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Stadtverwaltung lehnt ab: Es bleibt beim Beschluss der Landesgartenschau in Schweinfurt

SCHWEINFURT – In der Stadtratssitzung am kommenden Dienstag haben die FDP (Georg Wiederer) und die SPD (Peter Hofmann und Ralf Hofmann) erreicht, dass die Landesgartenschau 2026 nochmal zu einem Thema wird. Doch das zuständige Referat um Axel Meffert macht bei der Beschlussvorlage des Tagesordnungspunktes eindeutig klar: Es bleibt dabei, Schweinfurt wird die LGS in sieben Jahren ausrichten.

Mit Schreiben vom 31.01.2019 beantragte Stadtrat Wiederer die erneute Befassung des Stadtrates mit der Zuschlagsannahme zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2026. Mit Schreiben vom 05.02.2019 beantragte die SPD-Fraktionfolgendes:
1.Der Stadtrat hält nicht weiter am Beschluss vom 25.09.2018 zur Durchführung einer Landesgartenschau in Schweinfurt fest.
2.Die Carus-Allee wird im Zuge des Ausbaues nach Norden in der Weise erweitert, dass entlang derselben ein Parkgürtel mit einer Fläche von ca. 4 ha entsteht. Der Rest, der für die Landesgartenschau vorgesehenen Fläche, wird ebenfalls entsiegelt und vorläufig in einfacher Weise begrünt. Diese Fläche bleibt jedoch grundsätzlich für unterschiedliche Nutzungsformen in der Stadtentwicklung verfügbar.
3.Die Planungen für einen Bürger- oder Caruspark werden unverzüglich aufgenommen.

Doch die Stadt sagt: In mehreren Sitzungen des Stadtrates wurde über die Ausrichtung einer Landesgartenschau diskutiert und dazu Beschlüsse gefasst. Zuletzt wurde in der Sitzung am 25.09.2018 über den erteilten Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau berichtet und die Auflagen zur Durchführung der Landesgartenschau genannt. Das Konzept zur Landesgartenschau wurde ausführlich erläutert und die weitere Vorgehensweise nach dem Zuschlag dargestellt.

In dieser Sitzung wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Stadt Schweinfurt den Zuschlag für die Ausrichtung der Bayerischen Landesgartenschau 2026 sowie die damit verbundenen Auflagen annimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung am 25.09.2018 beauftragt, weitere Schritte zur Durchführung der Landesgartenschau zu treffen.

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Abgestimmt wurde am 20.01.2019 über zwei Bürgerentscheide. Diese wurden zwar in entsprechender Anwendung der Mustersatzung auf einem Stimmzettel zusammengefasst. Dadurch läss sich aber nicht schließen, dass durch die Wahlbeteiligung von rund 28% der „Abstimmungszettel als Ganzes“ das Quorum überschritten wurde. Der Gesetzgeber hat das Quorumserfordernis an die jeweilige Mehrheit der zu beantwortenden Frage geknüpft und nicht an die Wahlbeteiligung. Nachdem die beiden Fragestellungen sich bei einer jeweiligen Mehrheit für Ja zudem widersprechen können, scheidet es schon rein logisch aus, sich an der Wahlbeteiligung orientieren zu wollen.

Hintergrund des Quorums ist, ein Mindestmaß an Repräsentativität sicherzustellen. Es soll verhindert werden, dass eine zu kleine Minderheit verbindliche Entscheidungen für eine Gemeinde trifft. Der Gesetzgeber sieht dieses Minimum an Rückhalt für eine Entscheidung eben bei 15% und nicht weniger. Durch ein Abweichen von dieser klaren Grenze läuft man Gefahr, in die Willkürlichkeit abzurutschen. Auch der Verwaltung ist kein Fall bekannt, in dem ein Ratsbegehren zeitlich nach einem Stadtratsbeschluss zu einer Fragestellung initiiert wurde.

Das Ratsbegehren hatte nach dem Verständnis der Verwaltung vorliegend das Ziel, der unklaren Fragestellung des Bürgerbegehrens eine klare Formulierung entgegenzustellen. Der Beschluss wurde weder ausdrücklich noch konkludent aufgehoben. Letztendlich bedarf diese Frage aber auch gar keine Klärung, denn durch die erneute Behandlung und Beschlussfassung im Stadtrat wäre diese etwaige Situationverbindlich geklärt.

Dabei hat sich die Verwaltung im Beschlussvorschlag ganz bewusst dafür entschieden, noch einmal positiv über die Annahme des Zuschlags zu entscheiden und sich nicht auf eine bloße Bestätigung des Stadtratsbeschlusses vom 25.09.2018 zu beschränken.

In der Sitzungvom 25.09.2018 wurde erläutert, wie die langfristigen Ziele der Landesgartenschau aus den Vorgaben des ISEK sowie dem städtebaulichen Rahmenplan für die ehemaligen Ledward Barracks erwächst. Die Landesgartenschau ist somit das Ergebnis einer systematischen strategischen Stadtentwicklung und Flächenentwicklungspolitik und ist in die räumliche Gesamtplanung der Stadt eingebunden.

