NA OHNE Kategoriezuordnung

„Machbarkeitsstudie“ zu SKF-Erholungsanlage Sennfeld präsentiert: „Alles ist möglich – was das Schutzziel nicht gefährdet“

Ferienwohnung Ferienhaus

SENNFELD – „Alles ist möglich – was das Schutzziel nicht gefährdet“ – so das Ergebnis der „Machbarkeitsstudie“ zum bestehenden SKF-Erholungsgelände der Gemeinde Sennfeld – nach Aussage der „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB) und der mit der Studie beauftragten ArchiCult GmbH bei der Präsentation am Dienstagabend im Sennfelder Rathaus: Somit ist auch das bundesweit beachtete Zukunftsprojekt: „Experimentelles Kulturgelände mit Tiny House Park“ weiter im Rennen.

Nach einer kurzen Einführung zur Historie und Lage im Raum folgte die Vorstellung der in einem öffentlichen „Workshop zur Machbarkeitsstudie “ am 27.05.2019 erarbeiteten Ideen und Visionen der Sennfelder Bürger – sowie die Präsentation und Bewertung nach Ausbaustufen 0-3 – für die bereits veröffentlichten Bewerbungen sowie eine weitere Nutzungsidee vom Geschäftsführer Herrn Breunig von der ArchiCult GmbH.

Der Gemeinde und Sennfelder Bürger wurden die Ausbaustufen 0-3 nach Attraktivität und Planungsaufwand anhand der präsentierten vier Nutzungsideen erläutert.

Es besteht – wie von Herrn Breunig erläutert – ein direkter Zusammenhang zwischen Attraktivität, Rentabilität und Planungsaufwand der Projekte – auch was die Verpachtung und das Genehmigungsverfahren betrifft.

Muster
Gaspreis
Hotel

Die vier Nutzungsideen sind:
A) „Drone Secure“ = Fa. Velotec Drohnenflugschule
B) „Outdoor Fitness Zirkel = Eheleute Gradt “ –
C) „sport.Nativ“ – Motorikpark = Idee ArchiCult GmbH
D) „Experimentelles Kulturgelände mit Tiny House Park“ mit Dorfstrand = Kräuter&Permakultur , Ute Solf + Kunst&Kultur Prof. Khalil Rahman +TINY HOUSE NETZWERK – Experimentelle BauKultur

https://in-und-um-schweinfurt.de/lokales/innovatives-leben-und-wohnen-bekommt-sennfeld-ein-experimentelles-kulturgelaende-mit-tiny-house-park/

Wie bei jedem anderen Bauvorhaben und jeder Machbarkeitsstudie wurden auch hier die Einflussfaktoren auf die Geländenutzung wie Bestandsgebäude, bauliche Bestandsnutzung: Sport+Gastro+Wohnen+Erholung+Kultur, FN-Plan Bauleitplanung, Netzinfrastruktur, Umweltverträglichkeit, Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzzonen – sowie die Auflagen der TÖB`s abgefragt und bewertet.

Trinkwasserschutzzone II bedeutet für das Gelände : „ engeres Schutzgebiet -mindestens 100 m um den Brunnenstandort“ – was mit > 100 m sicher gewährleistet ist und außerdem das Gelände unterhalb des Strömungsgefälleprofils zum nächsten städtischen Brunnens (Mainuferfiltrat) liegt.

Für die Verwirklichung zum Beispiel eines Tiny House Parks mit „temporären“ Minihäusern, Baumhäusern, Stützenhäusern und Schwimmhäusern nach Ausbaustufe 3 – werden „druckdichte Abflussleitungen“ sowie eine Begrenzung des KfZ-Verkehrs zum Beispiel durch einen fußläufigen Parkplatz und ungehinderter Hochwasserabfluß bei HQ100 gefordert.

Bei den angedachten Kräuter+Permakulturgärten analog zur historischen Gartenbaukultur einer „Hildegard von Bingen“ wird es wohl unproblematisch sein auf künstlichen Dünger und chemische Spritzmittel zu verzichten – um die Trinkwasserschutzauflagen zu erfüllen.

