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Stationäres Hospiz für die Region Schweinfurt – Bad Kissingen – Rhön-Grabfeld: Die Johanniter planen die Errichtung

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SCHWEINFURT – Die Johanniter planen die Errichtung eines stationären Hospizes für die Region Main-Rhön in Schweinfurt. Darum geht es am kommenden Dienstag, den 19. Juli, im Haupt- und Finanzausschuss.

Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Auch wenn dort medizinische und pflegerische Maßnahmen erbracht werden, so ähneln sie weder einem Seniorenheim, noch einem Krankenhaus.

Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung stehen schwerstkranken Patienten, bei denen eine limitierte letzte Lebensphase mit höchster Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und die aus verschiedensten Gründen nicht ambulant zu Hause versorgt werden können.

Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärzten sowie – bei Bedarf – der SAPV gewährleistet. Der Pflegeschlüssel in einem stationären Hospiz (rd. 13 VZÄ bei 8 Plätzen zuzüglich psychosozialer Fachkraft) ist deutlich besser als in einem stationären Pflegeheim und gewährleistet eine individuelle Versorgung und Betreuung.

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Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass der Patient an einer Erkrankung leidet, die – wie oben schon angedeutet – progredient verläuft und bei der oder dem eine Heilung ausgeschlossen ist. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen u.a., dass eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung im stationären Hospiz notwendig ist und eine Aufnahme von dem Patienten gewünscht wird.

Laufende Finanzierung eines stationären Hospizes:

Eine Regelung zur Finanzierung stationärer Hospize wurde im Jahr 1997 in das SGB V aufgenommen und zuletzt durch das Hospiz- und Palliativgesetz im Jahr 2015 überarbeitet. Danach werden die Kosten der stationären Hospizversorgung zu 95% von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Eine Vollfinanzierung findet nicht statt, da keine kommerzialisierte und gewinnorientierte Sterbebegleitung stattfinden soll.

Somit verbleiben 5% der Kosten als „Eigenanteil“ beim Träger des stationären Hospizes und werden in der Regel durch Spenden eingebracht. Die Patienten in einem stationären Hospiz sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 von einem Eigenanteil befreit (§39a Abs. 1 SGB V).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Eigenanteil des Trägers meist über 5% liegt, da die Kostenübernahme von 95% der Krankenkassen nur solche Leistungen betrifft, welche die Krankenkasse auch übernehmen darf und kann. Es ist als Erfahrungswert von rund 300 TE p.a. Eigenanteil des Trägers auszugehen, deren Finanzierung durch Fundraising, Fördermitgliedschaften und Erbschaften / Vermächtnissen an den Träger aufgebracht werden können

Rückblick:

Mit Schreiben vom 10.07.2019 beantragte die CSU-Stadtratsfraktion die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines stationären Hospizes. In einem ersten Schritt sollte hierzu eine Bedarfsanalyse in Auftrag gegeben werden.

Die Stadt Schweinfurt hält die Errichtung eines stationären Hospizes für die Region Schweinfurt – Bad Kissingen – Rhön-Grabfeld für notwendig und erteilte der Verwaltung den Auftrag, die erforderlichen Schritte zur Etablierung einer solchen Einrichtung in die Wege zu leiten (vgl. Beschlussvorlage 0315/2019).

Das Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerk (HPVN) Schweinfurt – Bad Kissen beauftragte daraufhin am 14.01.2020 den „Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e. V. – Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis“ mit einer Bedarfsanalyse. Die statistische Bedarfsberechnung ergab einen rechnerisch nachgewiesenen Bedarf, der zwischen einem Minimalwert von 10 Betten und einem Maximalwert von 12 bis 14 Hospizbetten liegt.

Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der hierzu durchgeführten Befragungen und Experteninterviews war für ein Hospiz für die Region ein Bedarf von (zunächst) acht Betten als notwendig und realistisch ermittelt worden (vgl. Beschlussvorlage 0443/2021).

Aktuelle Entwicklung:

Über den Hospizverein Schweinfurt e. V. traten die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Unterfranken, an den Hospiz- und Palliativverband Schweinfurt – Bad Kissingen heran und bekundeten ihre Bereitschaft sowohl als Investor als auch als Betreiber eines stationären Hospizes zu fungieren. Durch entsprechende Hospize beispielsweise in Pentling (Landkreis Regensburg, auf dem Bild, Foto: Andreas Denk), Oberberg (NRW) und Schwandorf (derzeit im Bau) verfügen die Johanniter über hinreichende Erfahrungen im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb einer solchen Einrichtung.

