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Maskenpflicht in allen Bussen, doch die Schülerbeförderung ab Montag ist gesichert

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Mit der schrittweisen Wiederinbetriebnahme der Schulen ab dem 27. April für die Abschluss- und Meisterklassen wird auch die Schülerbeförderung wiederaufgenommen. Alle Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt von den Bushaltestellen zur ersten Unterrichtsstunde in die Schulen gefahren. Auch die Heimfahrt nach der 6. Stunde findet wie gewohnt statt.

Für die anderen Fahrzeiten gelten auf den verschiedenen Linien im Landkreis unterschiedliche Fahrpläne. Die Bürger werden gebeten hierzu die unten stehende Tabelle zu beachten oder sich unter www.landkreis-schweinfurt.de/oepnv zu informieren. Bei Fragen zum Fahrplan wenden sich Bürger bitte direkt an die jeweiligen Verkehrsunternehmer.

8130
Schweinfurt – Aidhausen

8132
Schweinfurt – Ebertshausen/ Reichmannshausen

Hotel
Gaspreis
Muster

8134
Schweinfurt – Werneck – Schwebenried/ Arnstein

8135
Schweinfurt – Wipfeld – Dipbach

8136
Schweinfurt – Rannungen

8137
Schweinfurt – Schwebheim – Volkach

8139
Schweinfurt – Obbach – Wasserlosen/ Wülfershausen

8148
Schweinfurt – Werneck

8156
Schweinfurt – Haßfurt (Eltmann)

8160
Schweinfurt – Gerolzhofen – Oberschwarzach

8162
Bad Neustadt – Bad Kissingen – Würzburg

8164
Wasserlosen – Hammelburg

8165
Schweinfurt – Oberthulba – Hammelburg

8170
Bad Königshofen – Stadtlauringen – Schweinfurt

8171
Schweinfurt – Maßbach – Althausen

8217
Wiesentheid – Prichsenstadt – Gerolzhofen

8285
Geesdorf – Gerolzhofen

9112
Hofheim – Stadtlauringen

9305
Herlheim – Schweinfurt

9306
Schweinfurt – Donnersdorf – Gerolzhofen

9307
Schweinfurt – Gerolzhofen – Untersteinbach

9308
Gerolzhofen – Gaibach – Volkach –
Münsterschwarzach – Kolitzheim

Das Verkehrsunternehmen H. Metz wird zunächst den um Schulfahrten ergänzten Notfahrplan beibehalten. Der Nachmittagsunterricht in Schweinfurt ist auf den Linien des Unternehmens H. Metz mit der letzten Fahrt im Notfahrplan abgedeckt. Aufgrund der vielen kurzfristigen Umstellungen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen kann nach Auskunft des Unternehmers H. Metz jedoch nicht garantiert werden, dass die Fahrpläne für die Linien rechtzeitig veröffentlicht werden können.

Das Verkehrsunternehmen H. Metz hat darauf hingewiesen, dass durch die zahlreichen Änderungen in den Umläufen der Fahrzeuge es zu vereinzelten Verspätungen eines Busses kommen kann. Die Busse werden nach Zusicherung des Unternehmens jedoch verlässlich fahren. Das Unternehmen bittet deshalb um Verständnis, wenn zu Beginn der Änderungen gelegentliche Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.

Der Landkreis Schweinfurt bittet ebenfalls alle Fahrgäste sowie Schülerinnen und Schüler um Verständnis und Geduld, bis sich Schulen und Busunternehmen auf die neue Situation eingestellt haben. Sollte im Einzelfall Anlass zu Beschwerde bestehen, so werden die Bürger gebeten diese sachlich per E-Mail an oepnv@lrasw.de einzureichen. Der Landkreis Schweinfurt wird dann in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen an einer Verbesserung der Situation arbeiten.

Um Fahrgäste und Fahrpersonal bestmöglich zu schützen, besteht ab dem 27. April in allen öffentlichen Verkehrsmittel eine Maskenpflicht. Personen haben ab dem 7. Lebensjahr bei der Benutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmittel befördert werden.

Auch wenn keine Fahrscheine in den Bussen verkauft werden, gilt eine Fahrscheinpflicht. Bei Fragen zur Bezahlung oder zum Fahrplan, wenden sich die Bürger bitte ebenfalls direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen.



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