Es werden drei Hochwasserszenarien unterschieden:

A) 100-jährliches Hochwasser (HQ100)
B) Extremhochwasser (HQextrem)
C) häufiges Hochwasser (HQhäufig) – nicht an allen Risikogewässern vorhanden Ein HQ100 entspricht dem Hochwasserabfluss einer Größenordnung, der statistisch gesehen einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird und an die sich heute kein Sennfelder mehr erinnern kann.

„Die Hochwasserhöhen HQ100 auf dem Gelände liegen bei ca. 210,00 m ü. NN. OK Gelände beim Gebäude bei ca. 209,00 m ü.NN“ – Quelle: Frau Neubauer ArchiCult GmbH

„Alles ist möglich – was das Schutzziel nicht gefährdet“, war die konstruktive Aussage beim Treffen der Planer mit den Trägern Öffentlicher Belange TÖB`s – Ende 2019.

Hier die kurze Zusammenstellung der möglichen vier Ausbaustufen nach [Attraktivität und Planungsaufwand] dargestellt:

Ausbaustufe 0:
Bestandserhaltende Maßnahmen – genehmigungsfrei > Attraktivität: unverändert

Ausbaustufe 1:
Genehmigungsfreie Maßnahmen – Modernisierung + Marketing > Attraktivität erhöhen

Geeignet für: Vermietung Hochzeiten/Geburtstage/Events – Varietefestival – „Drone Secure“ /Fa. Velotec – „Outdoor Fitness Zirkel“, Seezugang reaktivieren, Beleuchtung

Bei der Projektwahl für Ausbaustufe 2-3 stellt sich die Frage: Wie kann die Gemeinde, Planer und die Nutzer organisatorisch + baulich + konstruktiv und bauleitplanerisch mit HQ100 umgehen.

Ausbaustufe 2:
Genehmigungsverfahren > Attraktivität > regional 50 km + Planungsleistungen notwendig

Zulassung „fremder Nutzungen in vorhandenen, außer Nutzung gefallenen Gebäuden“ sowie Erweiterung bestehender Gebäude

Geeignet für: Wohnen, Übernachtung, Seminare, Bildungseinrichtung, Feuerstelle, Camping, Outdoor-Sportpark „Motorikpark“/“sport.Nativ“ , Badestelle reaktivieren – „Baden auf eigene Gefahr“ wie am Schweinfurter Baggersee

Ausbaustufe 3:
Genehmigungsverfahren > Attraktivität > überregional 150 km + FN/B-Planungsleistungen

Zulassung „fremder Nutzungen in vorhandenen, außer Nutzung gefallenen Gebäuden“, sowie Erweiterung bestehender Gebäude sowie alle Projekte unter Beachtung der Schutzziele durch bauleitplanerische – organisatorische– technische – bauliche Maßnahmen wie z.B. „temporärer“ Minihäuser, Baumhäuser, Stützenhäuser und Anschluß an „druckdichte Leitungen“ und Nachweis – je nach Nutzung von zurzeit 16 auf Gelände und (30-400) Parkplätzen außerhalb des Geländes

Bei der Um- oder Überplanung ausgewiesener oder faktisch bestehender Baugebiete liegt begrifflich kein „neues Baugebiet“ gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor. „Neue Baugebiete “ in diesem Sinne sind nur solche, bei denen durch Bauleitplanung oder städtebauliche Satzung auf bisher unbebauter Fläche erstmals eine zusammenhängende Bebauung ermöglicht werden soll. (Bestandsgebäude + bauliche Anlagen vorhanden)

Unabhängig davon ist eine an die jeweilige Planungssituation angepasste Berücksichtigung des Hochwasserschutzes insbesondere auch im Fall einer durch die Planung ermöglichten Nachverdichtung eines bereits vorhandenen Baugebiets im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung sowie der für die Vorhabenzulassung erforderlichen wasserrechtlichen Abweichungsentscheidung sicherzustellen.

