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Neue Corona-Zahlen: Schon wieder ein neuer Virus-Toter in Schweinfurt, keinen neuen Geheilten seit Samstag

STADT UND LANDKREIS SCHWEINFURT – Wie das Gesundheitsamt Schweinfurt mitteilt, liegt die Gesamtzahl der positiv auf Covid-19 getesteten Personen aktuell – Stand Sonntag, 03.05.2020, 11.30 Uhr – bei 652 (Landkreis: 478/ Stadt Schweinfurt: 174). 40 von ihnen werden stationär in Krankenhäusern behandelt. Das sind vier Infizierte mehr als Samstag, zwei Personen mehr im Krankenhaus. Hinzu kommt ein weiterer Todesfall.

Verstorben ist ein 70-jähriger, der Vorerkrankungen hatte und vor seiner Einlieferung ins Krankenhaus in Schweinfurt im privaten Umfeld lebte. Damit liegt die Gesamtzahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus inzwischen bei 39 (Landkreis: 22/ Stadt Schweinfurt: 17).

Zudem gelten 620 Menschen (Landkreis: 442/ Stadt Schweinfurt: 178) als Kontaktperson ersten Grades und sind derzeit in Quarantäne. 384 Personen (Landkreis: 279/ Stadt Schweinfurt: 105) gelten inzwischen als geheilt. Samstag wurden 609 Menschen in Quarantäne gemeldet, genauso viele Geheilte.

Informationen der unterfränkischen Polizei vom 03. Mai 2020

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Am Sonntag stehen wir bei Tag 44 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Samstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einzelnen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

· im Bereich Mainfranken auf ca. 20 Fälle

· im Bereich Main-Rhön auf rund 30 Fälle

· am Bayerischen Untermain auf etwa 20 Fälle

Versammlungsgeschehen

Bei den am 2. Mai stattfindenden Versammlungen kam es zu keinerlei besonderen Vorkommnissen. Die Teilnehmer hielten sich sowohl aus versammlungsrechtlicher, als auch aus infektionsschutzrechtlicher Sicht an die geltenden Bestimmungen.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Rechtsverordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf

Bußgeldkatalog:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/223/baymbl-2020-223.pdf

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!



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