NA OHNE Kategoriezuordnung

Sozialamt und Jobcenter als gemeinsame Ansprechpartner in den Ledward Barracks: Ukrainische Flüchtlinge erhalten ab 01. Juni Hartz IV

SCHWEINFURT – Ukrainische Flüchtlinge, die unter die sogenannte Massenzustromsrichtlinie fallen, erhalten ab 01. Juni 2022 Sozialleistungen nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II – landläufig auch unter Hartz IV bekannt – bzw. dem Sozialgesetzbuch XII.

Um den Übergang von der einen zur anderen Sozialleistung so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, agieren Sozialamt und Jobcenter der Stadt Schweinfurt Hand in Hand und beziehen im Verwaltungsgebäude 209 der Ledward Baracks (Kasernenweg 1) vorübergehend gemeinsame Büros. Sie sind Ansprechpartner für alle ukrainischen Flüchtlinge – auch jene, die bereits außerhalb der Ledward Baracks in der Stadt leben.

Die neuzugewanderten Ukrainer erhalten seit letzter Woche die hierfür nötigen Informationen und Antragsunterlagen bei ihrer Vorsprache im Kasernenweg.

Flüchtlinge, die privat in Schweinfurt untergekommen sind, müssen – wie jeder andere Antragsteller auch – den üblichen Antrag auf die neue Leistung stellen. Lediglich für die Bewohner in den Ledward Baracks reicht ein sogenannter Kurzantrag aus. Letzterer ist auch in ukrainischer und russischer Sprache verfügbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die umfangreiche Antragstellung für diese von der Solidargemeinschaft getragene Sozialleistung ausnahmslos und vollständig erfolgen muss.

Gaspreis
Muster
Hotel

Die Integrationsberatung des Diakonischen Werkes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kann im Rahmen der knappen Kapazitäten unterstützend in Anspruch genommen werden.

Die Geflüchteten, die die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die neue Sozialleistung erfüllen, benötigen für die Leistungen nach dem SGB II, bzw. für Rentner nach dem SGB XII, ein Bankkonto und eine Krankenversicherung. Daher werden verschiedene Krankenkassen sowie bei Bedarf auch Banken ab Montag, 09. Mai ebenfalls vor Ort Servicebüros eröffnen.

Das Servicebüro der Krankenkassen steht dabei auch Flüchtlingen mit Wohnort im Landkreis Schweinfurt zur Verfügung, jedoch müssen diese ihren Sozialleistungsantrag im Jobcenter des Landeskreises Schweinfurt im Gebäude der Agentur für Arbeit in der Kornacherstr. 6 stellen.

Die neue Außenstelle des Jobcenters im Kasernenweg 1 (Zimmer 137-139) ist zur Antragsabgabe ab 09. Mai bis 20. Mai zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Um lange Wartezeiten zu verhindern, werden die Antragstellenden gebeten, nach dem Buchstaben des Nachnamens an bestimmten Wochentagen vorzusprechen:

– Montag, 09. Mai und 16. Mai (Buchstabe A – E des Nachnamens)

– Dienstag, 10. Mai und 17. Mai (Buchstabe F – J des Nachnamens)

– Mittwoch, 11. Mai und 18. Mai (Buchstabe K – 0 des Nachnamens)

– Donnerstag, 12. Mai und 19. Mai (Buchstabe P – T des Nachnamens)

– Freitag, 13. Mai und 20. Mai (Buchstabe U – Z des Nachnamens).

Die von der Stadt eingestellten ukrainischen Sprachmittler stehen unterstützend zur Seite. Zur Nachreichung von Unterlagen und leistungsrechtlichen Fragen bleibt das Jobcenter im Kasernenweg noch mindestens bis Freitag, 03.Juni zu den genannten Öffnungszeiten vor Ort.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nur bei einer vollständigen Antragsabgabe bis 20. Mai mit einer pünktlichen Auszahlung der Sozialleistungen zum 01. Juni gerechnet werden kann.

Für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden die Flüchtlinge im Hauptgebäude des Jobcenters, Lange Zehntstraße 17, betreut.

Das Jobcenter und das Amt für soziale Leistungen weisen darauf hin, dass für den reibungslosen Antragsverlauf wichtig ist, dass das Antragsformular vollständig in lateinischer Schrift ausgefüllt ist und zur Antragsabgabe Ausweis, Registrierungsunterlagen und die Papiere des Sozialamtes mitgebracht werden, sowie die Bankkontoeröffnung abgeschlossen und die Krankenversicherung beantragt ist. Fehlen diese Voraussetzungen, kann die Stadt nicht garantieren, dass zum 01. Juni die Leistung ausbezahlt werden kann.

„Ich danke auch im Namen des Oberbürgermeisters allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der neuerlichen Krise unter Hintanstellung ihrer privaten Belange engagiert und motiviert dafür Sorge tragen, dass diese große soziale Aufgabe für alle Beteiligten bestmöglich bewältigt wird“, so Sozialreferent Jürgen Montag. „Auch, wenn es gegebenenfalls aufgrund des engen Personalbestands zu Wartezeiten oder zu Fragestellungen kommen mag, die nicht ad hoc geklärt werden können, so bitte ich um gegenseitiges Verständnis und Miteinander in diesen herausfordernden Zeiten.“



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Pixel ALLE Seiten