Geeignet für HQ100: Leben+Wohnen, Wohnmobilstellplätze, Tiny House Park, Übernachtungen, Experimentelles Wohnen in Baumstützenhäusern, „temporären“ Minihäusern , Modulhäusern, Leichtbauten , „Dorfstrand“ zur Erholung unter Bäumen mit schwimmender Bewirtungsplattform nach Bewerbung „Experimentelles Kulturgebiet mit Tiny House Park“

Kein leichtes Bauleitplanungsverfahren – jedoch die höchste deutschlandweite Attraktrivität, Standort und Nutzungsqualität für ein innovatives Zukunftsdorfprojekt wie in Sennfeld

Die obersten Bau- und Fachbehörden sowie Architektenkammern geben den Planern der Tiny House-Idee inzwischen Konzepte, Strategien und Instrumente an die Hand, konstruktiv, sinnvoll und flexibel auf diesen natürlichen Wandel im Planen und Bauen sowie HQ100 zu reagieren – wie dies bei der fundierten Bewerbung vom TINY HOUSE NETZWERK mit ihren „temporären Leichtbauten“ – “wassersensibel+organisatorisch+technisch+baulich “ als „Ex-perimentelle Bau°Kultur “ vorbildlich entwickelt wurde.

„Hochwasserangepasst planen und bauen, um eine „Flood-resilient City“ zu erreichen, setzt voraus, nicht gegen das Wasser, sondern mit dem Wasser zu denken und zu handeln, wie es etwa die Niederlander tun. Dort steht häufig das Grundwasser sehr hoch. Daher verzichtet man oft auf einen Keller, anstatt ihn aufwendig abzudichten und gegen Uberfluten zu verteidigen. Abstellmoglichkeiten sind dann ebenerdig und auf den Etagen angeordnet… Dieser Appell gilt sowohl fur die Bauleitplanung als auch fur die Objektplanung.“ Quelle: WBW: Hochwasser-Risiko-Bewusst planen und bauen (Hochwasser Risikomanagement – Baden-Würtemberg)

Sofern das Planungsverbot in festgesetzten Überschwemmungsgebieten greift, können Ausnahmen von den zuständigen Wasserrechtsbehörden zugelassen werden, wenn die Kommune Sennfeld darlegen kann, dass:

1. keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können

2. das neu auszuweisende Gebiet unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt

3. eine Gefährdung von Leben, erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind

4. der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden

5. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfangs-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird

6. der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird

7. keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind

8. die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind und

9. die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde gelegt wurde, keine baulichen Schäden zu erwarten sind. Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein

Zusammenfassung: Auch die attraktivste und planungsintensivste Bewerbung Ausbaustufe 3: „Experimentelles Kulturgelände mit Tiny House Park“ erfüllt die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung.

Zusätzlich muss der Antragsteller rechtsverbindlich schriftlich erklären, das er die Baumaßnahme auf eigene Gefahr vornimmt und die Gemeinde oder Baurechtsbehörde von jeglicher Haftung für später eventuell eintretender Überschwemmungsschäden freistellt (Haftungsfreistellung).

Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die Gemeinde, sofern keine Baugenehmigung erforderlich ist, anderenfalls die untere Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Das ehemalige SKF-Erholungsgelände liegt wie „Dornröschen“ in einem jahrzehntelangen Schlaf – Bäume und Büsche haben das ehemals von tausenden Menschen besuchte Sondergebiet zugewuchert und verschattet – es bedarf wohl eines engagierten und innovativen Gemeinderates und Stadtplaners für Hochwasser-Risiko-Gebiete und natürlich die aktiven Sennfelder, um dieses Zukunftsdorfprojekt wieder „wachzuküssen“ und zu entwickeln oder einfach „weiterschlafen“ ?…



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten