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Nicht in Gruppen treffen? Das Verbot geht leider vielen am Hintern vorbei…

MAINSCHLEIFE / RHÖN – Sandra Bernadett Grätsch von sw-n-tv war am Wochenende mal in der Rhön und an der Volkacher Mainschleife unterwegs und wollte wissen, wie sehr sich die Bürger bei dem tollen Wetter an die Ausgehbschränkungen und an die Kontaktsperre halten. Das Ergebnis ist leider ziemlich ernüchternd.

 

UNTERFRANKEN – Am Montag stehen wir bei Tag 38 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Sonntags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einzelnen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

Muster
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· im Bereich Mainfranken auf ca. 25 Fälle,

· im Bereich Main-Rhön auf ca. 30 Fälle,

· am Bayerischen Untermain auf ca. 10 Fälle.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Rechtsverordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf

Bußgeldkatalog:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/223/baymbl-2020-223.pdf

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!

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