NA OHNE Kategoriezuordnung

Regelmäßiges Schneiden von Hecken und Sträuchern hilft beim Vermeiden von Unfällen

Strompreis

SCHWEINFURT – Hecken und Sträucher, die auf Gehwege oder in Straßen ragen können schnell zur Unfallstelle werden. So bringen sich zum Beispiel Fußgänger häufig in Gefahr, indem sie vom Gehweg auf die Straße wechseln, um Ästen auszuweichen.

Eigentümer sind deshalb dazu verpflichtet, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass mindestens 2 m über Gehwegen, 2,50 m über kombinierten Rad- und Fußwegen sowie 4,50 m über befahrenen Straßen frei sind. Verkehrsflächen sind dabei auch in ihrer vollen Breite freizuhalten. Auch Straßenschilder und Straßenlampen müssen freigehalten werden, so dass sie immer gut sichtbar sind.

Die Stadt Schweinfurt bittet alle Grundstückseigentümer darum, dieser Pflicht nachzukommen und weist diese vorsorglich darauf hin, dass sie verkehrssicherungspflichtig sind und für Unfälle und Schäden haften, die durch einen Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können.

Hecken, Bäume und Sträucher dürfen nach den naturschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich von Oktober bis Februar geschnitten werden. Außerhalb dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte möglich, worunter der jährliche Rückschnitt meist fällt.

Gaspreis
Hotel
Muster

Bei Neupflanzungen sollte bereits auf entsprechende Abstände zum öffentlichen Verkehrsraum geachtet werden.



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Pixel ALLE Seiten