Konzeption der Johanniter für das stationäre Hospiz:

Grober Raumbedarfsplan
• 10 Hospizzimmer (davon mind. 8 im Erstbetrieb ausgestattet gemäß Bedarfsgutachten)
• 1 Angehörigenzimmer
• 1 Hauptküche / 1 Gästeküche
• Kaminzimmer
• Raucherzimmer
• Personalzimmer / Büros / Umkleiden
• Ambulanter Hospizverein (Büros, Besprechungsraum …)
• Fortbildungsräume (gemeinsam genutzt)
• Flächenbedarf: 4.500 – 6.000 m²
• Freifläche (leicht zugänglich selbst für Bettlägerige)

Grober Finanzierungsplan:

• Baukosten ca. 7,4 Mio. €
• Zuschuss Freistaat Bayern: 100.000 €
• Zuschuss Bezirk Unterfranken: 100.000 €
• Bayer. Landesstiftung: 500.000 €
• Bayer. Stiftung Hospiz: 100.000 €
• Paula-Kubitschek-Vogel-Stiftung 250.000 € (Einrichtung)
• Ev. Stiftung Hospiz : 10.000 €
• Spenden 3.350.000 €
• Zuschüsse Kommunen: 2.000.000 €
• Eigenmittel der Johanniter 1.000.000 €

Die Zuschüsse von Seiten der Kommunen werden ausschließlich für die notwendigen Investitionskosten benötigt. Für den laufenden Betrieb des stationären Hospizes (einschließlich der planmäßigen „Deckungslücke“ von 5 %) sind keine kommunalen Mittel vorgesehen. Dieses Defizit wird, wie oben ausgeführt, durch Spenden gedeckt.

Möglicher Standort:

Das stationäre Hospiz sollte auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und für die Bewohner der Region Schweinfurt, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld gleichermaßen zentral erreichbar sein. Gemeinsam mit den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen begann die Stadt Schweinfurt mit der Suche nach einem geeigneten Standort. Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen, die an eine solche Einrichtung zu stellen sind, kam hierfür die Umwidmung/der Umbau von Bestandsgebäuden nicht in Betracht. Durch die aufgrund des Einrichtungszwecks notwendigen eingeschossigen Bauweise ist von einem Flächenbedarf von rd. 5.000 m² auszugehen.

Für das stationäre Hospiz käme aus Sicht der Stadt Schweinfurt die Teilfläche eines städtischen Grundstücks in der Heisenbergstraße in Betracht. Eine erste Konzeptstudie der Johanniter gemeinsam mit ihrem beauftragten Architekten und entsprechende Planungsgespräche mit dem Baureferat ergaben, dass sich das Grundstück im Hinblick auf Topographie, Lage und Größe grundsätzlich eignen würde, um dort ein Hospiz zu errichten.

Über diesen möglichen Standort sind auch die übrigen Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld informiert worden.

Notwendige Grundsatzbeschlüsse:

Für das weitere Verfahren ist es erforderlich, dass die beteiligten Kommunen bereits jetzt die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse fassen, um sowohl auf Seiten des Investors als auch auf Seiten der Kommunen Rechtssicherheit herzustellen, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch gewisse „Unschärfen“ vor allem im Hinblick auf die Bau- und Investitionskosten sowie die notwendigen kommunalen Zuschüsse und deren Verteilungsschlüssel bestehen.

Weiteres Verfahren:

Sobald sämtliche Kommunen die erforderlichen Grundlagenbeschlüsse herbeigeführt haben, können folgende weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden:

Zulassungsverfahren bei den Kostenträgern:

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. wird bei der AOK Bayern als zuständige Krankenkasse für alle bayerischen Kostenträger den entsprechenden Antrag auf Zulassung des stationären Hospizes stellen. Diese Zulassung ist unabdingbare Voraussetzung für das weitere Verfahren.

Abwicklung des Grundstückgeschäftes:

Das Liegenschaftsamt wird gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. die vertraglichen Details zur Überlassung des städtischen Grundstücks vereinbaren. Eine entsprechende Beschlussfassung hierzu erfolgt zu gegebener Zeit im zuständigen Liegenschaftsausschuss.

Bauordnungs-/Bauplanungsrechtliches Verfahren:

Bei dem in Rede stehenden Grundstück in der Heisenbergstraße handelt es sich um eine Brachfläche, die im ursprünglichen Bebauungsplan als Sport- und Freizeitfläche festgelegt ist. Aus diesem Grund bedarf es – parallel zur Baugenehmigung – eines sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der von Seiten des Investors zu erstellen ist.

Finanzierung der Investitionskosten:

Ausgehend von den im Rahmen der detaillierten Bauplanung ermittelten Bau- und Investitionskosten kann der notwendige Finanzierungsbedarf einschließlich der kommunalen Zuschüsse detailliert beziffert werden. Eine entsprechende Beschlussfassung einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt ebenfalls zu gegebener Zeit.

Finanzielle Auswirkungen:

Zuschuss zu den Investitionskosten für den Bau des stationären Hospizes in Höhe von voraussichtlich 500.000 €

Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel:

Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes auf einem freien Grundstück unter Beachtung der aktuell möglichen energetischen Standards einschließlich der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach u. dgl. Der vorgesehene Träger, der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., ist nach eigenem Bekunden selbst auch an einem hochenergetischen Standard sehr interessiert.

Daher steht in der Vorlage für den Tagesordnungspunkt bei der Sitzung folgender Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Schweinfurt spricht sich für die Errichtung eines stationären Hospizes für die Region Schweinfurt – Bad Kissingen – Rhön-Grabfeld aus.

2. Die Stadt Schweinfurt ist bereit, dem Investor hierfür ein geeignetes städtisches Grundstück (z. B. Teilfläche des städtischen Grundstücks in der Heisenbergstraße) zur Verfügung zu stellen.

3. Die Stadt Schweinfurt unterstützt die Errichtung des stationären Hospizes mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss von voraussichtlich rund 500.000 €.



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