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Rund 357.015 Euro für die Videoüberwachung im Forensik Bestandsgebäude am Bezirkskrankenhaus Werneck

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WERNECK – Die Regierung von Unterfranken hat dem Bezirk Unterfranken die fachliche Genehmigung für die Ergänzung und Ertüchtigung der Videoüberwachung im Haus J (Forensik Bestandsgebäude) am Bezirkskrankenhaus Werneck erteilt. Dafür wurden vorläufig rund 357.015 Euro als erstattungsfähige Kosten in Aussicht gestellt.

In den drei Geschossen des bestehenden Gebäudes Haus J (Forensik) am Bezirkskrankenhaus Werneck wird die bestehende Videoüberwachung der Stationsflure und allgemeiner Aufenthaltsräume (Küche, Aufenthalt, Raucher- und Besucherräume und Wohnzimmer) mittels Infrarotkameras ergänzt. Die vorhandenen Kameras im patientenzugänglichen Bereich werden als manipulationssichere Infrarotkameras ertüchtigt.

Die notwendigen Investitionskosten der Maßnahme werden vom Freistaat Bayern aus Haushaltsmitteln des Zentrums Bayern Familie und Soziales – Amt für Maßregelvollzug nach Maßgabe des Prüfungsergebnisses durch Einzelzuweisung erstattet. Rechtsgrundlage für die Förderung ist Artikel 53 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (BayMRVG).



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