durch die Vorzüge des festgeschriebenen deutschen Rechts auszuräumen. Wie vielfältig diese insbesondere im Vergleich zum angelsächsischen Recht sind, erläuterte Professor Dr. Christoph Teichmann, Universität Würzburg, am Beispiel des Handels- und Gesellschaftsrechts. „Viele ausländische Rechtsordnungen haben bereits Elemente des deutschen Rechts übernommen.“, so Teichmann.

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Damit internationale Geschäfte nicht an der Rechtsfrage scheitern, brachte Christian Graf, Bereichsleiter Recht bei der Handelskammer Hamburg, alternative Konfliktlösungsmethoden ins Spiel, die von den jeweiligen Rechtsordnungen unabhängig sind. Vorgestellt wurden unter anderem die Mediation und die Schiedsgerichtsbarkeit. Gerade letztere bietet den Unternehmen zahlreiche Vorteile.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, wie hoch geschätzt das deutsche Rechtssystem bei den Wirtschaftsunternehmen der Region ist. „Wir sollten also nicht nur unsere Produkte, sondern auch unser Recht exportieren.“, stellte ein Teilnehmer abschließend fest.

Auf dem Bild: Sie erklärten die Vorzüge des deutschen Rechts bei internationalen Geschäften: (von links) Christian Sturm (IHK), Dr. Ewald Hümmer (Bosch Rexroth AG), Jon Meyer (Deutscher Notarverein), Christian Graf (Handelskammer Hamburg), Professor Dr. Christoph Teichmann (Universität Würzburg), Professor Dr. Ralf Jahn (Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt) Bild: IHK



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