Beginnend mit dem ISEK über den städtebaulichen Wettbewerb für das Ledward-Areal und die daraus resultierende städtebauliche Rahmenplanung hat sich der Stadtrat für die Anlage eines Parks entschieden, der nach mehrheitlichem Beschluss über eine Landesgartenschau entwickelt werden soll. Die Carus-Allee ist als nationales Projekt des Städtebaus nicht erweiterbar. Eine „Erweiterung“ des derzeitigen Umfangs von 2,2 ha um weitere 4 ha als zusätzlicher „Parkgürtel“ in gleicher Gestaltungs-und Ausbauqualität wird zu weiteren Kosten in Höhe von rund 11 Mio. € führen, also ein ähnlicher Betrag, wie er für den Bürgerpark mit LGS bei 9,6 ha Größe zu veranschlagen ist.

Es verbleibt dann eine Restfläche von 5,6 ha, die als bebaubare Fläche keinen nennenswerten Beitrag zur Stadtentwicklung liefern kann. Unklar ist, wie die Begrünung in einfacher Weise auszuführen ist. Entweder entwickelt sich eine Sukzessionsfläche, die eine jahrelange Brachflächensituation bedeutet und mit der Ansiedelung verschiedener Tierarten eine bauliche Nutzung im weiteren Verlauf deutlich erschweren und zu artenschutzrechtlichen Hindernissen führen wird.

Bei der Anlage als Park werden auch bei einfacher Ausführung erhebliche Mittel eingesetzt, die bei einer späteren Bebauung verloren sind. Außerdem sind für die dann zu bebauenden – neu zu versiegelnden –Flächen Ausgleichsmaßnahmen inerheblichem Umfang zu erwarten. Die Fachhochschule Würzburg -Schweinfurt bestätigt, dass die für den Campus II am Standort Ledward Barracks zur Verfügung stehenden Flächen weit über die bislang absehbaren Entwicklungsabsichten hinaus ausreichen werden und ein Bedarf für zusätzliche Bauflächen im Bereich Ledward Barracks in den nächsten Jahrzehnten nicht zu erwarten ist. Die geplante Landesgartenschau steht damit einer gleichzeitigen Erweiterung der Fachhochschule nicht entgegen. Im Gegenteil, eine hochwertige öffentliche Grünfläche wird den Bildungsstandort deutlich attraktiver machen.

Daher befürwortet die FHWS ausdrücklich die Anlage eines Parks mit Hilfe der Landesgartenschau, insbesondere im Hinblick auf den Campus-Charakter der Fachhochschulerweiterung wobei Forschung, Lehre, Studentisches Wohnen und attraktive Grünstrukturen in engem Zusammenhang stehen .Die umfangreiche Diskussion im Vorfeld des Bürgerentscheids eröffnet die Chance, die Entwicklung des Bürgerparks in enger Zusammenarbeit mit den Bürgern und der Öffentlichkeit transparent und kooperativ zu gestalten.

Bürgerwerkstätten und Diskussionsforen mit Bürgern, Vereinen und Organisationen, wie den Kleingärtnern, der Agenda 21, Schulen,dem Bund Naturschutz und Vertretern der Fachhochschule werden gemeinsam mit der Verwaltung ie Grundlagen für die Auslobung eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs erarbeiten, bei dem erst der eigentliche individuelle Entwurf für den Park gefunden wird. Erste positive Gespräche dazu haben bereits stattgefunden. Informative Führungen auf dem Konversionsgelände ergänzen die Ideenfindung und geben den Bürgern die Möglichkeit, die Örtlichkeit kennen zu lernen und sich so in den Planungsprozess aktiv einzubringen. Diesen Prozess wird die Bayerische Landesgartenschau GmbH innerhalb einer neu zu gründenden LGS Schweinfurt GmbH mit Rat und Tat begleiten.

Ende des Jahres kann dann der landschaftsplanerische Wettbewerb starten. In den Sitzungen des Stadtrates am 28.11.2017, am 26.06.2018 und am 25.09.2018 wurden bereits erste Aussagen zur Finanzierung der Landesgartenschau gemacht. Es wurden Kosten für den Investitionshaushalt und den Durchführungshaushalt genannt. Ebenso wurde eine Gegenüberstellung der Mehrkosten durch die höherwertige Ausstattung bei einer Landesgartenschau der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgezeigt. Aufgrund der bislang intensiv geführten Diskussionen, der konsequenten Herleitung aus den Zielen der strategischen Stadtentwicklung und unter Beachtung der bisherigen Beschlüsse empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung nach wie vor die Durchführung einer Landesgartenschau.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2019 wird abgelehnt. Die Stadt Schweinfurt nimmt den Zuschlag für die Ausrichtung der Bayerischen Landesgartenschau 2026 und die damit verbundenen Auflagen an. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Durchführung der Landesgartenschau 2026 zu treffen und die Gründung einer Landesgartenschau Schweinfurt GmbH gemeinsam mit der Bayerischen Landesgartenschau GmbH vorzubereiten. Der Antrag des Stadtratsmitglieds Wiederer vom 31.01.2019 ist damit bearbeitet.



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