Maskenpflicht in allen Bussen, doch die Schülerbeförderung ab Montag ist gesichert
LANDKREIS SCHWEINFURT – Mit der schrittweisen Wiederinbetriebnahme der Schulen ab dem 27. April für die Abschluss- und Meisterklassen wird auch die Schülerbeförderung wiederaufgenommen. Alle Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt von den Bushaltestellen zur ersten Unterrichtsstunde in die Schulen gefahren. Auch die Heimfahrt nach der 6. Stunde findet wie gewohnt statt.
Für die anderen Fahrzeiten gelten auf den verschiedenen Linien im Landkreis unterschiedliche Fahrpläne. Die Bürger werden gebeten hierzu die unten stehende Tabelle zu beachten oder sich unter www.landkreis-schweinfurt.de/oepnv zu informieren. Bei Fragen zum Fahrplan wenden sich Bürger bitte direkt an die jeweiligen Verkehrsunternehmer.
8130
Schweinfurt – Aidhausen
8132
Schweinfurt – Ebertshausen/ Reichmannshausen
8134
Schweinfurt – Werneck – Schwebenried/ Arnstein
8135
Schweinfurt – Wipfeld – Dipbach
8136
Schweinfurt – Rannungen
8137
Schweinfurt – Schwebheim – Volkach
8139
Schweinfurt – Obbach – Wasserlosen/ Wülfershausen
8148
Schweinfurt – Werneck
8156
Schweinfurt – Haßfurt (Eltmann)
8160
Schweinfurt – Gerolzhofen – Oberschwarzach
8162
Bad Neustadt – Bad Kissingen – Würzburg
8164
Wasserlosen – Hammelburg
8165
Schweinfurt – Oberthulba – Hammelburg
8170
Bad Königshofen – Stadtlauringen – Schweinfurt
8171
Schweinfurt – Maßbach – Althausen
8217
Wiesentheid – Prichsenstadt – Gerolzhofen
8285
Geesdorf – Gerolzhofen
9112
Hofheim – Stadtlauringen
9305
Herlheim – Schweinfurt
9306
Schweinfurt – Donnersdorf – Gerolzhofen
9307
Schweinfurt – Gerolzhofen – Untersteinbach
9308
Gerolzhofen – Gaibach – Volkach –
Münsterschwarzach – Kolitzheim
Das Verkehrsunternehmen H. Metz wird zunächst den um Schulfahrten ergänzten Notfahrplan beibehalten. Der Nachmittagsunterricht in Schweinfurt ist auf den Linien des Unternehmens H. Metz mit der letzten Fahrt im Notfahrplan abgedeckt. Aufgrund der vielen kurzfristigen Umstellungen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen kann nach Auskunft des Unternehmers H. Metz jedoch nicht garantiert werden, dass die Fahrpläne für die Linien rechtzeitig veröffentlicht werden können.
Das Verkehrsunternehmen H. Metz hat darauf hingewiesen, dass durch die zahlreichen Änderungen in den Umläufen der Fahrzeuge es zu vereinzelten Verspätungen eines Busses kommen kann. Die Busse werden nach Zusicherung des Unternehmens jedoch verlässlich fahren. Das Unternehmen bittet deshalb um Verständnis, wenn zu Beginn der Änderungen gelegentliche Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Der Landkreis Schweinfurt bittet ebenfalls alle Fahrgäste sowie Schülerinnen und Schüler um Verständnis und Geduld, bis sich Schulen und Busunternehmen auf die neue Situation eingestellt haben. Sollte im Einzelfall Anlass zu Beschwerde bestehen, so werden die Bürger gebeten diese sachlich per E-Mail an oepnv@lrasw.de einzureichen. Der Landkreis Schweinfurt wird dann in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen an einer Verbesserung der Situation arbeiten.
Um Fahrgäste und Fahrpersonal bestmöglich zu schützen, besteht ab dem 27. April in allen öffentlichen Verkehrsmittel eine Maskenpflicht. Personen haben ab dem 7. Lebensjahr bei der Benutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmittel befördert werden.
Auch wenn keine Fahrscheine in den Bussen verkauft werden, gilt eine Fahrscheinpflicht. Bei Fragen zur Bezahlung oder zum Fahrplan, wenden sich die Bürger bitte ebenfalls direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen.
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