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Neumarkierung der Radverkehrsführung in der Kurt-Schumacher-Straße

Keiler Helles

SCHWEINFURT – In der Kurt-Schumacher-Straße wurde nördlich der Kreuzbergstraße die Radwegemarkierung komplett erneuert. Die Maßnahme war erforderlich geworden, da der vorhandene Radfahrstreifen an vielen Stellen bereits verblasst war oder nach Asphaltierungsarbeiten nicht wiederhergestellt wurde. Auch entsprach der Radweg nicht mehr den aktuellen Regelwerken.

Ein neuer richtliniengemäßer Radfahrsteifen hätte die Fahrbahnbreite halbiert, was angesichts des dichten Buslinienverkehrs auf dieser Achse nicht umsetzbar gewesen wäre. Da die Verkehrsmengen auf der Kurt-Schumacher-Straße von Süden nach Norden stark abnehmen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, ist ein Radfahrsteifen in der Kurt-Schumacher-Straße nach aktuellen Erkenntnissen aber auch nicht erforderlich.

Deshalb empfahl der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Schweinfurt bereits 2013, im Falle einer Erneuerung einen sogenannten „Schutzstreifen“ zu markieren. Dieser ist erkennbar an der gestrichelten anstatt einer durchgezogenen Linie. Der Schutzstreifen hat die gleiche Breite wie der bisherige Radfahrstreifen, erhält jedoch einen zusätzlichen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen. Dies schützt den Radverkehr besser vor öffnenden Fahrertüren oder ungünstig eingeparkten Pkw und soll so die Verkehrssicherheit auf dieser wichtigen Deutschhof-Achse erhöhen.

Die Fahrbahn für Kfz-Verkehr verschmälert sich durch die Neumarkierung optisch um 1 m. Die verbleibende Restfahrgasse von rund 6 m ist aber ausreichend für Pkw- und Busverkehr bei Tempo 30. Im Bedarfsfall darf die Schutzstreifenmarkierung bei Begegnungen breiter Fahrzeuge auch überfahren werden, was jedoch nur in seltenen Fällen erwartet wird.

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Radfahrende dürfen dabei nicht gefährdet oder bedrängt werden.

Schutzstreifen gelten im Allgemeinen als sehr sicher und werden von Kfz-Verkehr auch gut akzeptiert, weshalb diese in vielen Straßen Schweinfurts mit ähnlicher Verkehrsbelastung eine gute Lösung für den Radverkehr sind.

Die mit der Neumarkierung erzeugte optische Einengung der Fahrbahn soll zusätzlich den Verkehr etwas entschleunigen, da auf der breiten Kurt-Schumacher-Straße häufig schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren wird.

Die Stadt Schweinfurt weist darauf hin, dass laut aktueller Rechtsprechung beim Überholen von Radfahrenden generell ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten ist. Dies gilt mit und ohne Schutzstreifen. Radverkehr darf beim Überholen weder behindert noch gefährdet werden.

Bild: Fritz Hebert, Stadt Schweinfurt

Foto: Fritz Hebert, Stadt Schweinfurt



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