NA OHNE Kategoriezuordnung

Rechtstipp-Serie von Anwalt Christopher Richter, Teil 02: Geringverdiener können Kinderzuschlag erhalten

Strompreis

SCHWEINFURT / WÜRZBURG – Nach dem Erfolg unser letztjährigen Rechtstipps-Serie „Mein gutes Recht. Das sagt mein Anwalt meines Vertrauens“ wird die Serie mit Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. jetzt auf mehrfachen Wunsch fortgesetzt. Heute geht´s um einen Kinderzuschlag.

Schweinfurt ist bekanntlich eine Städte in Bayern mit der höchsten Kinderarmut. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien wurde der Kinderzuschlag geschaffen. Rund 260.000 Kinder bis 25 Jahre erhalten aktuell diese Sozialleistung bis zu 170 Euro/Monat bundesweit. In diesem Beitrag erklärt Ihnen der im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur, wie Sie die Sozialleistung Kinderzuschlag erhalten.

Voraussetzung ist ein höheres Einkommen als 900 €

Hotel
Gaspreis
Muster

Den Zuschlag erhalten Eltern, die zusammen ein höheres – um Miete sowie Versicherungskosten und Unterhaltspflichten bereinigtes – Einkommen als derzeit 900 Euro brutto haben, die aber auch die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten. Kindergeld, Wohngeld sowie Leistungen aus der Pflegeversicherung werden, anders als das Krankengeld, eine Renten oder Einnahmen des Kindes nicht miteinbezogen. Zuständig für den sogenannten Kinderzuschlag sind die Familienkassen Bundesagentur für Arbeit. Die Mietkosten sind in voller Höhe als Abzugsposten anzuerkennen und nicht auf die angemessene Höhe zu kürzen, wenn eine Kostensenkung unzumutbar oder unmöglich ist.

Lesen Sie hier mehr zum Wohngeld: http://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/11/27/wohngeld-fuer-mieter-in-den-regionen-mainfranken-und-main-rhoen/

Kinder von Hartz IV-Empfängern, aber auch Rentnern (vgl. SG Koblenz vom 18.05.2006 sind jedoch von dieser Sozialleistung ausgeschlossen (S 11 KG 14/05).

Tipp vom Anwalt: Auch wenn die Einkommenhöchstgrenze überschritten wird, können Antragssteller immer noch einen gekürzten Kinderzuschlag erhalten. Für jede zehn Euro Überschreitung erfolgt eine Kürzung um 5 Euro.Wer den Kinderzuschlag erhält übrigens noch zusätzliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe aus dem Bildungspaket (z.B. für Klassenfahrten).

Die Informationen hier sind keine Rechtsberatung, sondern dienen lediglich der Präsentation der Kanzlei Rechtsanwälte Niggl, Lamprecht und Kollegen. Die Rechtstipps geben nur einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und stellen keine Beratung für Ihren konkreten Einzelfall dar. Kurze rechtliche Fragen zu den Beiträgen oder Ihrer persönlichen Situation können Sie Rechtsanwalt Richter telefonisch unter 09721/7934890 oder 093147085337 kostenfrei stellen.

Mehr Infos zur Kanzlei auch unter www.kanzlei-sozialrecht.bayern oder unter www.anwaltskanzlei-wue.de



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten